Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Sawsan Chebli als „Nutzlos-Bitch“ bezeichnet zu haben. Chebli, die inzwischen in Katar lebt, hatte Strafantrag gestellt.
Die Äußerung an sich ist zwar strafbar, aber inzwischen scheinen einige Gerichte und Staatsanwaltschaften wieder Besseres zu tun zu haben, als sich hauptsächlich mit Äußerungsdelikten gegen Politiker zu befassen. Gut so.