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Thüringer Landtag, Freie Rede untersagt
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Von der Demokratie wegekeln?

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Frustration auf leeren Plätzen
Jan Josef Liefers
Nachrichtenüberblick
Der Versuch einer konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags ist gescheitert. Ein Kasperletheater, das Folgen haben kann.
Zusammengefasst

Ein Kommentar von Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Moser

Am Donnerstag, 26. September fand die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags statt, bzw. hätte sie stattfinden sollen. Sie begann damit, dass der Alterspräsident des Landtages, der AfD-Abgeordnete Jürgen Treutler, seine Begrüßungsrede hielt. Selbst diese konnte er nicht ungestört halten. Die Sitzung wurde am Ende unterbrochen und auf Antrag der CDU soll nun das Landesverfassungsgericht entscheiden, wie es weitergehen soll.

Umsetzung des Wählerwillens soll verhindert werden

Der Hintergrund ist verfahrenstechnisch vielschichtig, im Grunde aber einfach. Die AfD wurde nach dem Wählerwillen die mit Abstand stärkste Kraft im thüringischen Parlament. Damit hat sie die einfache Mehrheit und damit auch das Recht, sowohl für die Wahl des Landtagspräsidenten als auch für die Wahl des Ministerpräsidenten den jeweiligen Kandidaten zu benennen. Es folgen dann drei Wahlgänge, zunächst mit dem Erfordernis der absoluten, zuletzt mit dem Erfordernis der einfachen Mehrheit. Für den letzten Wahlgang können die Minderheitsfraktionen ihrerseits einen Kandidaten aufstellen. Dies entspricht der seit knapp 200 Jahren gepflegten parlamentarischen Gepflogenheit in Deutschland, ist daher geübte Praxis und wurde von den Herrschenden noch nie angezweifelt.
 
Nun, in Zeiten des geistigen antifaschistischen Schutzwalls, der sich heute „Brandmauer” nennt, versuchen jedoch die Inhaber der bisherigen öffentlich finanzierten Futtertröge, die in der freien Wirtschaft keine Chance haben, ihr Auskommen dadurch zu sichern, dass sie jedes Emporkommen einer ihnen gegenüber kritisch eingestellten Kraft zu verhindern versuchen. So ist es ihr heiliger Ernst, unbedingt zu verhindern, dass ein AfD-Abgeordneter Landtagspräsident oder Ministerpräsident würde.
 
Wir kennen es jenseits das geistigen antifaschistischen Schutzwalles, dass dort immer alles heiligen Ernst hat. Es geht immer um die Rettung der Menschheit vor dem totalen Untergang, so bei der angeblichen Klimakatastrophe, wie bei dem russischen Aggressor, wie bei der Weltseuche Corona, so auch bei der angeblichen Wiederkehr des Gottseibeiuns in Gestalt der AfD.
 
Daher ist es nur folgerichtig, dass die Kartellparteien im Thüringer Landtag versuchten, wie trotzige Kinder die Spielregeln zu ändern, da sie glaubten, damit die Welt vor der AfD retten zu müssen. Insbesondere die Abgeordneten der CDU und des BSW riefen ständig in die Begrüßungsrede des Alterspräsidenten hinein, um die Entscheidung eines Antrages zu erzwingen, mit dem sie die Geschäftsordnung entsprechend ändern wollten. Dies wurde jedoch vom Alterspräsidenten mit der Begründung abgelehnt, dass der Tagesordnungspunkt zur Stellung etwaiger Kandidatenanträge erst noch folge und dass – das ist das Entscheidende – Anträge aus den Reihen des Parlamentes voraussetzen, dass das Parlament überhaupt handlungsfähig ist. Die Handlungs- und Geschäftsfähigkeit des Parlamentes beginnt aber erst mit der Feststellung dessen Beschlussfähigkeit, die nach der Rede erfolgt. Selbst diese Rede sollte der Alterspräsident aber nicht beenden dürfen, was zu dem schon beschriebenen Eklat führte.

Putsch gegen den Alterspräsidenten

Auffällig ist, dass dabei die Verwaltung des Parlamentes, die eigentlich dem Alterspräsidenten untersteht, eigenmächtig den Minderheitsabgeordneten die Mikrofone auf- und die der AfD abdrehte, damit die Störungen weiter fortgesetzt werden konnten. Auch versuchte die Verwaltung ständig, den Alterspräsidenten ihrerseits zu unterbrechen und eine andere Handlungsweise aufzuzwingen. Es ist dies, das hat Reitschuster richtig bezeichnet, der Versuch eines Putsches durch die Verwaltung des Landtages.
 
Dass das nun angerufene Landesverfassungsgericht kaum im Sinne des Rechtes entscheiden wird, ist klar, da das Landesverfassungsgericht durch Mitglieder der Parteien besetzt ist, die den betreffenden Antrag gestellt haben. Die Richter sind daher zwangsläufig befangen. Aber das ist ja das ständige Grundproblem in diesem Staat und seiner Justiz.

