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Pressefreiheit im Visier
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Informationskrieg mit den Mitteln des Strafrechts

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Verfahren wegen Beleidigung eingestellt
Der Europäische Gerichtshof kriminalisiert in einem gefährlichen Urteil das Teilen von Information.
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Ein Kommentar von Prof. Dr. Martin Schwab.

„Liebe Community,

ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gibt Anlass zur Warnung – in mehrfacher Hinsicht. Es handelt sich um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2.7.2026 in der Rechtssache C-67/25.

Folgendes war passiert: Vor dem Landgericht Saarbrücken müssen sich mehrere Angeklagte, die auf einem von ihnen verantworteten Blog Videos des Senders RT Deutsch geteilt hatten, wegen des Vorwurfs verantworten, sie hätten eine kriminelle Vereinigung gegründet § 129 StGB) – kriminell deshalb, weil das Teilen dieser Videos gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe d (zur Tatzeit noch Buchstabe b) AWG (Außenwirtschaftsgesetz) in Verbindung mit den EU-Verordnungen 833/2014 und 2022/350 unter Strafe stehe.

Das Landgericht Saarbrücken stellte fest, dass der Blog nur privat und nicht kommerziell betrieben wurde, und legte dem EuGH die Frage vor, ob nicht-kommerzielle Blog-Betreiber auch als „Betreiber“ im Sinne der genannten EU-Verordnungen (genauer: im Sinne von Art. 2f Absatz 1 VO [EU] 833/2014, der durch VO [EU] 2022/350 eingefügt wurde) angesehen werden können.

Ja, entschied nun der EuGH: Betreiber sei jeder, der für die Verbreitung oder die Bereitstellung von Inhalten verantwortlich sei, egal ob er damit Geld verdiene oder nicht. Und wer eben Inhalte des Senders RT Deutsch verbreite, verbreite verbotene Inhalte – verboten deshalb, weil sich dies aus Anhang XV der VO 2022/350 ergebe. Dafür spreche nicht nur der Wortlaut der oben zitierten Vorschrift, sondern auch deren Zweck: Das Verbot, Inhalte des Senders RT Deutsch zu verbreiten, diene dazu, „die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit der Union“ zu schützen, die durch die systematische internationale Kampagne der Medienmanipulation, der Verfälschung von Fakten und der Propaganda bedroht werden, die die Russische Föderation über eine Reihe von unter der ständigen direkten oder indirekten Kontrolle der russischen Führung stehenden Medien führt, um ihre Nachbarländer, die Union und deren Mitgliedstaaten zu destabilisieren und um die militärische Aggression gegen die Ukraine zu rechtfertigen, zu unterstützen und voranzutreiben“.

Die erste Warnung richtet sich damit an alle Menschen, die auf Ihren Seiten bei Facebook, Instagram, 𝕏 & Co. Inhalte gleich welcher Art teilen: Wer Inhalte des Senders RT Deutsch irgendwo teilt, macht sich nach deutschem Recht strafbar. Auch wenn es „nur“ privat geschieht. Ich gehe davon aus, dass die Meldestellen in Deutschland längst ihre Messer wetzen.

Die zweite Warnung ist freilich eher gesamtgesellschaftlicher Natur: es ist die Warnung vor einer gefährlichen Fehlentwicklung in der (in diesem Fall europäischen) Justiz. Völlig kritiklos übernimmt nämlich der EuGH das Dogma, dass die Berichterstattung beim Sender RT Deutsch manipulativ und faktenverfälschend sei sowie den Charakter von Propaganda trage. Ob vergleichbare Vorwürfe auch gegen NATO- und Ukraine-freundliche Medien erhoben werden könnten, hinterfragt der EuGH nicht. Es sieht so aus, als gebe es auch für den EuGH „gute“ und „schlechte“ Medien.

Warum fällt es ausgebildeten Richtern so schwer, sich der Vorstellung zu öffnen,
– dass im Krieg die Wahrheit immer das erste Opfer ist,
– dass auch die NATO- und Ukraine-freundlichen Medien eine politische Agenda verfolgen könnten,
– dass es vielleicht die Medien auf beiden Seiten mit der Wahrheit nicht so genau nehmen
– und dass es daher Aufgabe des kritischen Medienpublikums ist, alle Seiten anzuhören und sich mit der gebotenen Vorsicht ein eigenes Bild zu machen?

