Markus Haintz auf 𝕏:
Wir haben gegen die Ellwanger Richter Liefke, Wex und Klei einen Befangenheitsantrag eingelegt. Diese haben der Presse sowohl meine anwaltlichen als auch privaten Rechtsstreitigkeiten am Landgericht Ellwangen vorab mitgeteilt, ohne dass hierfür eine Rechtsgrundlage bestünde oder genannt wurde.
Inhaltlich haben wir kürzlich einen 76-seitigen Schriftsatz eingereicht, der die rechtsmissbräuchlichen Klagen des unlauteren „So-Done“-Anwalts Alexander Brockmeier untermauert.
Es besteht der erhebliche Verdacht, dass Brockmeier nur die Fälle gemäß den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abrechnet, die er gewinnt. Ansonsten dürfte er vielfach gratis für Politiker arbeiten oder zu unzulässigen, zu geringen Gebühren abrechnen.
Als Zeugen hierfür haben wir die folgenden „So-Done“-Kunden benannt:
Friedrich Merz, Jens Spahn, Robert Habeck, Anton Hofreiter, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, die Journalistin Sophia Maier, die „So Done“-Geschäftsführerin Franziska Brandmann, die grüne Aktivistin Mareile Ihde („Höllenaufsicht“), Konstantin von Notz, Claudia Major und Paul Ronzheimer.
Eine Antwort
Pauschale, aber vermutlich kompetente Bewertung aus dem Internetz:
„Zu beachten ist, dass über Befangenheitsanträge vom selben Gericht entschieden wird, das auch das/die Verfahren leitet – dies kann die Objektivität der Beurteilung beeinträchtigen.
[…] die Rechtspraxis zeigt, dass solche Anträge nur selten erfolgreich sind.“
Herr Haintz,
auf was wollen Sie am Ende Ihrer Tage ganz besonders stolz zurückblicken können:
darauf, dass Sie ein sehr überdurchschnittlicher Rechtskampf-Kämpfer in der Justizarena waren oder
darauf, dass Sie den Arena-Rahmen und alle anderen Branchen sehr maßgeblich gerechter gemacht haben bzw. an einer fundamentalen Gerechtigkeitsermöglichung mitwirkten?
Motivation zum Nach-, Quer- und Vorausdenken dazu im heutigen Kommentar zu
https://haintz.media/artikel/recht/offizielle-pressemitteilung-aerzteverfolgung-in-deutschland-dr-med-bianca-witzschel-ist-der-lebende-beweis/#comment-3162