Tiefpunkt der Demokratie. Aber was dann?

Man kann das als ein Possenspiel ansehen. Man kann dies als einen Kindergarten ansehen, wobei man damit den Kindern Unrecht tut. Man kann dies als unwürdig, als widerrechtlich, als Tiefpunkt oder sonst etwas ansehen, aber das eigentliche Problem geht noch viel weiter.
 
Die Frage ist, was dieses Schauspiel in Zukunft mit der Demokratie in Deutschland macht. Ich glaube, den meisten rechtschaffenen und vor allem schaffenden Menschen in Deutschland wird es ähnlich ergehen wie mir, wenn sie das Gebaren des thüringischen Parlamentes betrachten. Sie werden den Kopf darüber schütteln, vielleicht sogar Wut darüber empfinden, dass hier so viel Lebenszeit von Menschen, so viel Geld vergeudet wird. Die tiefste Unwürdigkeit dieses Verhaltens liegt darin, dass das höchste Gut, das wir auf Erden haben, die Lebenszeit von Menschen, derart mit Füßen getreten wird. Da sitzen sie stundenlang beisammen und schlagen sich die Köpfe ein, ja wofür eigentlich? Ich gebe zu, ich wäre, wäre ich dort gewesen, wahrscheinlich rausgegangen, um einen Kaffee zu trinken – vielleicht sogar einen Schnaps bei diesem Unsinn –, denn das ist allemal eine bessere Investition der Lebenszeit als jenes. Das bedeutet aber, dass damit die Legitimation des Parlamentarismus an sich in Frage gestellt wird.
 
Jeder halbwegs vernünftige Mensch wird sich denken müssen, dass ein Parlament, wenn es sich so verhält, nicht nur nutzlos, sondern schädlich ist. Immerhin handelt es sich bei dem Parlament um ein oberstes Verfassungsorgan, dessen Aufgabe darin besteht, die Geschicke des ganzen Landes zu leiten. Das ist eine hohe Verantwortung. Jeder Unternehmensführer weiß, welche Verantwortung bereits in der Führung eines Unternehmens liegt. Diese Leute haben die Führung des ganzen Landes inne und benehmen sich wie – man erspare mir Klassifizierungen. Das kann nicht gut gehen.

Aus der Geschichte nichts gelernt

Wir hatten so etwas vor hundert Jahren schon mal. Damals gewannen diejenigen die Oberhand, die mit einer gewissen Berechtigung einwandten, dass das damalige „Affentheater” des Parlamentarismus dem Lande schade. Sind wir wieder so weit? Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass es wieder einmal angebliche „Demokraten” selbst sind, die den Parlamentarismus durch ihr eigenes Verhalten verächtlich machen und dafür sorgen, dass die Bürger vielleicht irgendwann vom Parlamentarismus an sich die Nase voll haben. Dabei ist das Auftreten der AfD die letzte Chance für die Demokratie, weil sie denjenigen im Parlament eine Stimme verleiht, die bisher dort nicht gehört wurden.

Reden statt niederbrüllen

Stattdessen tun die Antifaschisten dort nun verstärkt genau das Gegenteil von dem, was richtig wäre. Richtig wäre, nun mit diesen Menschen zu reden, stattdessen ziehen sie ihren antifaschistischen Schutzwall nur noch höher und verstärken das Problem weiter. Sie predigen den Pluralismus und erzwingen die Einfalt. Sie predigen die Demokratie und handeln diktatorisch.
 
Wenn ein Vater seinem Kind den empathischen Umgang mit Menschen vermitteln möchte, erreicht er dies nicht, indem er das Kind schlägt. Werte vermittelt man anderen Menschen nicht mit dem Dampfhammer und nicht mit der Brechstange, sondern ausschließlich, indem man sich selbst zum Vorbild macht, die eigenen Werte selbst verkörpert und vorlebt.
 
Ich erwarte nicht, dass die antifaschistische Sekte jenseits der Brandmauer zur Vernunft kommt. Ihr heiliger Ernst ist zu sehr emotional, als dass er mit Argumenten erreichbar wäre. Ich hoffe aber sehr, dass es ihnen nicht gelingen wird, das deutsche Volk noch einmal davon zu überzeugen, dass die Demokratie ein Irrweg sei.

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Eine Antwort

  1. Inzwischen ist ja die Entscheidung durch den Thüringer Verfassungs—Gerichtshof gefallen. Sie ist aufgrund der Verletzung von Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz – Gleichbehandlung – rechtswidrig und darf wegen der Grundrechtsbindung nach Artikel 1 Abs. 3 Grundgesetz vom Alterspräsidenten des Thüringer Landtags nicht umgesetzt werden. Die Entscheidung des Thüringer Verwaltungsgerichtshofs ist gegenüber den Artikeln 1 und 3 Grundgesetz und den anderen Grundrechten nachrangig. Diese Entscheidung hat sich damit von selbst erledigt.

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