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Wissen schützt vor Strafe: Die neuen Pronomen im Selbstbestimmungsgesetz

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Morgens um 6:00 Uhr in Deutschland
Michael Wendler
Boris Pistorius
Durch das Selbstbestimmungsgesetz wird die bewusste Offenlegung des früheren Geschlechts einer transgeschlechtlichen Person mit Bußgeldern geahndet. Juristische Auseinandersetzungen in dieser Hinsicht sind zu erwarten. Um potenziellen Konflikten aus dem Weg zu gehen, ist es entscheidend, die Nutzung neuer Pronomen wie „dey“ oder „xier“ zu verstehen. Die rechtliche Stolperfalle liegt speziell in den Paragraphen 13 und 14.
Zusammengefasst

Am 1. August tritt das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das es ermöglicht, durch eine einfache Anmeldung das Geschlecht und den von den Eltern gegebenen Vornamen zu ändern. Ab November 2024 wird dieses Gesetz dann endgültig das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen. Schon jetzt zeichnen sich gesellschaftliche Problematiken ab, die durch das neue Gesetz ausgelöst werden können.

Neben der Diskussion um den Zugang zu privaten Räumen wie Umkleidekabinen, Toiletten und anderen bisher biologischen Frauen vorbehaltenen Schutzräumen könnte das sogenannte „Misgendern“ – das sprachliche Enthüllen des unerwünschten Geschlechts –ein weiterer Konfliktpunkt sein. Das „Offenbarungsverbot“ gemäß § 13 des Selbstbestimmungsgesetzes stellt klar, dass nach einer Änderung des Geschlechts und des Vornamens gemäß § 2 die ursprünglichen Angaben ohne Zustimmung der betroffenen Person weder offengelegt noch nachgeforscht werden dürfen.

„Sind Geschlechtsangabe und Vornamen einer Person nach § 2 geändert worden, so dürfen die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden.“
Gesetzentwurf über die Selbstbestimmung / Bundesministerium der Justiz ( BMJ )

Die Frage, ob „Misgendern“ zukünftig zu einem Bußgeld führen kann, ist noch unklar. Laut § 14 des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung begeht jemand eine Ordnungswidrigkeit, wenn er gegen § 13 Absatz 1 Satz 1 verstößt, indem er „die Geschlechtszugehörigkeit oder einen Vornamen offenbart und dadurch die betroffene Person absichtlich schädigt.“ Es wird nicht darauf hingewiesen, dass absichtliche Schädigung entscheidend ist. Weiter heißt es:

„Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.“

Gesetzentwurf über die Selbstbestimmung / Bundesministerium der Justiz ( BMJ )

Neue Pronomen und gesellschaftliche Veränderungen

Die deutsche Sprache verwendet traditionell die Pronomen er/sie/es für die dritte Person Singular, was jedoch nicht alle der neuen, gefühlten Geschlechtsidentitäten umfasst. Es gibt viele neue Pronomen, die sich noch nicht etabliert haben und non-binäre Personen ansprechen sollen. Die Situation wird zunehmend komplizierter, da es mittlerweile nicht mehr nur zwei traditionelle Geschlechtsidentitäten gibt, sondern eine Vielzahl. Schon 2014 ermöglichte Facebook die Auswahl aus 60 verschiedenen Geschlechtern, und seitdem hat die Anzahl sich weiter erhöht.

Jene, die den Hype um die Pronomen als lächerlich empfinden und sich dem nicht unterwerfen, gelten oft als queerfeindlich. Radikale Gender-Aktivistinnen kritisieren traditionelle Feministinnen, Populisten attackieren andere Gruppen, während Schwule und Lesben besorgt feststellen, wie sie in der Vielfalt der Minderheiten an den Rand gedrängt werden. In diesem Chaos kämpfen alle um Aufmerksamkeit, und der Ton ist oft laut und polarisierend.

Auf seiner Website erklärt das Institut für Bildungscoaching, dass eine gendergerechte Sprache mit der bisherigen Gewohnheit des generischen Maskulinums in der deutschen Sprache bricht, um eine Sprachform zu bieten, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtige.

„Die Angabe des eigenen Pronomens in unterschiedlichen Kontexten ist ein erster Schritt zur Förderung von Diversität und ein Zeichen von Solidarität und Höflichkeit. Dadurch vermeiden wir es, andere zu verletzen, indem wir sie durch stereotypische Zuschreibungen misgendern, das heißt aufgrund eigener Schlussfolgerungen mit dem falschen Pronomen ansprechen.“

Die Mehrheit der non-binären Personen lehnt sowohl „er“ als auch „sie“ für sich selbst ab. Es gibt jedoch nicht nur eine einzige Alternative, sondern viele Möglichkeiten wie „they“ aus dem Englischen, das schwedische „hen“ oder „es“. Um unbeabsichtigtes Misgendern zu vermeiden und sich gegebenfalls strafbar zu machen, wäre es tatsächlich ratsam, sich mit dem gesamten Katalog vertraut zu machen, über den etwa die Seite Nichtbinär-Wiki aufklärt.

Offizielle und aktivistische Interpretationen

Mit dem neuen Gesetz könnte es in Zukunft zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, wenn es um jede Form von Geschlechtsverwechslung geht. Nur wer die aktuellen gesellschaftlichen Kontroversen ausblendet, kann hoffen, dass Aktivisten und Betroffene nicht versuchen werden, das Verbot der Geschlechtsangabe vor Gericht in ihrem Sinne umzuinterpretieren.

