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KI-generiert, Foto von Katharina Enders.

Linke Holocaust-Vergleiche bleiben straffrei

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Wer in Deutschland als politisch Linker Holocaustvergleiche nutzt, um gegen die (legalen) Remigrationspläne der AfD Stimmung zu machen, hat von den politisch abhängigen Staatsanwaltschaften nichts zu befürchten. Weidel und Höcke sind ebenfalls politisches „Freiwild“.
Zusammengefasst

Eine Webseite stellte den Aufstieg der NSDAP in den 1930er Jahren dem (imaginären) Aufstieg der AfD in den 2020er Jahren gegenüber. Die Deportation von (vornehmlich Juden) aus dem Dritten Reich im Jahr 1941 wird mit der (imaginären) Remigration von illegalen Einwanderern in Deutschland im Jahr 2030 gleichgesetzt.

Während Vergleiche der Corona-Maßnahmen mit dem Dritten Reich regelmäßig zu Strafverfolgungen und Verurteilungen führten, interessiert sich die Staatsanwaltschaft Berlin nicht für eine Gleichsetzung von Remigration mit der Judenvertreibung im Dritten Reich.

Strafanzeige

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

Eine Antwort

  1. Auch beim H-Thema — Kontext Staatsräson und allerhöchste Priorität [1] — könnten Sie noch fundamentaler und reichweitenstärker aktiv werden.

    Der ehrenhafte, rechtspraxis- und justizerfahrene Reinhard Heuschneider hat schon vorgearbeitet und lehnt sich sehr weit aus dem Fenster mit

    Yandex.com/search?text=(%22Forensik%22+OR+%22forensisch%22)+site%3Aheurein.wordpress.com&lr=101

    Wäre das nicht mal eine prima Gelegenheit für eine öffentliche Streitkulturübung mit Dr. Josef Schuster vom Zentralrat? Das Potential für Respektverbesserung ist enorm. Und es könnte die Vergleichsdysbalancen heilen.

    [1] Yandex.com > Staatsräson site:haintz.media

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