Folgende, unserem Mandanten vorgeworfene Äußerung ließ StraZi strafrechtlich anzeigen und zivilrechtlich mit Unterlassungsantrag einklagen:
@MAStrackZi […] Was für ein krankes Hirn hat nur für die Impfpflicht ab 18 gestimmt? Und ohne Wissen Russland eines Raketenangriffs beschuldigt? Und Gegenschläge gefordert?
Welcher alte, senile Herr war das denn? Der Maruis-Agnus was es…..“,: [sic]
Das Strazi wohlgesonnene und im Äußerungsrecht offenkundig unerfahrene Amtsgericht Rheine untersagte unserem Mandanten zunächst die Äußerung und sprach der Anzeigenhauptmeisterin der FDP auch 600 € Geldentschädigung zu, in völliger Verkennung höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Zudem sollte unser Mandant noch die Kosten der Strafanzeige tragen, welche der „So-Done“-Rechtsanwalt Alexander Brockmeier offenkundig nur dann ordnungsgemäß abrechnet, wenn er das Geld vom Gegner bekommt.
Urteil des Amtsgerichts Rheine
Wir haben den Fall in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Münster übernommen und ausführlich vorgetragen, warum es sich bei den Aussagen um zulässige Meinungsäußerungen handelt.
Es kam, wie es kommen musste. Das Landgericht erließ einen deutlichen Hinweisbeschluss dahingehend, dass das erstinstanzliche Urteil zu korrigieren ist. Es regte eine Klagerücknahme an.

Kurz darauf nahm Rechtsanwalt Alexander Brockmeier die Klage zurück. Strack-Zimmermann trägt die Kosten beider Instanzen. Schon wieder.
