Unter anderem wurde auch Kritik gegenüber Politikern geäußert. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Strafverfahren ein. Herrn Otto wurde vorgeworfen, er hätte Herrn Habeck, Frau Baerbock und Herrn Hofreiter beleidigt. Es ging um die folgenden Äußerungen: Herr Habeck wurde angeblich als „Hardreck“ und Frau Baerbock als „Blödbock“ bezeichnet. Bzgl. Herrn Hofreiter lautete die Äußerung wie folgt: „Wenn du riechst wie Anton Hofreiter ausschaut, dann sehen wir uns auf der Straße“. Diese Politiker sollen Strafanträge gestellt haben. Andere Politiker, wie Herr Lindner, Herr Buschmann und Herr Scholz, an denen ebenfalls Machtkritik geübt wurde, stellten hingegen keine Strafanträge.
Das Amtsgericht München hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 11.01.2024 einen Strafbefehl erlassen, wonach Herr Otto wegen § 188 StGB (sog. „Majestätsbeleidigung“) zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt werden sollte. Dagegen wurde Einspruch eingelegt. In der 1. Instanz hat das AG München Herrn Otto wegen Beleidigung nach § 185 StGB zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verurteilt. Gegen dieses Urteil wurde seitens der Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt.
Am 03.03.2026 fand die Hauptverhandlung vor dem Landgericht München I statt. Aufgrund zahlreicher Unstimmigkeiten bei der Strafantragseinholung durch den Polizeibeamten hat die Verteidigung beantragt, das Verfahren nach § 206a StPO einzustellen, da form- und fristwirksame Strafanträge nicht vorliegen würden und somit ein Verfahrenshindernis vorliegen würde. Das Gericht regte daraufhin gegenüber der Staatsanwaltschaft an, nach § 154a Abs. 2 StPO die Verfolgung auf die angebliche Äußerung gegenüber Herrn Habeck zu beschränken. In diesem Fall könnte der Strafantrag rechtzeitig gestellt worden sein. In den Fällen bezüglich Herrn Hofreiter und Frau Baerbock wäre die Sachlage eher dünn. Die Staatsanwaltschaft hat mitgeteilt, dass sie sich dies überlegen würde. Da von den als Zeugen geladenen drei Polizeibeamten einer nicht erschienen ist, wurde die Hauptverhandlung unterbrochen. Diese wird am 23.03.2026 um 13:00 Uhr fortgesetzt werden.
Presseberichterstattung zum erstinstanzlichen Urteil:
- https://www.bild.de/regional/muenchen/Anwalt-verurteilt-weil-er-gruenen-politiker-beleidigt-666c5cb6f670875e0ae117bd
- https://dasweltbild.de/deutschland/gerichtsurteil-wegen-schmaehungen-gegen-gruenen-politiker/
Bericht Haintz.media über die erste Hauptverhandlung am 03.07.2025 vor dem LG München I: https://haintz.media/artikel/recht/landgericht-muenchen-bloedbock-und-hadreck-vor-gericht/. Diese Hauptverhandlung endete mit einem Befangenheitsantrag gegen den damaligen Richter. Der Befangenheitsantrag wurde anschließend als unbegründet zurückgewiesen. Dennoch ist nun ein anderer Richter für das Verfahren zuständig.
Eine Antwort
Ein anderer Richter bedeutet zusätzliche / neue Einarbeitungszeit, zusätzliche Missverständnisrisiken (durch Zeitdruck u. a. Gründe), unnötiger Ressourcenverbrauch zum Schaden des Volkseigentums (Steuergeld), sofern keine positive Aufwand-Nutzen-Relation glaubhaft gemacht werden kann.
Daraus folgt: Es reicht nicht die formaljur. legalen Spielchen der Spielveranstalter zur Kenntnis zu nehmen (z. B. unbegründete Zurückweisung von Befangenheitsanträgen). Der Rahmen der Arena muss bearbeitet werden (StPO / StGB), um dem Verschleiß- und Abnutzungskrieg in der Einzelfallfalle entkommen zu können. Z. B. mit folgender Frage auch dann, wenn man weiß, dass sie asozial und mafiös an der Schweigemauer ausgesessen wird.
Warum neuer Richter, wenn Austausch durch unbegründete Antragszurückweisung den Anscheinstatus “ unnötig “ erhält? Oder:
Wie sind unbegründete Entscheidungen mit der Transparenz einer Demokratie bzw. mit Nachvollziehbarkeit, Respekt vor der Justiz und Rechtssicherheit eines Rechtsstaates vereinbar?
Für eine Justizreform braucht man eine machtrelevante Volksmenge die das will und für deren Erzeugung braucht man einen Plan. Haben Sie einen Plan?
Für das Filtern und Sammeln Reformwilliger braucht einen Filter, 3-stufig:
1. sehr willig;
2. wankelmütig;
3. völlig unwillig, Mitläufertäter.
Ich habe schon mal bissle vorgearbeitet mit hartem Filterstoff.
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