Folgende Begründung gab der Vorsitzende Richter am OLG Hamm, Lopez Ramos, ab, um sich, wie so oft, gegen eine Online-Verhandlung auszusprechen:
„… kommt eine Gestattung nach § 128a ZPO angesichts des zu erwartenden, indes nicht hinnehmbaren zeitlichen Mehraufwandes für die erkennenden Richter für die Herstellung und Aufrechterhaltung einer stabilen Bild- und Tonübertragung nicht in Betracht …„
Richter, die wegen „zeitlichen Mehraufwands“ Parteien und Anwälte stundenlang durchs Land fahren lassen, dass man als faul bezeichnen.
Richterinnen wie Frau Dr. Eva Brinkmann, die Anwälte deshalb anzeigen, bewegen sich an der Grenze zur falschen Verdächtigung, § 164 Strafgesetzbuch.
Offenkundig mögen es Richter nicht, wenn über sie berichtet wird. Ich rate daher ausdrücklich dazu, regelmäßig Gerichtsverhandlungen als Prozessbeobachter zu verfolgen.
Pressevertreter sollten auch immer darauf hinwirken, die erkennenden Richter bei interessanten Prozessen zu fotografieren. Das ist euer gutes Recht.
Wer im Namen des Volkes Recht spricht, hat sich nicht hinter einem Staatsapparat als „kleines Rädchen des Systems“ zu verstecken. Augen auf bei der Berufswahl!
Dr. Eva Brinkmann, Richterin am Oberlandesgericht Hamm, zeigt mich bei der Rechtsanwaltskammer Köln an, weil ich faule Richter als faul bezeichnet habe.
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) July 5, 2026
Folgende Begründung gab der Vorsitzende Richter am OLG Hamm, Lopez Ramos, ab, um sich, wie so oft, gegen eine… https://t.co/L0hw9N18R4 pic.twitter.com/YiBuj0mKH9