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„Dann können sie immer noch desertieren.“

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Die Staatsanwaltschaft Berlin lehnt strafrechtliche Ermittlungen gegen den Bundesvorsitzenden der Grünen ab.
Zusammengefasst

Die Entscheidung des politisch abhängigen Berliner Staatsanwalts ist mehr als fragwürdig, da Banaszak schon jetzt konkret auf die Bundeswehr dahingehend einwirkt, bei einer Regierungsbeteiligung der AfD Fahnenflucht zu begehen. Eine solche Regierungsbeteiligung kann schneller kommen, als sich so mancher wünschen dürfte.

Ich habe ausdrücklich auch wegen eines möglichen Verstoßes gegen § 89 StGB, verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane, Anzeige erstattet. Herr Staatsanwalt geht mit keinem Wort auf diesen Tatbestand ein, was zeigt, dass er keine Argumente hat und nur das politisch gewünschte Ergebnis erhalten möchte. Den einschlägigen Tatbestand ignoriert er völlig.

Planmäßiges Einwirken
Einwirken ist jede Tätigkeit, durch welche die Angehörigen der Bundeswehr oder der öffentlichen Sicherheitsorgane iSd Täters beeinflusst werden sollen (vgl. BGHSt 4, 291). Es handelt sich der Sache nach um eine versuchte Anstiftung.

Da im Tatbestand keine bestimmten Tatmittel genannt werden, kommen neben dem Verbreiten von Druckschriften auch das Überreden, Drohen oder Warnen in Betracht (LK-StGB/Laufhütte/Kuschel Rn. 4). Die Beeinflussung kann zudem ausdrücklich oder konkludent erfolgen (BGH MDR 1977, 281). Erfolgreich muss diese nicht sein (BGHSt 4, 291 (292)).

Es ist jedoch erforderlich, dass das vom Täter eingesetzte Mittel den Adressaten erreicht und von diesem optisch oder akustisch wahrgenommen wurde. Würde man auf dieses Erfordernis verzichten, bliebe für den in Abs. 2 angeordneten Versuch kein sinnvoller Anwendungsbereich (→ Rn. 15; NK-StGB/Paeffgen/Klesczewski Rn. 5; TK-StGB/Sternberg-Lieben/Weißer Rn. 7; aA BGHSt 36, 68 (69); LK-StGB/Laufhütte/Kuschel Rn. 4).

(BeckOK StGB/Ellbogen, 69. Ed. 1.5.2026, StGB § 89 Rn. 4-7)

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

2 Antworten

  1. Es gibt drei sehr eindeutige Merkmale von Volldiktaturen:

    1.) Das völlige Aussitzen eines Arguments hinter der Schweigemauer (Omertà).

    2.) Neblige Scheinargumente für die scheinmoralisch korrekte Opfer-Täter-Konvertierung, substanzlose Drohhülsen, Phrasen, wilde Behauptungen, die einer sachlichen Analyse nicht standhalten und deshalb früher oder später wie Punkt 1 enden. Beispiele:
    „Bedrohung des [ demokratischen, sonstigen ] Lebens.“
    „Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“

    3.) Der Staatsratsvorsitzende (Kanzler, Führungskopf usw.) darf straffrei auch im Millionenbereich lügen.

    Bitte überprüfen, auf welche Quellen sich der von rund 80 Prozent des Volkes abgelehnte Volksvertreter und Multimillionär Friedrich M. für seine Mehrheitswillen-Durchsetzung stützt:
    https://t.me/BrandenburgTVinfo/47293

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