Haintz.Media

Bild:
"So-Done"-Kunden Spahn und Merz
Quelle:
KI-generiert

Amtsgericht lädt „So Done“-Kunden Jens Spahn als Zeugen vor

Bild:
Quelle:

Beitrag teilen:

Mehr aus der Kategorie:

Anwälte vor Gericht
Die Straße von Hormus
Verfahren wegen Impfpassfälschung eingestellt
Den Titel seines Buches „Wir werden einander viel verzeihen müssen“ scheint der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag nicht sonderlich ernst zu nehmen. Spahn stellte Strafantrag gegen unseren Mandanten und wurde nun als Zeuge geladen. Ein Beitrag von Rechtsanwältin Melina Schwendenmann von Haintz legal.
Zusammengefasst

Dieser Beitrag als Audio

Herr Spahn hatte gegen unseren Mandanten einen Strafantrag wegen folgender Äußerung gestellt:

„Eins darf man bei diesem schwulen Politiker nicht vergessen. Er hat uns eingesperrt. Vergesst es nicht, eine Schwuchtel in der Politik sperrt euch ein. Er wollte darüber bestimmen, wen ihr treffen dürft.“

Diese Äußerung war ein Kommentar zu einem Ausgangstweet von Spahn bezüglich seines Interviews über die CDU, die Corona-Zeit und die Migration.

Herr Spahn stellte über seinen Rechtsanwalt Brockmeier einen sog. Sammelstrafantrag, in dem weitere Äußerungen von anderen X-Nutzern auch angezeigt wurden. In einer ergänzenden Erklärung gab Herr Spahn an, dass ihm „nach bestem Wissen und Gewissen bis zur Vorlage und Durchsicht des Sammelstrafantrags keine Kenntnis der entsprechenden Äußerungen“ vorlag.

Wir haben in der Hauptverhandlung beantragt, Herrn Spahn als Zeugen zu laden und zu vernehmen, zum Beweis der Tatsache, dass er vor der Ladung als Zeuge keine Kenntnis vom gegenständlichen Kommentar hatte und er sich durch den Kommentar nicht in seiner Ehre gekränkt fühlt.

Das Gericht hat sich unserer Auffassung angeschlossen und anerkannt, dass hier nicht klar ist, ob und ggf. wann Herr Spahn vom Kommentar Kenntnis erlangt hat. Zur Klärung dieser Fragen hat die Richterin unserem Beweisantrag stattgegeben und Herrn Spahn als Zeugen zur nächsten Hauptverhandlung im April geladen.

Zum Thema Jens Spahn und dem Meldeportal „So Done“ verweisen wir im Übrigen auf unseren Artikel „So Done“-Kunde Spahn will § 188 StGB (Majestätsbeleidigung) abschaffen vom 18.01.2026.

Beitrag teilen:

Unterstützen Sie uns!

Helfen Sie mit, freien Journalismus zu erhalten

5

10

25

50

No posts found
Picture of Redaktion

Redaktion

Redaktionelle Beiträge aller Art z.B. von Agenturen, Lesern oder anderweitigen Quellen außerhalb unserer Redaktion, markieren wir entsprechend.

2 Antworten

  1. Die ganze Flenn- und Heulsusen-Branche („Ehr- und Äußerungsdelikte“) ist eine tägliche Menschenwürdeverletzung und gehört für die Altersgruppe 18+ abgeschafft.

    Jedem echten Menschenwürde-Repräsentierer, also jedem reifen, psychisch stabilen, für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Erwachsenen ist zumutbar, dass er Unflätigkeiten unterhalb der Rufmordschwelle gelassen an sich abperlen lässt, statt wie ein Kleinkind nach Polizei, Mutti und Vati Staat zu schreien.

    Hat der fürchterlich überlastete Justizapparat — (Selbstverständlich völlig unverschuldet?) — wirklich keine anderen Prioritäten?

    Wie will Terminatorus Pistolius seinen Russland-Krieg gewinnen, wenn er unterlassungstätlich die Züchtung dieser Windelgesellschaft toleriert?
    https://rtde.org/meinung/268169-terminatorus-pistolius-ausdruck-selbstmoerderischer-kriegsgeilheit-eliten-europas/?ysclid=mkyk1pj4zf558591076

  2. Von „Nahziehs“ verschwörtheoretisiert und nun sieht es doch wieder danach aus, dass sie (irgendwann salamitaktisch) kommt, die nächste Nachschärfung der „klaren Kante der wehrhaften Demokratie“.
    Z. B. für Paragraf 188 StGB.

    Journalistenbeleidigung als Straftat – Saarlands Justizministerin fordert Verschärfung von § 188:
    https://rtde.org/inland/268651-saarlands-justizministerin-fordert-verschaerfung-von/

    Jetzt könnte der superharte Jens S. beweisen, wie ernst ihm die Abschaffung ist. Jetzt hat er eine machtrelevante Zielperson mit Gesicht.

Antworte auf den Kommentar von Ingo Neitzke Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

No posts found

Buch-Empfehlung

Bahner