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Die politische Klasse hat jahrelang so getan, als sei die Rückführung ausreisepflichtiger Migranten ein Randthema, eine unangenehme Fußnote im Asylsystem, über die man besser nicht spricht. Nun hat das Europäische Parlament mit deutlicher Mehrheit genau dort angesetzt, wo die europäische Migrationspolitik seit Jahren ihre größte Glaubwürdigkeitslücke offenbart: bei der Durchsetzung von Rückkehrentscheidungen. »Mit 418 Jastimmen gegen 218 Neinstimmen« hat das Parlament der neuen EU Rückführungsverordnung zugestimmt. Der Weg für schärfere Abschieberegeln und sogenannte „Return Hubs“ außerhalb der Europäischen Union ist damit praktisch frei. Die Zustimmung der Mitgliedstaaten gilt nur noch als Formsache.
Nach der Abstimmung entluden sich die gegensätzlichen Positionen auch sichtbar im Plenarsaal. Während Befürworter der Reform applaudierten und einander gratulierten, waren aus ihren Reihen „Send them back“-Rufe zu hören. Kritiker der Verordnung konterten mit „Shame on you“.
Die öffentliche Debatte konzentrierte sich vielerorts auf die Sprechchöre im Plenarsaal. Dadurch rückte der eigentliche Inhalt der Entscheidung teilweise in den Hintergrund. Im Kern geht es um die Frage, wie die Europäische Union mit Personen umgehen soll, deren Asylantrag abgelehnt wurde oder die kein Aufenthaltsrecht besitzen. Befürworter der Reform verweisen darauf, dass rechtskräftige Rückkehrentscheidungen auch umgesetzt werden müssen, wenn staatliches Handeln glaubwürdig bleiben soll.
Zugleich steht die Abstimmung vor dem Hintergrund einer zunehmend kritisch geführten Migrationsdebatte in vielen europäischen Staaten. Angesichts steigender Belastungen für Kommunen, angespannter Unterbringungskapazitäten sowie einer wachsenden Diskussion über Kriminalitäts- und Gewaltentwicklungen gerät das über Jahre verbreitete Narrativ einer durchweg gelungenen Migration immer stärker unter Druck. Die neue Rückführungsverordnung ist damit nicht nur eine juristische Anpassung, sondern auch Ausdruck eines politischen Kurswechsels, der in zahlreichen Mitgliedstaaten bereits seit längerem zu beobachten ist.
Das Eingeständnis eines gescheiterten Systems
Die neue Verordnung ist vor allem ein Eingeständnis. Bislang wird nach Angaben der Europäischen Union nur etwa jede vierte Rückkehrentscheidung tatsächlich vollzogen. Vier von fünf Fällen bleiben also faktisch folgenlos. Genau an diesem Punkt setzt die Reform an. Künftig sollen Rückführungsbescheide europaweit leichter anerkannt werden. Personen ohne Aufenthaltsrecht sollen stärker zur Mitwirkung verpflichtet werden. Wer die Zusammenarbeit mit den Behörden verweigert, muss mit Sanktionen rechnen. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten zur Abschiebehaft ausgeweitet. Die maximale Dauer kann auf bis zu 24 Monate steigen. In besonderen Fällen sind sogar weitere Verlängerungen vorgesehen. Behörden sollen außerdem Hausdurchsuchungen durchführen und Gegenstände beschlagnahmen können, wenn dies der Vorbereitung einer Rückführung dient.
