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Masken-Deals: Spanien macht Ernst

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Während Spanien hart durchgreift und einen ehemaligen Minister zu langer Haft verurteilt, kamen deutsche Politiker bei ähnlichen Masken-Deals straffrei davon.
Zusammengefasst


Ein Kommentar von Prof. Dr. Martin Schwab.

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„Liebe Community,

ein früherer spanischer Minister ist zu einer langen Haftstrafe verurteilt wurden, weil er in der Corona-Zeit millionenschwere Aufträge zur Beschaffung vergeben haben und dabei – und das ist der Grund der Verurteilung – Schmiergelder kassiert haben soll. Das berichtete der »Deutschlandfunk« am 23.6.2026.

Und wie sieht es in Deutschland aus?

Im März 2021 wurde bekannt, dass der CDU-Politiker Nikolas Löbel in dubiose Geschäfte um die Beschaffung von Masken in der Corona-Zeit verwickelt gewesen sein soll. Er legte sein Bundestagsmandat nieder. Die Staatsanwaltschaft, so berichtete die »Tagesschau« am 9.3.2021, ermittle wegen des Verdachts der Vorteilsannahme und der Bestechlichkeit.

Wenig später, am 31.3.2021, berichtete die »Frankfurter Rundschau«, dass gegen Nikolas Löbel wegen Untreue ermittelt werde. Anlass sei aber nicht die Maskenbeschaffung, sondern ein anderer (hier nicht interessierender, jedenfalls nicht mit Corona im Zusammenhang stehender) Vorfall gewesen.

Eine Anklage gegen Nikolas Löbel hat es vermutlich nie gegeben. Denn andere Abgeordnete, die sich in der Corona-Zeit mit satten Provisionen für Masken-Deals die Taschen vollstopften, wurden für straffrei erklärt. Deshalb durften sich die folgenden Politiker darüber freuen, ihre Provisionen behalten zu dürfen: Georg Nüßlein und Alfred Sauter (beide CSU), siehe »SPIEGEL vom 12.7.2022«, und Marc Hauptmann (CDU), siehe »SPIEGEL vom 22.9.2022«.

Das Argument der Gerichte lautete: Die Abgeordneten hätten die Deals nicht im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit eingefädelt. Im Fall Nüßlein/Sauter wird der BGH vom SPIEGEL wie folgt zitiert:

»Allein die Vereinbarung zwischen den Beteiligten, dass sich der Mandatsträger bei außerparlamentarischen Betätigungen auf seinen Status beruft, um im Interesse eines Privatunternehmers Behördenentscheidungen zu beeinflussen, erfüllt dieses Merkmal nicht«

So steht es auch tatsächlich in der einschlägigen »Pressemitteilung des BGH«.

Es war also alles ganz privat und hatte NICHTS (hüstel) mit der Funktion als gewählter Mandatsträger zu tun. Diese Nummer kennen wir ja schon von einem gewissen Daniel Günther in einer Talkshow bei Markus Lanz … – im Ernst: § 108e StGB stellt die Bestechung von Abgeordneten in Bezug auf die Wahrnehmung ihres Mandats unter Strafe, und nach der Lesart des BGH nimmt der Abgeordnete sein Mandat ausschließlich im Parlament wahr, nicht aber, wenn er irgendwo im Hinterzimmer Masen-Deals einfädelt.

Der juristisch maßgebliche Unterschied zwischen den in Deutschland bekannt gewordenen Fällen und dem aktuellen spanischen Fall ist der folgende: In Deutschland waren es Abgeordnete, in Spanien ein Regierungsmitglied. In Deutschland nutzten die oben genannten Abgeordneten ein Schlupfloch im Gesetz, das sich für Minister rechtlich nicht darstellen ließe – mit anderen Worten: Würde in Deutschland ein Minister dabei erwischt, wie er sich im Zuge der Maskenbeschaffung schmieren lässt, würde an einer Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit kaum ein Weg vorbeiführen.

Auf einem anderen Blatt steht, wie es um die Moralkompetenz gewählter Politiker in Deutschland bestellt ist. Die Masken-Deals werfen insoweit ein fatales Licht auf die politische Kaste hierzulande. Egal ob ihr Verhalten einen Straftatbestand erfüllt oder nicht. Bisher hat der Deutsche Bundestag keine Anstalten gemacht, das oben geschilderte Schlupfloch zu stopfen. Abgeordnete können ihr Mandat also auch heute noch zu Geld machen – solange sie nur ihre Stimme im Parlament nicht kaufen lassen. Na Hauptsache, die Beleidigung von Politikern wird mit dem nötigen Nachdruck strafrechtlich verfolgt …

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab“

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