Die StA Heilbronn hat sich ursprünglich geweigert, mir diesen Strafbefehl anonymisiert zukommen zu lassen.
Nach Dienstaufsichtsbeschwerde meinerseits wurde mir dann in einem äußerst freundlichen Gespräch mit der Leitungsebene der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass ich selbstverständlich einen Anspruch darauf habe, die Entscheidung anonymisiert zu erhalten, und dass dies umgehend erfolgen wird. Der gesichtswahrende Rückzug der Staatsanwaltschaft wird unsererseits akzeptiert, die Angelegenheit ist erledigt.
Die Anforderung meinerseits erfolgte als Rechtsanwalt, der in eben jenem Rechtsgebiet spezialisiert ist, weshalb ich einen Anspruch darauf habe, derartige anonymisierte Entscheidungen anzufordern. Auch Pressevertreter hätten dies machen können, zum Zwecke der Berichterstattung.
Das Amtsgericht Öhringen übermittelte mir nunmehr bereits zum 2. Mal die ungeschwärzten personenbezogenen Daten des (rechtskräftig) Verurteilten, konkret Name und Geburtsdatum. Das darf aus datenschutzrechtlichen Gründen natürlich nicht passieren. Aber Gerichte, die derartige Strafbefehle zu verantworten haben, von denen darf man wohl auch keine Kenntnisse im Bereich Datenschutz erwarten.
Natürlich könnte man auch noch presserechtlich anfragen, welcher Richter „im Namen des Volkes“ einen solchen Strafbefehl unterschrieben hat. Ein Richter, der so etwas tut, verurteilt entweder „im Zweifel gegen den Angeklagten“, weil er nicht liest, was er unterschreibt, oder ist im Äußerungsrecht derart juristisch ungebildet, dass er sich besser einen anderen Job suchen sollte.