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Steinmeier als „Riesen Arschloch“ bezeichnet – Verfahren eingestellt

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HAINTZ.media und HAINTZ
Ermittlungsverfahren eingestellt
Die Ermittlungsverfahren wegen sog. "Majestätsbeleidigung" werden weniger und sie werden immer häufiger eingestellt.
Zusammengefasst

Die Staatsanwaltschaft Pforzheim hat ein Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, obwohl unser Mandant den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier angeblich durch folgenden Kommentar auf 𝕏 beleidigt haben soll:

„Steinmeier, Du bist zwar ein Bundespräsident, aber nicht von mir gewählt, und menschlich, verbal ein Riesen Arschloch! Du bist nicht mein Präsident, solltest Du aber in einer Demokratie sein!!!!!!“.

Der Bundespräsident wollte jedoch keinen Strafantrag stellen. Da die Staatsanwaltschaft eine Strafbarkeit nach § 188 StGB (sog. „Majestätsbeleidigung“) ausschloss, stellte sie das Verfahren aufgrund des fehlenden Strafantrags ein.

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Viktoria Dannenmaier

Viktoria Dannenmaier ist Rechtsanwältin bei Haintz Legal und fungiert ab und an als Gastautorin für HAINTZ.media, wo sie von den Fällen berichtet, die sie für die Kanzlei vor Gericht betreut.

Eine Antwort

  1. Da fehlt die Zusammenschreibung oder wenigstens ein Bindestrich.

    Zu „Der Bundespräsident wollte jedoch keinen Strafantrag stellen.“

    Vermutlich hat ihn irgendetwas oder irgendjemand daran erinnert:
    „Wenn du …, dann reiben sie uns Broder und Friedman unter die Nase, lass es.“

    Hier irrt Sarrazin > achgut.com/artikel/hier_irrt_sarrazin/ (archive.md/ko0SZ)

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