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Das Konto wird zur politischen Waffe
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Debanking: Die Bank als politische Guillotine

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Die Beispiele reichen vom rechten und konservativen Spektrum bis zu linken, antifaschistischen, Umwelt- und Friedensinitiativen. Entscheidend ist nicht die politische Richtung des Betroffenen, sondern das Prinzip dahinter. Sobald politische Haltung zum wirtschaftlichen Risikofaktor erklärt wird, kann jeder zum nächsten Fall werden.
Zusammengefasst

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Die politische Folter beginnt nicht vor Gericht, sondern am Schalter und im Onlinebanking. Konten werden gekündigt, Kredite verweigert, Überweisungen vorab gefiltert. Am Samstag machte eine Vortragsveranstaltung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag unter dem Titel „Debanking als politische Waffe“ das Ausmaß sichtbar.

Quelle: »AfD im Bundestag«

Ein Bankkonto galt lange als banale Voraussetzung für das moderne Leben. Gehalt empfangen, Rechnungen bezahlen, Steuern überweisen, Miete entrichten, Geschäfte abwickeln. Heute ist daraus etwas weitaus Grundsätzlicheres geworden. Wer den Zugang zum Finanzsystem verliert, verliert nicht lediglich eine Dienstleistung. Er verliert einen Teil seiner wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit. Genau darin liegt die politische Sprengkraft des sogenannten Debankings.

Gemeint ist damit die Kündigung oder Verweigerung von Bankkonten und anderen Zahlungsdienstleistungen. Was dabei besonders brisant ist, ist der Wandel der Kriterien. Es geht längst nicht mehr ausschließlich um Bonität, Betrugsverdacht, Geldwäsche oder andere klassische finanzielle Risiken. Zunehmend können auch politische Positionen, öffentliche Wahrnehmung, Reputationsrisiken oder interne Wertvorstellungen eines Unternehmens darüber entscheiden, ob ein Kunde willkommen ist. Damit wird eine Infrastruktur, die für die Teilnahme am Wirtschaftsleben praktisch unverzichtbar ist, zum Instrument gesellschaftlicher Ausgrenzung.

Wie weit diese Entwicklung inzwischen reichen kann, wurde bei der Veranstaltung im Deutschen Bundestag besonders deutlich. »Boris Reitschuster war vor Ort und berichtete« unmittelbar über die Veranstaltung und die dort geschilderten Erfahrungen, die weit über eine gewöhnliche Kündigung eines Girokontos hinausgehen. Der finanzpolitische Sprecher der AfD im Bundestag, Kay Gottschalk, Leiter des Arbeitskreises Finanzen der AfD-Bundestagsfraktion, schilderte in einer Videobotschaft sogar Fälle, in denen die wirtschaftliche Repression nach seiner Darstellung bereits bei Immobilienfinanzierungen ansetzen könne. Wer durch politisch unerwünschte Überweisungen auffalle, etwa durch eine Zahlung an die AfD, könne demnach Schwierigkeiten bekommen, einen Hypothekenkredit verlängert zu bekommen.

Das bedeutet eine völlig neue Dimension. Wenn eine politische Zahlung nicht nur eine interne Risikobewertung auslöst, sondern mittelbar darüber entscheiden kann, ob eine bestehende Finanzierung weiterläuft, dann wird aus der Kündigung eines Kontos ein möglicher Eingriff in die gesamte wirtschaftliche Existenz eines Menschen.

Kontokündigungen sind kein Einzelfall mehr

Besonders drastisch schilderte Stefan Magnet, Gründer und Chefredakteur des Internetsenders Auf1, seine eigenen Erfahrungen. Er berichtete von einem regelrechten Weg durch die Bankenlandschaft. Insgesamt seien ihm achtmal Konten gekündigt worden. Damit lag seine Zahl sogar doppelt so hoch wie die des Autors der zugrunde liegenden Schilderung.

Magnet verwies zugleich auf einen geradezu grotesken Widerspruch staatlicher Regulierung. Unternehmen würden vom Staat dazu angehalten, ihre Steuern per Überweisung zu bezahlen. Barzahlungen seien in diesem Zusammenhang nicht mehr als gleichwertige praktische Möglichkeit verfügbar. Gleichzeitig könnten Unternehmen zumindest zeitweise ohne funktionierendes Bankkonto dastehen. Ein Staat verlangt also digitale Zahlungsfähigkeit und macht die dafür notwendige Infrastruktur zugleich von Entscheidungen abhängig, auf die der Betroffene nur begrenzten Einfluss hat.

