Zuerst erschienen auf Haintz.Legal
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat unserem Eilantrag (§ 80 V VwGO) stattgegeben und die aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs unserer Mandantin gegen das von der Stadt Schwäbisch Gmünd ausgesprochene Versammlungsverbot wiederhergestellt. Die “Galerie der Pandemie” kann daher vom Donnerstag den 25. bis Samstag den 27. Mai 2023 auf dem Marktplatz in Schwäbisch Gmünd stattfinden, jeweils von 11 bis 17 Uhr.
Das ursprüngliche Versammlungsverbot kann nur als grob rechtswidrig bezeichnet werden. Zur Begründung hatte die Stadt Schwäbisch Gmünd u. a. angeführt, dass die Außengastronomie belästigt werde, es wurden vermeintliche Straftaten herbeigeredet, eine Versammlungsqualität wurde verneint, weshalb mit einer unzulässigen Sondernutzung “argumentiert” wurde. Ähnliche Versammlungen – auf weniger repräsentativen Plätzen – wurden in der Vergangenheit genehmigt. Das Demo-Team in Schwäbisch-Gmünd hat bereits über 200 Demonstrationen sicher und rechtskonform “über die Bühne” gebracht. Der Versuch der Stadt Schwäbisch-Gmünd, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einzuschränken ist heute kläglich gescheitert.
Die Verbotsverfügung kann hier, der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Az. 1 K 2822/23) hier heruntergeladen werden.