Mal schnell ein Bild ohne Urheberrecht kopiert und auf Social Media eingefügt, schon flattert eine Abmahnung ins Haus. Sich gegen Massenabmahnungen im urheberrechtlichen Bereich zu wehren, lohnt sich oft.
Was viele nicht wissen: Haintz legal verteidigt auch gegen Massenabmahnungen im Urheberrecht.
Viele „Anti-Abmahnanwälte“ haben Massenabmahnungen zu ihrem eigenen Geschäftsmodell gemacht. Sie beraten den Mandanten dahingehend, dem Abmahnenden (der einen völlig überzogenen Betrag forderte) einen reduzierten Betrag zu zahlen, um die Sache unkompliziert abzuschließen.
Das Ersparnis bei diesem Vorgehen ist, unter Berücksichtigung der eigenen Rechtsanwaltskosten, meist gar keins oder es ist teurer, als wenn man die Forderung der Gegenseite einfach anstandslos bezahlt.
Wir haben uns nicht als Anti-Abmahnanwälte positioniert. In den vergangenen drei Jahren haben aber auch wir mit einer zweistelligen Anzahl von Massenabmahnungen im Urheberrecht Erfahrung gemacht.
Unsere Erfahrung zeigt:
Es lohnt sich, sich gegen die im Rahmen von Massenabmahnungen geltend gemachten Geldforderungen zur Wehr zu setzen.
Auch wenn unsere Mandanten in einigen Komplexen pro forma Unterlassungserklärungen abgegeben haben und die Nutzung der Werke somit nicht wiederholt oder weitergeführt werden kann, konnten wir sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Anwaltskosten abwehren (Klagen sind weiterhin möglich).
Dies gelang uns nun auch in einem Fall, in welchem wir erst nach Klageeingang mandatiert wurden.
Im vorliegenden Fall haben die KSP-Rechtsanwälte für die dpa auf 800,00 EUR Nutzungsentschädigung für 2 einfache Lichtbilder geklagt. Zudem forderte die DPA Dokumentationskosten in Höhe von 170,00 EUR und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 134,40 EUR.
Kurz vor dem Termin haben die KSP-Rechtsanwälte die Klage zurückgenommen:

Screenshot 144193 – 260128 von AG Kempten wegen Abladung vom 30.01.26 und Klagerücknahme GS, 701–25
Die DPA trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die dpa Picture-Alliance Gesellschaft mbH kann innerhalb der Verjährungsfristen erneut klagen, abschließend abgewehrt ist die Forderung also (noch) nicht. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass es zu einer neuen Klage kommen wird.