Das Problem erschöpft sich dabei nicht in einzelnen spektakulären Fällen. Der Blogger Hadmut Danisch berichtete von seinem Konflikt mit Ermittlungsbehörden, Banken und Datenschutzbeauftragten, nachdem die Berliner Justiz ihn wegen eines Textes ins Visier genommen hatte, in dem es auch um die damalige Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang ging. Danisch vertrat die Auffassung, dass Ermittler unrechtmäßig Einblick in sein Konto bei der Deutschen Bank genommen hätten und dass das Institut ihnen dabei bereitwillig zur Verfügung gestanden habe. Damit steht neben der Frage der Kontokündigung noch eine zweite Dimension im Raum: die Frage, wie weit staatliche und private Akteure bei der Kontrolle finanzieller Daten gehen können.

Wenn sogar das Überweisen beaufsichtigt wird

Noch einen Schritt weiter geht eine Praxis, bei der Banken nicht erst nach einer Überweisung reagieren, sondern bereits vorher bestimmen, an wen Kunden überhaupt Geld senden dürfen. »Reitschuster berichtet aus eigener Erfahrung« über ein solches Vorgehen und bezeichnete es als „Betreutes Überweisen“.

„Eine Bank, die „Vielfalt und Inklusion“ als Markenkern verkauft, blockiert eine Fünf-Euro-Überweisung an einen Journalisten, erklärt das mit einer „Sanktionsliste“, also einer hausinternen Gesinnungsprüfung, und auf Nachfrage tut sie so, als gebe es all das gar nicht und verweist auf das „Bankgeheimnis“.“

Ein besonders konkreter Fall betrifft die Consors Bank. Dort wurde einem Leser nach einer Überweisung an die AfD das Konto gekündigt. Damit entsteht ein bemerkenswerter Zusammenhang zwischen einer einzelnen finanziellen Handlung und dem Fortbestand einer gesamten Bankbeziehung. Wer sein Geld auf ein bestimmtes politisches Konto überweist, begeht damit keine finanzielle Transaktion ohne gesellschaftlichen Kontext mehr. Die Zahlung selbst kann zum Auslöser einer wirtschaftlichen Sanktion werden.

Die Liste solcher Vorgänge lässt sich nach den vorliegenden Berichten weiterführen. Und genau darin liegt das eigentliche Problem. Wenn der Zugang zum Finanzsystem nicht mehr ausschließlich nach objektiven wirtschaftlichen Kriterien beurteilt wird, entsteht eine private Parallelordnung, in der Unternehmen darüber befinden, welche gesellschaftlichen Positionen noch als akzeptabel gelten.

Die politische Gesinnungsprüfung kommt nicht nur gegen „rechts“

Debanking wird häufig vor allem im Zusammenhang mit rechten und konservativen Akteuren diskutiert. Diese Betrachtung greift jedoch zu kurz. Die entscheidende Frage ist nicht, ob eine bestimmte politische Position sympathisch oder unsympathisch ist. Entscheidend ist, was passiert, wenn Banken beginnen, politische und gesellschaftliche Bewertungen in ihre Geschäftsentscheidungen einzubauen.

Betroffen sind »ebenso linke und antifaschistische Initiativen«. Kulturzentren, Zeitungen, Solidaritätskassen oder antifaschistische Gruppen haben wiederholt von gekündigten Geschäftskonten berichtet. Als Begründung können öffentliche Kontroversen, politischer Druck oder die bloße Erwähnung in Berichten von Verfassungsschutzbehörden ausreichen, damit ein Institut ein sogenanntes Reputationsrisiko erkennt und die Geschäftsbeziehung beendet.

»Auch Klima und Umweltaktivisten« können mit solchen Mechanismen konfrontiert werden. Gruppen des zivilen Ungehorsams wie die „Letzte Generation“ oder radikalere Umweltinitiativen sahen sich mit gesperrten Konten oder verweigerten Kontoeröffnungen konfrontiert. Banken fürchteten dabei unter anderem strafrechtliche Ermittlungen gegen einzelne Mitglieder oder den Vorwurf einer Unterstützung krimineller Vereinigungen.

