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Sawsan Chebli – Beleidigungsdelikte vor Gericht

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Amtsgericht Berlin Tiergarten stellt Strafverfahren wegen Beleidigung von Chebli als "Nutzlos-Bitch" wegen Geringfügigkeit ein
Zusammengefasst

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Sawsan Chebli als „Nutzlos-Bitch“ bezeichnet zu haben. Chebli, die inzwischen in Katar lebt, hatte Strafantrag gestellt.

Die Äußerung an sich ist zwar strafbar, aber inzwischen scheinen einige Gerichte und Staatsanwaltschaften wieder Besseres zu tun zu haben, als sich hauptsächlich mit Äußerungsdelikten gegen Politiker zu befassen. Gut so.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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