Das Bundesfamilienministerium versucht, entsprechende Bedenken zu entkräften: „Ein generelles Verbot des sogenannten ‚Misgenderns‘ oder ‚Deadnamings‘ ist im Selbstbestimmungsgesetz nicht geregelt.“ Das Justizministerium stellt gegenüber WELT klar: „Das Selbstbestimmungsgesetz enthält kein Verbot des Mis-Genderns.“ Jedoch interpretiert die aktivistische queere Szene das neue Gesetz offensiv. 

Schlussfolgerung: Die Zukunft der Pronomen

Die Kontroversen um das Selbstbestimmungsgesetz drehen sich nicht nur um die sprachliche Praxis, sondern auch um grundlegende Fragen der Identität und gesellschaftlichen Normen, indem traditionelle Vorstellungen von Geschlecht und Identität in Frage gestellt werden. Ein kritischer Punkt ist die rechtliche Unsicherheit, die mit dem Selbstbestimmungsgesetz einhergeht. Insbesondere in Bezug auf die Durchsetzung des Offenbarungsverbots (§ 13) gibt es Unsicherheiten darüber, wie genau Verstöße geahndet werden sollen und welche rechtlichen Konsequenzen diese haben könnten. Dies könnte zu einer Zunahme von juristischen Auseinandersetzungen führen, wenn unterschiedliche Interpretationen des Gesetzes vor Gericht geklärt werden müssen.

Der Kampf um Pronomen ist zu einer gesellschaftlichen Gesinnungsangelegenheit geworden, die von wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht mehr berührt wird. Es ist absehbar, dass das Selbstbestimmungsgesetz und die damit verbundenen neuen Pronomen auch in Zukunft Anlass für juristische und gesellschaftliche Debatten bieten werden. Nur wer die neuen Pronomen kennt und anwendet, wird potenzielle Bußgeldprozesse vermeiden können.


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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

5 Antworten

  1. … was für ein Verknappung der Realität! Die geistige Dimension einer Sprache (und insbesondere des Deutschen) bleibt in ihrer Bedeutung vollkommen unberücksichtigt – sowohl im Gesetz als auch im Artikel. Knapp 1000 Menschen haben sich 2023 im Zensus als divers erklärt, wobei vermutet wird, dass weitere ca. 1000 Menschen die Angabe „divers“ trotz Berechtigung nicht gemacht haben. 80-90% der Deutschen sind ebenso berechtigt gegen einer willkürliche Änderung ihrer Muttersprache, die also für ca. 1 aus 50.000 per Gesetz erzwungen werden würde (oder ab 1.8. erzwungen werden soll). Das Leben lässt sich nicht zwingen – auch wenn es sich manche wünschen. Die Frage nach einer Änderung von Sprache ist immer und zu jeder Zeit notwendig – die Antwort braucht ebenso notwendig Geduld, Feinsinnigkeit und Kreativität – wie jede andere Entwicklung auch. Gesetzte, Bestimmungen, Zwang und Strafen zerstören genau diese Notwendigkeiten. Stellt euch als Menschen einer menschgemäßen Entwicklung zur Verfügung und nicht einer woken und teilweise auch ideologisch-fanatischen Hybris. Beste Grüße!

  2. How many fingers, Winston?‘

    ‚Four! Stop it, stop it! How can you go on? Four! Four!‘

    ‚How many fingers, Winston?‘

    ‚Five! Five! Five!‘

    ‚No, Winston, that is no use. You are lying. You still think there are four. How many fingers, please?‘

    ‚Four! five! Four! Anything you like. Only stop it, stop the pain!

    Abruptly he was sitting up with O’Brien’s arm round his shoulders. He had perhaps lost consciousness for a few seconds. The bonds that had held his body down were loosened. He felt very cold, he was shaking uncontrollably, his teeth were chattering, the tears were rolling down his cheeks. For a moment he clung to O’Brien like a baby, curiously comforted by the heavy arm round his shoulders. He had the feeling that O’Brien was his protector, that the pain was something that came from outside, from some other source, and that it was O’Brien who would save him from it.

    ‚You are a slow learner, Winston,‘ said O’Brien gently.

    ‚How can I help it?‘ he blubbered. ‚How can I help seeing what is in front of my eyes? Two and two are four.

    Sometimes, Winston. Sometimes they are five. Sometimes they are three. Sometimes they are all of them at once. You must try harder. It is not easy to become sane.‘

    George Orwell lässt grüssen.

  3. Woher weiss ich denn, welches Pronomen gilt?
    Frage ich, ist das Outing.
    Frage ich nicht, ist das Ausgrenzung.
    Ignoriere ich es, ist es Missachtung.
    Verwende ich das falsche, ist es Diskriminierung.
    …..
    Queere Menschen werden so nicht integriert, sondern zu Exoten, mit denen irgendwann niemand mehr etwas zu tun haben will.

    1. Schwachsinn zum Heulen, aktuelle Diverse werden höchstens von Studierten angesprochen, der Rest wird es meiden.
      Ein großer Teil der Gesellschaft wird die Straßenseite wechseln, bevor er das Risiko einer teuren strafrechtlichen Auseinandersetzung, durch Ansprache riskiert!

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