Hintergrund: Die FDP-Politikerin Brandmann wurde vom AG Rheine darauf hingewiesen, dass eine eidesstattliche Versicherung über eine privatschriftliche Erklärung nicht möglich ist.
Ein Termin für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wurde nunmehr vereinbart.
Brandmann wurde vom Amtsgericht Flensburg verurteilt, an Eides statt zu versichern, dass das FDP-nahe Unternehmen, das für weit über 10.000 Strafanzeigen gegen Bürger verantwortlich ist, keine personenbezogenen Daten über unseren Mandanten verarbeitet. Nachdem sich Brandmann weigerte, das Urteil freiwillig zu erfüllen, mussten unsererseits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Für den obigen Absatz haben mich Brandmann und „So Done“ abgemahnt. Offenbar geht man bei der Gegenseite davon aus, dass es sich nicht um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme handelt (dem ist aber so) oder versteht „weigerte“ falsch.
Ich habe eine negative Feststellungsklage am Landgericht Flensburg „gegen die Abmahnung“ eingereicht.
„So Done“-Anwalt Brockmeier legte am 28.05. den Rechtsbehelf der Erinnerung gegen die Anordnung der Zwangsvollstreckung nach § 889 ZPO gegen Franziska Brandmann, die Geschäftsführerin des unlauteren Meldeportals, ein. Bereits am 02.06. nahm er die Erinnerung wieder zurück.… https://t.co/RVet03AOKj pic.twitter.com/uJuJ2TK36G
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) June 20, 2026