Die Befürworter argumentieren, dass ein Rechtssystem nur dann ernst genommen wird, wenn seine Entscheidungen auch umgesetzt werden. Die bisherige Praxis habe dagegen dazu geführt, dass tausende Ausreisepflichtige trotz rechtskräftiger Entscheidungen dauerhaft in Europa verblieben. In diesem Zusammenhang »erklärte Lena Düpont von der EVP« im Vorfeld:
„Mit den heutigen Plenarabstimmungen machen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem europäischen Asylsystem, das effizienter, rechtssicherer und glaubwürdiger ist. Durch die schnellere Ablehnung offensichtlich unbegründeter Asylanträge werden die Mitgliedstaaten entlastet und die Menschen davor bewahrt, jahrelang in rechtlicher Unsicherheit festzustecken. Die heutigen Abstimmungen unterstreichen, dass Europa handlungsfähig ist. Wir nehmen die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger ernst, Migration wirksam zu steuern. Bedauerlich bleibt, dass Sozialisten, Grüne und Linke bis zuletzt versucht haben, diese notwendigen Reformen zu blockieren, anstatt sich konstruktiv mit den realen Herausforderungen irregulärer Migration auseinanderzusetzen.“
Return Hubs: Europas neuer Ausweg aus dem Abschiebechaos
Im Mittelpunkt der Reform stehen die sogenannten »Return Hubs«. Diese Zentren sollen außerhalb der Europäischen Union entstehen und Personen aufnehmen, gegen die bereits eine Rückkehrentscheidung vorliegt, die aber nicht unmittelbar in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können. Häufig liegt dies daran, dass Herkunftsstaaten die Rücknahme verweigern oder keine funktionierenden diplomatischen Beziehungen bestehen. Die Einrichtungen können sowohl als Zwischenstation als auch als endgültiger Aufenthaltsort bis zur tatsächlichen Rückführung genutzt werden. Unbegleitete Minderjährige sollen ausgenommen bleiben. Für Familien mit Kindern ist eine Unterbringung hingegen möglich.
Noch ist unklar, welche Staaten diese Zentren aufnehmen werden. Diskutiert werden unter anderem Länder wie Uganda, Ruanda oder Usbekistan. Mehrere europäische Staaten arbeiten bereits an entsprechenden Vereinbarungen. Die politische Logik dahinter ist offensichtlich. Wer kein Aufenthaltsrecht besitzt und nicht abgeschoben werden kann, soll nicht dauerhaft innerhalb Europas verbleiben. Stattdessen soll die Rückführung von einem Drittstaat aus organisiert werden.
Die Kritiker sehen einen Angriff auf Grundrechte. Menschenrechtsorganisationen, Pro Asyl und der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) bewerten die Reform vollkomen anders. Insbesondere die erweiterten Sanktionsmöglichkeiten, längere Inhaftierungen und die geplanten Rückführungszentren stoßen auf Widerstand. Der SVR-Vorsitzende, »Winfried Kluth, warnte in einer Pressemitteilung« vor Rückführungen um jeden Preis:
„Die neue Rückkehrverordnung stellt eine empfindliche Verschärfung der bislang geltenden Regeln der Rückführungsrichtlinie dar, insbesondere die Rechte der betroffenen ausreisepflichtigen Personen sowie Rechts- und Verfahrensgarantien werden stark eingeschränkt. […] Wir sehen hier aber die grundsätzliche Gefahr, dass rechtsstaatliche Prinzipien und Grundrechte gefährdet und ausgehöhlt werden.“
Der Rat kritisiert zudem mögliche Abhängigkeiten von Drittstaaten sowie erhebliche finanzielle und politische Risiken. Auch aus dem Bundestag kam Gegenwind. Die Grünen Politikerin und Vertreterin der Asylpolitik »Lamya Kaddor warf der Europäischen Union vor«, dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“ zu folgen. Der SPD Abgeordnete »Hakan Demir sprach« sogar von einer „Phantomdebatte“, weil bislang kein konkreter Partnerstaat feststehe.