Ebenso reicht das Phänomen in das bürgerlich konservative, christliche und lebensrechtliche Milieu. Organisationen, die traditionelle Familienvorstellungen vertreten, geschlechtspolitische Debatten kritisieren oder gesellschaftliche Mehrheitspositionen grundsätzlich hinterfragen, berichteten über gekündigte Geschäftskonten und gesperrte Bezahlschnittstellen. Als Begründung können interne Richtlinien gegen sogenannte Hate Speech oder eine behauptete Unvereinbarkeit mit den Unternehmenswerten dienen. Wie konkret solche Vorgänge inzwischen werden, zeigt auch der Fall des Rechtsanwalts Markus Haintz, der bei der Veranstaltung der AfD-Fraktion vor Ort war und dort über das Thema Debanking diskutierte. »Seine eigene konkrete Erfahrung schilderte er bereits im Juni 2026 auf 𝕏« und dokumentierte damit aus persönlicher Betroffenheit, wie eine Bank mit seinem Privatkonto umgeht.

„Debanking: Sparkasse Berlin spricht erneute Kündigung bezüglich meines Privatkontos aus, obwohl die konkrete Kontonutzung vorab genehmigt wurde. Nunmehr war die Bank schlau genug, die Kündigung durch die Prokuristen Michaela Harm und Hartmut Röttgers auszusprechen. Die Bank meint, ich würde mein Privatkonto vertragswidrig geschäftlich nutzen, was nicht der Fall ist.“

Auch Friedens- und Palästina-Initiativen können in diesen Bereich geraten. »Ein konkretes Beispiel« ist der propalästinensische Verein „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“, dessen Konto bei der Berliner Sparkasse nach Angaben des Vereins gesperrt wurde. Die Bank bezeichnete die Maßnahme als vorsorglichen Schritt und verlangte die Vorlage weiterer Vereinsunterlagen. Spendenkonten können ebenfalls gesperrt und internationale Überweisungen blockiert werden. Nach außen erscheinen solche Maßnahmen als »Compliance Entscheidung«. Die politische Wirkung bleibt dennoch dieselbe.

Die Spur zieht sich von WikiLeaks bis zurück zu Snowden

Dass finanzielle Isolation als Mittel gegen unbequeme Akteure eingesetzt werden kann, ist keineswegs neu. Besonders deutlich zeigte sich dies »im Fall von WikiLeaksgründer Julian Assange«. Im Dezember 2010 stellten unter anderem PayPal, Visa, MasterCard, Bank of America und Western Union die Abwicklung von Zahlungen beziehungsweise Spenden für WikiLeaks ein. Der damalige UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit dokumentierte diese Maßnahmen ausdrücklich als Druck auf Finanzinstitutionen, Zahlungen und Spenden an WikiLeaks nicht mehr zu verarbeiten.

„Visa, MasterCard und andere räumen ein, dass die Blockade ausschließlich auf die Veröffentlichungen von WikiLeaks zurückzuführen ist. Tatsächlich hat das US Finanzministerium WikiLeaks freigegeben, und WikiLeaks hat vor Gericht gegen Visa gewonnen. Dennoch wird die Blockade fortgesetzt.“

Auch »im Zusammenhang mit Edward Snowden« wurde die zentrale Bedeutung finanzieller Kontrolle sichtbar. Die US-Regierung erwirkte später eine gerichtliche Entscheidung, nach der sämtliche finanziellen Einnahmen aus Snowdens Buch und bestimmten Vorträgen abgeschöpft werden sollten. Das US-Justizministerium bezifferte den betroffenen Betrag auf mehr als 5,2 Millionen Dollar.

Das entscheidende Prinzip lautet dabei immer gleich: Wer den Zugang zu Geldströmen kontrolliert, kontrolliert Handlungsmöglichkeiten. Eine Organisation kann politisch noch so laut auftreten und juristisch noch so viele Rechte besitzen. Wenn niemand mehr bereit ist, ihre Zahlungen abzuwickeln, Spenden anzunehmen oder ein Konto zu führen, wird aus formaler Freiheit schnell praktische Handlungsunfähigkeit.

Das eigentliche Machtproblem sitzt im privaten Konzern

Damit verschiebt sich die politische Macht an eine Stelle, an der sie eigentlich gar nicht sitzen sein sollte. Banken sind private Unternehmen. Ihre Vorstände werden nicht gewählt. Ihre internen Richtlinien werden nicht in Parlamenten beschlossen. Dennoch können ihre Entscheidungen für Betroffene Folgen haben, die unmittelbar in den Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe hineinreichen.

Besonders problematisch wird es, wenn schwammige Vertragsklauseln als Grundlage dienen. Begriffe wie „sachlich rechtfertigender Grund“ oder allgemeine Sorgfaltspflichten lassen einen erheblichen Interpretationsspielraum. Wenn zusätzlich ein diffuses Reputationsrisiko hinzukommt, kann nahezu jede kontroverse gesellschaftliche Position zum wirtschaftlichen Risiko erklärt werden.

