Im konkreten Fall für das Gericht eineinhalb Seiten zu einer Äußerung aus, die überhaupt nicht Gegenstand der Berufungsbegründung ist. Hätte das Gericht die Begründung gelesen, würden sich Ausführungen zu diesem Punkt erübrigen.
Wir haben gegen die Präsidentin des Landgerichts Lossin-Weimer, die Richterin am Landgericht Becher und den Richter am Landgericht Dr. Köhler daher einen Befangenheitsantrag gestellt, da von Richtern, die rechtliche Eingaben noch nicht mal lesen, nicht zu erwarten ist, dass sie objektiv und unbefangen urteilen.


