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Strack-Zimmermann muss künftig am Landgericht verhandeln
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Amtsgericht Rheine erklärt sich in Sachen Strack-Zimmermann für unzuständig

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Das AG Rheine folgt nunmehr unserer Rechtsauffassung, künftig muss "StraZi" am Landgericht Münster verhandeln und klagen, mit erheblich höherem Kostenrisiko.
Zusammengefasst

Das Geschäftsmodell der Kriegstreiberin der FDP, die sich massiv an Geldentschädigungen bereichert, wird teurer. Wir haben schon häufiger darüber berichtet, und auch vielfach gerichtlich vorgetragen, dass das Amtsgericht Rheine in Sachen Strack-Zimmermann sachlich unzuständig ist.

Siehe dazu unter anderem:
Massenabmahnungen von Strack-Zimmermann: Amtsgericht Rheine verwickelt sich in rechtliche Widersprüche (25.06.2024)
https://haintz.media/artikel/recht/massenabmahnungen-mit-hilfe-der-staatsanwaltschaft-die-dubiosen-geschaefte-und-nebeneinkuenfte-der-kriegstreiberin-strack-zimmermann/ (22.02.2024)

Der Gegenstandswert (Streitwert), der für die Zuständigkeit entscheidend ist, wurde von der Abmahnkanzlei SO DONE legal um Rechtsanwalt Alexander Brockmeier (FDP) regelmäßig zu niedrig angegeben, um von der „Spezialrechtsprechung“ des für solche Fälle schlicht unzuständigen Amtsgerichts in Rheine zu profitieren.

Bis zu einem Streitwert von 5000 € sind die Amtsgerichte sachlich zuständig, bei Beträgen darüber die Landgerichte. Da Landgerichte insgesamt spezialisierter sind, sowohl über besondere Kammern als auch über eine generell vorliegende Spezialisierung, sind Landgericht in der Regel bezüglich der rechtlichen Qualifikation besser, dies auch deshalb, weil sie weniger Fälle abwickeln müssen als die Amtsgerichte im alltäglichen Massengeschäft. Man kann daher davon ausgehen, dass ein Landgericht die Geldentschädigungen in Sachen Strack-Zimmermann, an denen sich die FDP-Politikerin massiv bereichert hat, von Anfang an nicht ausgeurteilt hätte.

Wir haben vielfach moniert, dass das Amtsgericht Rheine sachlich unzuständig ist. Anfangs wurde dies ignoriert, wenngleich die Argumente auf der Hand lagen. Völlig rechtsfehlerhaft war die Annahme des Amtsgerichts Rheine, dass die Äußerungen zulasten von Strack-Zimmermann einerseits aufgrund geringer Relevanz mit einem niedrigen Streitwert versehen wurden, andererseits aber eine Geldentschädigung zugesprochen wurde, welche nur in besonderen (und erheblichen) Ausnahmefällen durch die Rechtsbrechung anerkannt ist.

Diesen offenkundigen Widerspruch musste das Amtsgericht jetzt aufgeben, was aufgrund der nunmehr höheren Streitwerte ein nicht unerhebliches Risiko für Strack-Zimmermann vor dem Landgericht Münster darstellen wird, da die Prozesskosten erheblich steigen werden und damit auch das prozessuale Risiko im Verhältnis zur (ohnehin nicht zustehenden) Geldentschädigung.

Nachfolgend veröffentlichen wir zwei Verweisungsbeschlüsse in von uns geführten Verfahren durch das Amtsgericht Rheine an das Landgericht Münster.


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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

9 Antworten

  1. Was bedeutet dies jetzt für die Urteile, die das Amtsgericht bisher ausgesprochen hat? Und wie sieht es mit den Berufungsurteilen aus, die das Landgericht Münster auf Grundlage der Urteile von gesprochen hat? Weil das Landgericht Münster hat meines Wissens in manchen Fällen ja den Streitwert hochgesetzt. Wenn das Amtsgericht Rheine ja eigentlich nie zuständig gewesen sein durfte, müssten doch alle Verurteilung nicht rechtens sein oder?

    1. Wenn Berufung eingelegt wurde, dann wird das vor dem Landgericht Münster geklärt. Wenn nicht, dann sind die Urteile rechtskräftig. Aktuell liegen nur etwa 10 Berufungen in Münster, ich habe nachgefragt.

      1. Ah ok, dann vielen Dank für die Antwort. Es hatte sich jetzt etwas so gelesen, dass man hätte denken können, dass die Urteile aus Rheine demnach nicht zulässig sind.