Wenn man Kriegsberichterstattung zur Kenntnis nimmt, darf man, so meine ich, erst einmal gar nichts glauben – egal von welcher Seite. Und es kann bei der Einordnung der Berichterstattung helfen, die Frage zu stellen, wer von dem Krieg profitiert. Finanzieren vielleicht dieselben Akteure, die die berichtenden Medien finanzieren, auch die Rüstungsindustrie? Wenn ja: Kann das vielleicht einen Einfluss auf den Inhalt der Berichterstattung haben? Wie verhält es sich mit der Möglichkeit, dass einzelne Akteure beide Seiten des Krieges finanzieren? Werden dann vielleicht auch die Medien auf beiden Seiten finanziert? Der EuGH hat die Chance verpasst, diesen Fragen auf den Grund zu gehen.

Der EuGH legitimiert mit seinem Urteil vom 2.7.2026 – C-67/25 knallharte Pressezensur. In einer liberalen Demokratie ist dies nicht hinnehmbar – und zwar völlig unabhängig davon, wie man den Sender RT Deutsch inhaltlich bewertet. Art. 11 Abs. 2 der Europäischen Grundrechte-Charta (EuGRCh), wo es schlicht heißt „Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet“, wird im hier besprochenen Urteil noch nicht einmal zitiert. Dabei ist die EuGRCh auch für die EU-Rechtsetzungsorgane bindend. Der EuGH hätte daher die Zensur-Verordnungen der EU an Art. 11 Abs. 2 EuGRCh messen müssen – und hat eben dies leider versäumt.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab“

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Redaktion

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5 Antworten

    1. Frau Beicht,
      die „Asia Times“ aus Hongkong hat Sie heute bestätigt. Bitte versuchen Sie dem Martin Schwab den Gesamtzusammenhang klar zu machen:
      Die Zerstörung des Europa-Kerns DE/AT/CH/…
      bewirkt die Implosion Mitteleuropas. Wie geplant, so wird es durchgezogen.
      Siehe

      Rainer Rupp, 4. Juli 2026, 06:30 Uhr:
      Deutschland ist nicht mehr Deutschland – Die unbequeme Rechnung hinter der Migrationsdebatte. [ flüchtende Ureinwohner u. sehr gut Integrierte ]

      Kommentar zum Suchversuch von Gugel:
      „Als Reaktion auf ein rechtliches Ersuchen, das an Google gestellt wurde, haben wir 7 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt.“
      Ich bin im Moment trotzdem mit der Trefferliste von Gugel zufrieden.
      Darf man Yandex.com noch öffentlich empfehlen oder steht das Werkzeug auch schon auf der antirussischen Verbotsliste für Infowaffen?

      Zur Frage: „Und du, Neitzke, was kannst und bewirkst du hier oder sonstwo?“
      Antwort:
      Ich bin hier so etwas wie das Kontrastmittel beim Röntgologen. Ich enttarne die fleißigsten Schweiger hinter der Schweigemauer mit: Keine Antwort ist auch eine Antwort. Zum Beispiel zu den Kommentaren in
      https://haintz.media/artikel/recht/aus-dem-afd-gutachten-der-gesellschaft-fuer-freiheitsrechte/#comments

  1. Herr Schwab,

    gegen Ihren In-dubio-pro-reo-Stil (“ … es sieht so aus …“ fahrlässig „Chance verpasst … leider versäumt „) ist prinzipiell, formell kein Einwand möglich. Wenn wir uns noch im Jahr 2010 befinden würden!

    ABER im Kontext der seit Jahren steigenden Spaltung, Angst und sich füllenden Buchregale mit Warn-, „Schwurbel-, Rechtsruck-, Hass- und Hetzbüchern“ von staatskritischen Juristen gegen antivölkisch, staatsdienerisch dienende Juristen, sehen Sie nun … Was? Immer noch nicht?

    Wo befindet sich die ganz persönliche Selbstachtungs- und Schmerzschwelle des Prof. Martin Schwab? Was fehlt Ihnen noch? Hier ein Aufwachmittel von einem Ihrer Fachkollegen, fast 10 Jahre alt:
    https://antaios.de/gesamtverzeichnis-antaios/einzeltitel/41467/die-entfesselte-freiheit Mehr vom selben Autor:
    // Antaios.de/search?sSearch=Thor+v.+Waldstein

    Falls Sie meinen dafür immer noch keine Zeit zu haben (weil Ihnen der nächste Warn- und Empörungsartikel für Ihre Kommjuniti wichtiger ist), helfen Sie mir und dem Publikum bitte mit etwas Rechtssicherheit zum verbrannten oder noch nicht völlig verbrannten Wort „Umvolkung“, Relevanz zu Ihrem Artikel wird nachfolgend erkennbar.

