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Einzeiler haben eine besondere Sprachmagie, da sie in einfachster, kürzester Form Absurdes und Skurriles prägnant auf den Punkt bringen können. „Treffen sich zwei Tangenten“ ist beispielsweise so ein Einzeiler – was eine fast melancholische Angelegenheit darstellt –, tun sie das de facto doch nie, außer irgendwann, aber das ist dann so weit weg, dass man das ja gar nicht mehr mitbekommt. Andererseits ist man bei manchen Subjekten ganz froh, dass man sie erst gar nicht trifft. Im Leben ist es wie in der Juristerei: Es kommt darauf an.
Ein weiterer Einzeiler, der die Tage durch die Gazetten geht, ist: Hendrik Streeck bekommt mit seinem Mann ein Baby. Nun werden die allermeisten Leser grundsätzlich zumindest mit der Biologie des Mannes und der Biologie der Frau soweit im Bilde sein, dass sie wissen, dass ein Mann keine Gebärmutter hat. Und solange Doktor Frankensteins feuchte Träume, genannt Transhumanismus, noch nicht soweit fortschreitet, dass man biologischen Männern eine künstliche einpflanzen kann, solange bleibt es, wie es ist: Nur eine biologische Frau kann ein Kind bekommen. Vor zehn Jahren hätten Sie als Sechsjähriger in der ersten Klasse noch nicht einmal ein Lob für diese Aussage bekommen. Heute streiten sich mehr oder minder erwachsene Genderwissenschaftler, Soziologen und sonstige Denkgranaten, ob ein Mann nicht vielleicht doch schwanger sein kann.
Der Körper wird Mittel zum Zweck
Und dennoch titelt die Bild-Zeitung enthusiastisch, als wäre Buckelwal Timmy nun doch gerettet und würde Daniel Günther als Ministerpräsident in Schleswig-Holstein ablösen, was vielleicht sogar ein Gewinn für den echten Norden wäre, Folgendes: »„Baby-Glück bei Hendrik Streeck!“«. Damit ist gemeint, dass der Biologe und gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag sich ein Kind gekauft hat. Die Leihmutter lebt in den USA und wurde mit Geld belohnt, damit sie für den privilegierten, reichen, schwulen Deutschen ein Kind austrägt. Man fragt sich: Wo sind denn die Linken eigentlich, wenn man sie mal braucht? Denn der Fall Streeck ist ein Elfmeter für sie: Ein weißer, privilegierter, reicher Mann kauft sich ein Kind von einer nicht privilegierten und nicht zu reichen Frau.
Die Parallele zur Prostitution liegt dabei nicht fern. In beiden Fällen wird der Körper einer Frau gegen Bezahlung in Anspruch genommen, um Bedürfnisse anderer zu erfüllen. Während es dort um sexuelle Dienstleistungen geht, geht es hier um reproduktive. Der Unterschied in der gesellschaftlichen Bewertung ändert nichts an der zugrunde liegenden Struktur: Eine ökonomische Ungleichheit schafft ein Angebot, das ohne diese Differenz so nicht existieren würde. Die Frau stellt ihren Körper zur Verfügung, nicht aus Liebe, sondern weil es sich finanziell lohnt.
Hinzu kommt, dass in beiden Fällen eine Form der funktionalen Entkopplung stattfindet. Was eigentlich als zutiefst persönlicher, körperlicher Vorgang gedacht ist, wird in einen vertraglich geregelten Dienst überführt. Schwangerschaft wird von Mutterschaft getrennt, Intimität von Beziehung. Der Körper wird damit Mittel zum Zweck, eingebettet in eine Transaktion, bei der am Ende ein Ergebnis steht, das zuvor vertraglich festgelegt wurde. Dass dies rechtlich sauber formuliert sein kann, ändert nichts an der grundsätzlichen Logik dieses Vorgangs.
Das Gottlose wird zur Gewohnheit
Rechtlich bewegt sich der Fall in einem Spannungsfeld. In Deutschland ist Leihmutterschaft nach dem Embryonenschutzgesetz verboten. Weder die Durchführung noch die Vermittlung sind zulässig. Gleichzeitig betrifft dieses Verbot nur Handlungen innerhalb Deutschlands. Wer also ins Ausland ausweicht, etwa in die USA, nutzt eine Möglichkeit, die zwar nicht direkt strafbar ist, aber den Geist der hiesigen Gesetzgebung unterläuft.
Gerade im Fall eines Politikers stellt sich damit eine weitergehende Frage. Wenn jemand, der an der Gestaltung und Einhaltung von Gesetzen mitwirkt, bewusst eine moralisch degenerierte Konstruktion nutzt, um genau diese gesetzlichen Grenzen zu umgehen, entsteht zumindest ein Spannungsverhältnis. Denn auch wenn die Elternschaft später unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden kann, bleibt der Weg dorthin eine bewusste Umgehung nationaler Regelungen.
Damit stellt sich letztlich die grundsätzliche Frage nach der Verbindlichkeit von Recht. Wenn das, was im Inland verboten ist, durch Ausweichen ins Ausland praktisch ermöglicht wird, verliert das Verbot an Substanz. Für einen politischen Akteur wie Streeck wiegt dieser Umstand umso schwerer, weil hier nicht nur eine private Entscheidung getroffen wird, sondern zugleich ein Signal darüber gesendet wird, wie ernst die eigenen gesetzlichen Rahmenbedingungen tatsächlich genommen werden. Politiker sollten, wenigstens hin und wieder, moralische Vorbilder sein. Deswegen sollten sie nicht ihre Frau verprügeln, ins Bordell gehen oder sich ein Kind kaufen.
Am Ende normalisiert sich das Unnormale, und das Gottlose wird zur Gewohnheit. Ein Kind ist keine Ware, weil ein Mensch keinen monetären Wert hat, sondern Würde besitzt. Damit sollten sich Leute wie Hendrik Streeck und andere Protagonisten der moralischen Verkommenheit beschäftigen. Selbst das beste Argument für Leihmutterschaft ist ein falsches Argument. Vieles kann man kaufen, und am liebsten kann sich jeder leisten, was er mag. Aber kein Baby darf jemals zur Ware verkommen.
Eine Antwort
Zu
„Am Ende normalisiert sich das Unnormale, und das Gottlose wird zur Gewohnheit.“
Damit sich kein Heide, Agnostiker usw. ausgeschlossen fühlt, ergänzen wir das Gottwort mit: das Unethische, Naturwidrige.
Und damit das nicht „politisch korrekt“ weltweit von „ganz weit oben“ durchgesetzt wird, Herr Plutz, bitte ich Sie Ihren Glaubensbruder Dr. Josef Schuster um Stellungnahme zur folgenden Brutalitätsprognose zu bitten:
„Warum der Waffenstillstand im Libanon Israels expansionistische Bestrebungen nicht stoppen wird:“
https://rtde.press/der-nahe-osten/277605-warum-waffenstillstand-im-libanon-israels/