Deutschland drückt aufs Tempo
Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit und gegen eine Asyl-Industrie, die jeden Funken rechtsstaatlicher Konsequenz im Keim ersticken will. Während Kritiker noch über Symbolik diskutieren, arbeiten mehrere Regierungen jedoch bereits an der praktischen Umsetzung. Deutschland hat sich gemeinsam mit den Niederlanden, Österreich, Dänemark und Griechenland auf einen konkreten Fahrplan verständigt. Ziel ist die Einrichtung von Rückkehrzentren außerhalb Europas. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt macht keinen Hehl aus seiner Absicht, die Zahl der tatsächlichen Abschiebungen deutlich zu erhöhen. »Vor diesem Hintergrund erklärte er im März bereits«:
„Aus Europa heraus müssen Rückführungen wirksam durchgesetzt werden. Mit ‚Return Hubs‘ sollen neue Möglichkeiten geschaffen und ein klares Signal für mehr Rückführungen gesendet werden.“
Noch im laufenden Jahr sollen nach seinen Vorstellungen konkrete Vereinbarungen mit Partnerstaaten abgeschlossen werden. Juristische und moralischen Nebelkerzen verfangen nicht mehr. Das neue GEAS-System, das vom Bundestag bereits gebilligt wurde, deckt diese Abschiebezentren rechtlich voll ab. Während die meisten Bestimmungen der neuen Verordnung den Mitgliedstaaten eine zwölfmonatige Übergangsfrist gewähren, treten die Regelungen für die Rückkehrzentren in Drittstaaten unmittelbar nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Die Brandmauer gerät ins Wanken und die Nervosität wächst
Mindestens ebenso viel Aufmerksamkeit wie die Inhalte erhielt die politische Mehrheit hinter dem Projekt. Getragen wurde die Verordnung von der EVP (Europäische Volkspartei) unter Führung von Manfred Weber sowie von rechten Fraktionen wie EKR (Europäische Konservative und Reformer), Patrioten für Europa und ESN (Europa der Souveränen Nationen), der auch die AfD angehört. Genau diese Zusammenarbeit löste bei linken und sozialdemokratischen Kräften erhebliche Unruhe aus. Besonders in Deutschland wurde Weber vorgeworfen, die viel beschworene Brandmauer im Europäischen Parlament eingerissen zu haben. Scharfe Kritik kam unter anderem vom SPD-Bundestagsabgeordneten Ralf Stegner. »Er erklärte«:
„Wenn das stimmt, ist das ein schlimmer Tabubruch und der Rücktritt des Vorsitzenden Manfred Weber von der CSU zwingend.“
Natürlich formiert sich in Berlin bereits die links-grüne Sabotagefront gegen den harten Kurs. Linke, Sozialdemokraten und Grüne konzentrierten sich dabei auffallend stark auf die Frage, wer gemeinsam abgestimmt hat, während die eigentliche Frage nach den Ursachen der massiven Vollzugsdefizite im Asylsystem weitgehend unbeantwortet bleibt. Die SPD-Europaabgeordnete »Birgit Sippel erklärte«:
„Mit den überhasteten Verhandlungen zur Rückführungsverordnung haben die Konservativen gemeinsame Sache mit den Rechten gemacht und den Umgang mit Migrantinnen und Migranten zum politischen Spielball erklärt.“
Besonders aufschlussreich war die Reaktion vieler Kritiker auf die „Send them back“-Rufe im Parlament. Die Empörung entzündete sich vor allem an den Worten selbst, weniger an der Frage, worauf sie sich bezogen. Die heftigen Reaktionen machten damit auch einen tieferliegenden Konflikt sichtbar. Für die einen handelt es sich um eine Selbstverständlichkeit eines funktionierenden Rechtsstaats, für die anderen bereits um eine Form der politischen Grenzüberschreitung. Der Grünenpolitiker Michael Bloss schrieb auf 𝕏:
Es ist zum kotzen🤮 .
— Michael Bloss (@micha_bloss) June 17, 2026
Rechte und Rechtsradikale „feiern“ im Europaparlament das Abschiebegesetz mit Sprechchören: „Send them back“.
Mittendrin: @ManfredWeber. pic.twitter.com/nRb9hzxpKL
Die eigentliche Botschaft hinter den Sprechchören
Die Empörung über einen Sprechchor verdeckt die eigentliche Entwicklung. Die Europäische Union bewegt sich in der Migrationspolitik sichtbar in eine Richtung, die noch vor wenigen Jahren als politisch undenkbar galt. Die neue Rückführungsverordnung ist keine Randnotiz. Sie ist ein politisches Signal. Die Zeit, in der Rückkehrentscheidungen massenhaft erlassen und anschließend ignoriert wurden, soll nach dem Willen der Mehrheit im Europäischen Parlament endlich enden. Ob die neuen Regeln tatsächlich funktionieren werden, bleibt abzuwarten. Gerichte haben ähnliche Modelle in einzelnen Staaten bereits mehrfach ausgebremst. Fest steht jedoch bereits heute: Die Debatte hat sich verschoben. Nicht mehr die Frage, ob Rückführungen konsequenter durchgesetzt werden sollen, steht im Zentrum. Gestritten wird inzwischen vor allem noch darüber, wie genau dies geschehen soll. Und genau dieser Wandel erklärt vermutlich besser als jeder Sprechchor, weshalb die Abstimmung in Straßburg für so viel Nervosität gesorgt hat.