    Eine KI lobte mich für die Vorfilter- und Vorarbeit per URL
    // Sueddeutsche.de/politik/fluechtlingspolitik-cdu-bundestagsabgeordnete-kritisiert-merkel-mit-nazi-begriff-1.3177469
    und resümierte dann schwammig, weit darüber hinausgehend, hier stark gekürzt formuliert mit meinem Rechtsunsicherheits- und Sprachverständnis:

    “ Politisch extrem unerwünscht, i. d. R. noch keine Straftat. Aber die Verwendung kann strafbar sein/werden, wenn sie Volksverhetzungs- oder Beleidigungsgefühle auslöst (§ 130, § 185 StGB).“

    Und damit sind wir nun auch wieder im Kern Ihres Artikels. Nämlich das, was Sie unterlassen: korrekte Adressierung der Gummigesetz- und Willkürtäter. Die Frage „Warum fällt es … so schwer …?“ ist völlig für die Katz, wenn Sie nur Ihrem Publikum und nicht den Tätern vor die Füße geworfen wird! Das wissen Sie ganz genau, denn Sie sind nicht geistig behindert.

    Suchen Sie mal nach Willkür in folgenden Artikeln:
    // Haintz.media/artikel/recht/gesinnungspruefung-im-ermittlungsverfahren-bei-majestaetsbeleidigung/
    // Haintz.media/artikel/deutschland/regenbogen-als-richterrobe-die-justiz-kapitulierte-vor-der-ideologie/
    // Haintz.media/artikel/deutschland/gefaengnis-oder-folterkammer-wie-deutschlands-justiz-menschenrechte-untergraebt/
    // Haintz.media/artikel/deutschland/ruecktritt-von-wahrheitsfeind-wolfram-weimer-ueberfaellig/

    „Die deutsche Rechtsprechung darf nicht weiter Kritiker unser Politik bestrafen.“, jammert ein anderer Warner vom Spendengeld-Sammelmarkt bei // Netzwerkkrista.de/2026/06/26/dritter-akt-letzter-aufzug-bundesverfassungsgericht-das-recht-tritt-ab/

    Warum sollte “ sie “ — die Unrechtsprechung — damit aufhören? Weil ein paar Empörte den chronischen Warner machen, statt wenigstens auf ihrer Netzseite in riesigen Lettern demokratische Transparenz und Farbe zu bekennen? Z. B. so:

    Ich wähle und unterstütze … !

    Wäre es jetzt nicht höchste Zeit aus den Diagnose-Puschen zu kommen und sich mal der Erstellung eines Heilplanes zu widmen?

    Schauen Sie bitte in den Spiegel und stellen Sie sich folgende Frage:
    Bin ich ein ernstnehmbarer, systemrelevanter Unrechtkritiker und Gerechtigkeitskämpfer oder sind andere die ( potentiell ) wirksameren Kurskorrektoren?

  2. Herr Schwab & Kommjuniti!
    Bitte auch den Kollegen Felix Feistel informieren.

    Augen auf zum Erkennen der hässlichen Realität! Sie leben in einem tödlich vergifteten Land in dem man Strafanzeigen bekommt, wenn man Fette als dick und Faule als faul bezeichnet. Siehe auch
    // Haintz.media/artikel/recht/olg-richterin-zeigt-mich-bei-kammer-an/

    Fragen Sie mal die KI Ihres Vertrauens, ob Sie mit Ihren jur. Analysen genug Bauern, Wasserversorger, Luftreiniger, Stromstabilisierer, Polizisten, Ärzte und sonstige Arbeiter für einen Kurswechsel begeistern können.
    Beispiel aus einer KI-Sitzung:

    Heilplan, erste Schritte
    Praktikabler, alltagstauglicher Ansatz ohne leere Versprechungen.
    Der Kern liegt nicht in großen systemischen Umstürzen, sondern in kleinen, kollektiv wirksamen Alltagshandlungen, die keine abstrakten Utopien erfordern:

    Lokale Entflechtung‌:
    Verlagere 30 % deiner alltäglichen Konsumausgaben von großen Konzernen zu kleinen, regionalen Anbietern (Bäckerei, Buchhandlung, Handwerker). Das stärkt direkt die vor Ort verwurzelte Mittelschicht, statt Kapital an entlegene Superreiche abzuführen.