Damit entsteht eine private Form politischer Vorentscheidung. Nicht der Staat verbietet eine bestimmte Meinung. Das wäre wenigstens sichtbar, juristisch überprüfbar und politisch zurechenbar. Stattdessen kann ein Unternehmen erklären, eine Geschäftsbeziehung passe nicht mehr zu seinen internen Werten. Die Konsequenz für den Betroffenen kann trotzdem existenziell sein.

Wer keinen Zugang zu einem Konto hat, kann nicht einfach auf eine andere Lebenswelt ausweichen. In einer Gesellschaft, in der Löhne, Rechnungen, Steuern, Mieten, Kredite und geschäftliche Zahlungen überwiegend über das Bankensystem laufen, ist ein Konto keine beliebige Komfortleistung. Es ist wirtschaftliche Infrastruktur.

Die BaFin als Schutzinstanz oder als Machtzentrum

»Kay Gottschalk empfahl Betroffenen«, sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, »die BaFin«, zu wenden. Ausgerechnet »Gottschalk selbst sitzt in deren Verwaltungsrat«. Der Hinweis klingt zunächst nach einem klassischen Weg der Beschwerde innerhalb des bestehenden Systems.

Doch auf derselben Veranstaltung wurde genau diese Institution zugleich massiv kritisiert. »Richard A. Werner«, Professor für Banking und Wirtschaft, sieht in der BaFin nicht lediglich eine mögliche Kontrollinstanz, sondern einen wesentlichen Antreiber der politischen Instrumentalisierung des Bankensektors. Nach seiner Einschätzung verfüge die Behörde über geradezu feudale Vollmachten und Banken hätten erheblichen Respekt vor ihrem Zugriff.

Mehrere Teilnehmer berichteten zudem, ihre Banken hätten ihnen vertraulich signalisiert, Konten nicht aus eigenem Antrieb gekündigt zu haben, sondern aufgrund eines Drucks seitens der BaFin. Damit steht eine bemerkenswerte Konstellation im Raum. Die Behörde, an die Betroffene verwiesen werden, wird zugleich von Teilnehmern als möglicher Ursprung des Drucks bezeichnet.

Wer in einem solchen System noch von einer klaren Trennung zwischen staatlicher Regulierung und privater Unternehmensentscheidung ausgeht, muss zumindest erklären, wo diese Trennlinie tatsächlich verläuft.

Das Problem der Zentralisierung

Werner beschränkte seine Kritik deshalb nicht auf einzelne Banken oder einzelne Kontokündigungen. Er beschrieb eine grundsätzliche Konzentration von Macht im Bankensektor und in weiteren gesellschaftlichen Bereichen, die seiner Einschätzung nach politisch gewollt sei.

Seine Kritik richtet sich dabei auch gegen die Entwicklung in Brüssel und Berlin. Er zog einen historischen Vergleich zur Sowjetunion und warf der politischen Führung vor, Zentralisierung und zentrale Planung zum Vorbild genommen zu haben, obwohl dieses Modell dort wirtschaftlich und politisch gescheitert sei. Seine Alternative besteht in einer Rückkehr zu Dezentralisierung und Eigenverantwortlichkeit, also zu Prinzipien, die er bereits mit Preußen und dem späteren Deutschland verbindet. Die Europäische Union bezeichnete Werner dabei ausdrücklich als „Diktatur“.

Damit wird die Debatte von der einzelnen Kontokündigung auf eine grundsätzliche Frage der Machtverteilung erweitert. Je stärker wirtschaftliche Infrastruktur zentralisiert wird, desto größer wird die Macht jener Institutionen, die über den Zugang zu dieser Infrastruktur bestimmen.

Sparkassen zeigen, dass es auch anders geht

Eine wichtige und zugleich differenzierende Gegenposition brachte der Anwalt Markus Haintz ein, der sich seit Jahren mit dem Thema Debanking auseinandersetzt und wiederholt auf diese Praxis und ihre möglichen Folgen aufmerksam gemacht hat. Er verwies auf die besondere Stellung der Sparkassen und machte deutlich, dass die Debanking-Problematik keineswegs ausschließlich eine bestimmte politische Richtung betrifft.

