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Herr Spahn hatte gegen unseren Mandanten einen Strafantrag wegen folgender Äußerung gestellt:
„Eins darf man bei diesem schwulen Politiker nicht vergessen. Er hat uns eingesperrt. Vergesst es nicht, eine Schwuchtel in der Politik sperrt euch ein. Er wollte darüber bestimmen, wen ihr treffen dürft.“
Diese Äußerung war ein Kommentar zu einem Ausgangstweet von Spahn bezüglich seines Interviews über die CDU, die Corona-Zeit und die Migration.
Herr Spahn stellte über seinen Rechtsanwalt Brockmeier einen sog. Sammelstrafantrag, in dem weitere Äußerungen von anderen X-Nutzern auch angezeigt wurden. In einer ergänzenden Erklärung gab Herr Spahn an, dass ihm „nach bestem Wissen und Gewissen bis zur Vorlage und Durchsicht des Sammelstrafantrags keine Kenntnis der entsprechenden Äußerungen“ vorlag.
Wir haben in der Hauptverhandlung beantragt, Herrn Spahn als Zeugen zu laden und zu vernehmen, zum Beweis der Tatsache, dass er vor der Ladung als Zeuge keine Kenntnis vom gegenständlichen Kommentar hatte und er sich durch den Kommentar nicht in seiner Ehre gekränkt fühlt.
Das Gericht hat sich unserer Auffassung angeschlossen und anerkannt, dass hier nicht klar ist, ob und ggf. wann Herr Spahn vom Kommentar Kenntnis erlangt hat. Zur Klärung dieser Fragen hat die Richterin unserem Beweisantrag stattgegeben und Herrn Spahn als Zeugen zur nächsten Hauptverhandlung im April geladen.
Zum Thema Jens Spahn und dem Meldeportal „So Done“ verweisen wir im Übrigen auf unseren Artikel „So Done“-Kunde Spahn will § 188 StGB (Majestätsbeleidigung) abschaffen vom 18.01.2026.
2 Antworten
Die ganze Flenn- und Heulsusen-Branche („Ehr- und Äußerungsdelikte“) ist eine tägliche Menschenwürdeverletzung und gehört für die Altersgruppe 18+ abgeschafft.
Jedem echten Menschenwürde-Repräsentierer, also jedem reifen, psychisch stabilen, für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Erwachsenen ist zumutbar, dass er Unflätigkeiten unterhalb der Rufmordschwelle gelassen an sich abperlen lässt, statt wie ein Kleinkind nach Polizei, Mutti und Vati Staat zu schreien.
Hat der fürchterlich überlastete Justizapparat — (Selbstverständlich völlig unverschuldet?) — wirklich keine anderen Prioritäten?
Wie will Terminatorus Pistolius seinen Russland-Krieg gewinnen, wenn er unterlassungstätlich die Züchtung dieser Windelgesellschaft toleriert?
https://rtde.org/meinung/268169-terminatorus-pistolius-ausdruck-selbstmoerderischer-kriegsgeilheit-eliten-europas/?ysclid=mkyk1pj4zf558591076
Von „Nahziehs“ verschwörtheoretisiert und nun sieht es doch wieder danach aus, dass sie (irgendwann salamitaktisch) kommt, die nächste Nachschärfung der „klaren Kante der wehrhaften Demokratie“.
Z. B. für Paragraf 188 StGB.
Journalistenbeleidigung als Straftat – Saarlands Justizministerin fordert Verschärfung von § 188:
https://rtde.org/inland/268651-saarlands-justizministerin-fordert-verschaerfung-von/
Jetzt könnte der superharte Jens S. beweisen, wie ernst ihm die Abschaffung ist. Jetzt hat er eine machtrelevante Zielperson mit Gesicht.