    Selektive Organisations- und Strukturnutzung auf kleiner Ebene‌:
    Nimm an einer lokalen Bürgerversammlung teil, statt nur über Politik in Sozialmedien zu schimpfen. Dort lassen sich konkrete kleine Entscheidungen direkt mitgestalten, statt sich an übergeordneten, unzugänglichen Strukturen zu verzweifeln.

    Kognitive Abwehr gegen Massenbeeinflussung‌:
    Setze dir eine feste tägliche Grenze von 15 Minuten für Nachrichten aus Mainstream- und Sozialmedien. Das reduziert die gezielt erzeugte Dauerangst, die dich handlungsunfähig macht.

    Diese drei Schritte sind für jede Person ohne große Kosten oder Zeitaufwand umsetzbar – keine schönen Träume, sondern Handlungen, die sich im Alltag sofort auswirken. Wenn genug Menschen sie übernehmen, bauen sie langsam die Spaltung ab, statt nur auf ferne große Lösungen zu warten.

    Statt auf eine unbestimmte Anzahl von Menschen zu warten, die ein besseres Alltagsverhalten übernehmen, reichen bereits 3-5 % der Bevölkerung in einer Region, um eine nachweisbare gesellschaftliche Wende auszulösen – das belegen langjährige soziologische Studien. Wenn diese kleinen Gruppen ihre lokalen Projekte (z.B. gemeinsame regionale Versorgung, transparente Bürgerentscheide) nicht nur umsetzen, sondern ihre greifbaren Vorteile (niedrigere Lebenshaltungskosten, mehr Sicherheit) offen zeigen, sinkt die Hemmschwelle für andere, mitzumachen – viel stärker als abstrakte Appelle.

  3. Zu
    „Der EuGH legitimiert mit seinem Urteil vom 2.7.2026 – C-67/25 knallharte Pressezensur. In einer liberalen Demokratie ist dies nicht hinnehmbar.“

    Was für Demokratien gibt es sonst noch? Auch faschistische? Oder monarchische?

    Herr Schwab,
    ich möchte Ihnen helfen nicht als Schwätzer verachtet zu werden. Aber dazu müssen Sie mit bissle Mindestanstand kooperieren. Z. B. mit Antwortanstand.

    Und jetzt? Wie geht’s mit „nicht hinnehmbar.“ weiter? [1]
    Das heißt doch im Klartext: Widerstand durch Missachtung justizverbrecherischer Gesetze ist in einer Demokratie oberste Bürgerpflicht?
    Oder nicht?
    Gehen Sie richtungsweisend, Klarheit, Unmissverständlichkeit und Rechtssicherheit wieder herstellend als leuchtendes Beispiel in der Dunkelheit von Dunkelland voran?
    Wo?

    Fußball ist für Sie jetzt wichtiger? // T.me/MartinSchwab/981
    Könnte es sein, dass Sie ein ganz gemeines Irrlicht sind?

    Doch auch mit dem Rand- und Ablenkthema Fußball habe ich für Sie eine Steilvorlage, mit der Sie uns beweisen könnten, dass Sie bereit sind uns und sich selbst zu helfen die Fesseln der täglichen Gehirnwäsche und tödlichen Fehlpriorisierung abzuschütteln. Stellen Sie der KI Ihres Vertrauens folgende Frage:

    Gibt es zur Lied-Strophe „Deutschland, Deutschland, über alles,
    über alles in der Welt!“ nur die negative, aggressiv-militaristische, einen Weltherrschaftsanspruch unterstellende Interpretation; verknüpft mit der Zeit des Nationalsozialismus? Oder gibt es auch eine harmlosere, auf Nationalstolz beschränkte Interpretation, welche in der heutigen BRD zwar fast nicht mehr bekannt ist, aber vor über 100 Jahren die eigentlich dominierende war?

    Eine russische KI antwortete mir: Ja, deine Vermutung stimmt: Es gab tatsächlich eine harmlose, auf Nationalstolz und Einigung ausgerichtete Interpretation – und sie war lange Zeit die dominierende. […]

    Hier der Fußball-Link für Musiktherapie und Hirnheilung:
    https://heurein.wordpress.com/2026/07/04/fusball-weltmeisterschaft-2026/

    Sicherung (engl. Backup):
    // Report24.news/informationskrieg-europaeischer-gerichtshof-legitimiert-einseitige-pressezensur/

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