Sparkassen sind öffentlich rechtliche Institute. Nach der von Haintz angeführten Rechtsprechung bestehen für sie Verpflichtungen, Konten zu eröffnen, und sie können Kunden nicht ohne Weiteres aus politischen Gründen loswerden. Gerichte hätten dies in mehreren Entscheidungen bestätigt, auch wenn es um politisch exponierte Kunden ging, die eine Sparkasse nicht aufnehmen oder deren Geschäftsbeziehung sie beenden wollte. Auf diese rechtliche Besonderheit und die damit verbundenen Grenzen des Debankings »hat Haintz zudem bereits auch auf 𝕏 ausdrücklich hingewiesen« und damit wiederholt auf die Problematik aufmerksam gemacht.

„Ich bleibe aber bei meinem Fazit: Sparkassen (vor Ort) können aufgrund der direkten Grundrechtsbindung als Anstalten des öffentlichen Rechts keine Konten ohne „sachgerechten Grund“ kündigen und die Eröffnung von Bankkonten weder für Privatkunden noch für Unternehmer oder Parteien verweigern. Jeweilige Sparkasse vor Ort ist zuständig und hat sich an Recht und Gesetz zu halten.“

Gerade dieser Unterschied ist von Bedeutung. Denn er zeigt, dass der Zugang zu einem Konto nicht zwangsläufig dem freien Belieben eines privaten Unternehmens überlassen sein muss. Wo eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht, kann die wirtschaftliche Grundversorgung stärker gegen politische Willkür abgesichert sein.

„Wenn die Menschen das wissen würden“

Die vielleicht bemerkenswerteste Reaktion kam nicht von einem prominenten Redner, sondern aus dem Publikum. Und gerade weil dort Menschen saßen, die mit dem Thema bereits vertraut waren, bekam diese Reaktion besonderes Gewicht. »In der Berichterstattung von Reitschuster« wird deutlich, wie sehr das Ausmaß des Problems selbst die Teilnehmer vor Ort überraschte. Einer von ihnen brachte es in der Pause auf den Punkt:

„Ich wusste, dass es schlimm ist, aber ich wusste nicht, dass es so schlimm ist und solche Ausmaße hat.“

Ein weiterer Teilnehmer hielt eine parlamentarische Auseinandersetzung mit dem Thema für dringend geboten und plädierte dafür, es auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen. Seiner Einschätzung nach sei vielen Menschen außerhalb des politischen Betriebs kaum bewusst, welches Ausmaß die Entwicklungen inzwischen erreicht hätten. Zugleich kritisierte er, dass die großen Medien das Thema bislang nur unzureichend aufgriffen.

„Das müsste auch im Plenum im Bundestag behandelt werden. Draußen im Land ahnt das doch kein Mensch, die großen Medien schweigen sich doch darüber aus. Wenn die Menschen das wissen würden!“

Dieser Satz trifft den Kern des Problems. Eine politische Gesellschaft kann über Meinungsfreiheit diskutieren, während ihre Bürger gleichzeitig wirtschaftlich unter Druck geraten, weil bestimmte Meinungen oder Kontakte als Reputationsrisiko behandelt werden. Sie kann sich auf demokratische Werte berufen und zugleich zulassen, dass private Unternehmen über die praktische Möglichkeit entscheiden, am Wirtschaftsleben teilzunehmen.

Heute trifft es den einen, morgen den anderen

Das eigentliche Problem beginnt dort, wo politische Haltung und wirtschaftliche Existenz miteinander verknüpft werden. Wer heute den Zugang zu einem Konto verliert, weil seine Positionen als unerwünscht gelten, verliert nicht nur eine Geschäftsbeziehung. Er verliert ein Stück praktischer Handlungsfreiheit.

Dabei sollte niemand dem Irrtum erliegen, ein solches Instrument lasse sich dauerhaft gegen die jeweils „Richtigen“ einsetzen. Macht funktioniert nicht nach politischen Sympathien. Ist erst einmal akzeptiert, dass Banken Menschen aufgrund ihrer politischen Zuordnung oder ihres öffentlichen Auftretens aussortieren dürfen, kann sich die Richtung jederzeit ändern.

Heute trifft es den einen, morgen den anderen. Heute applaudiert vielleicht der politische Gegner, morgen steht er selbst vor verschlossenen Türen. Deshalb geht es bei Debanking letztlich nicht um die Frage, welche Meinung jemand vertritt. Es geht um die viel grundsätzlichere Frage, ob in einer freien Gesellschaft wirtschaftliche Teilhabe davon abhängig gemacht werden darf, ob jemand politisch genehm ist.

Wer diese Grenze nicht verteidigt, solange es den anderen trifft, wird sie kaum noch verteidigen können, wenn sie eines Tages vor der eigenen Tür steht.

Freiheit ist kein Privileg der jeweils genehmen Seite. Entweder sie gilt für alle oder sie ist nichts wert.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

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