          1. Vollkommen richtig. Kommt aber halt auch immer darauf an wie es die Gerichte sehen. Und hier im Fall Rheine dann eben das Landgericht Münster, die den Streitwert dann höher ansetzt und der Beklagte dann wiederum bei einem scheitern der Berufung mehr zahlen muss. Leider gibt es in diesem Land kaum noch eine unabhängige Gerichtsbarkeit, die sich nicht politisch indoktrinieren lässt. Dennoch Respekt, dass Sie und weniger andere Anwälte sich für die Beklagten einsetzen. 👍🏼

      2. Ich schließe mich mit Freude dem Respekt des/der Kommentator/in „Burger“ an. Multiple Freude + Gratulation, weil

        1. jeder Erfolg dieser Art eine kleine, aber nicht unwichtige Stärkung für Motivation und Mut
        1.1. gerechtigkeitsliebender Juristen und
        1.2. unter den letzten, noch an Zivilcourage interessierten Mitteleuropäern ist (Rechtsraum DE/CH/AT).

        Zu „… ich habe nachgefragt.“
        Mündlich oder (rechtssicherer?) schriftlich?

        Ich hatte 2023 mit RA Dr. Brigitte Röhrig 2 mal das Phänomen, daß Telefaxe nicht ihren Wahrnehmungsbereich erreichten, obwohl die Sendeberichte auf meiner Seite ein glasklares Zustell-OK lieferten! Mit einem modernen Fax-Gerät meines Postdienstleisters Buerma.de.

  2. Ich habe das Strafverfahren verloren da mein damaliger Anwalt nicht bei Gericht war und mir keiner Bescheid gegeben hat, zu Gericht zu gehen. Da waren die ersten 1600€ weg. Jetzt kommt sie und will über Sodomie zivilrechtlich 600€ Schmerzensgeld + 700€ Anwaltskosten. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und bin mir nicht sicher was ich machen soll? Ich habe erstmal ihren Vordruck (DSGVO) zu Sodomie geschickt, reicht das erstmal oder ist es besser zu bezahlen und Ruhe zu haben? Ich habe damals den Kommentar in der dritten Person geschrieben.

  3. Ein Kritikwiederholung gebietet jedoch mein Gewissen:

    Das Endziel darf nicht sein, daß sich Menschen nur noch dann mit Informations- und Meinungsrechtnutzung auf die Straße trauen, wenn Sie einen hochspezialisierten Anwalt haben und bezahlen können, der für Sie klärt, ob Worte wie Flintenweib, Bürschle, der ewige [Promi-Nachname] noch öffentlich verwendet werden dürfen oder seit letzter Nacht auf der geheimen Sprachverbrennungsliste stehen (orwellsche Neusprechdurchsetzung); oder einer zumindest verdunkelten und erschwert zugänglichen Liste zur Steigerung der allgemeinen Rechtsunsicherheit und kuschenden Angstgesellschaft.

    Geschäftsidee: Die Liste als Buch veröffentlichen.

    Anders formuliert:
    Die symptomatische Endlösung darf kein jur. Windmühlenkampf gegen einen de facto unantastbaren Maulkorbgesetzgeber und Spielregelgestalter sein, in dem der Staatsgewaltdurchsetzer der stete Gewinner des Krieges gegen den theoretischen Souverän alias Volk ist, also das relevanter arbeitende „Arbeits-, Steuergeldzahl- und Stimmvieh“.

    Kurz: Allein nur mit Empörungsplattformen wie Neue-Medien-Portal.de ist dieser Krieg nicht gewinnbar. Die Maulkorbgesetze müssen weg bzw. heruntergedreht werden bis auf den volkskompatiblen Stand von 1871!

    Und dazu brauchen wir Juristen, die dies wollen. Und dazu brauchen diese Juristen (Gibt es welche?) als Rückendeckung und Unterstützung eine relevante Volksmasse, die mehr riskiert, als nur hier bei Haintz.media spärlich und außerdem noch ängstlich, anonym vermummt zu kommentieren.

    Dazu ein Beispiel von x-tausend Symptomkampf-„Helden“, alles Einzelfälle, die das Schweinesystem [1] nicht gefährden:
    derstandard.at/story/2000120571292/dark-waters-filmdrama-ueber-den-windmuehlenkampf-gegen-konzerne

    [1] … steht nur auf drei sich gegenseitig stützenden Säulen im Kommentar 768:
    https://haintz.media/artikel/deutschland/ab-1-november-mit-dem-selbstbestimmungsgesetz-wird-ideologie-zur-staatlichen-pflicht/#comment-768

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