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Verbot des „Compact-Magazins“: Faesers harter Schlag gegen die Pressefreiheit

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Nancy Faesers Kampf gegen Rechts endet in einem Schlag gegen die Pressefreiheit. Faeser verbietet das Magazin COMPACT. Begründet wird das Verbot mithilfe des Bundesamts für Verfassungsschutz, das dem Innenministerium unterstellt ist. Ausschlaggebend für das Verbot ist die Einschätzung des Bundesinnenministeriums, dass COMPACT gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt. Diese Begründung ist bemerkenswert, denn es stellt sich die Frage, ob dieser Schritt des Innenministeriums selbst einen Verstoß gegen die demokratische Grundordnung darstellt.
Zusammengefasst

In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung gab das Bundesinnenministerium (BMI Bund) bekannt, dass Nancy Faeser das vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte „COMPACT-Magazin GmbH“ und die „CONSPECT FILM GmbH“ verboten hat. Laut der Mitteilung richte sich die Tätigkeit dieser Organisationen gegen die verfassungsmäßige Ordnung nach Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes.

Am Dienstagmorgen veröffentlichte Faeser auf ihrem Profil auf der Plattform 𝕏 einen Beitrag, in dem sie unter anderem verkündete: „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚COMPACT-Magazin‘ verboten.“

16.07.2024 Nancy Faeser / 𝕏

Seit den frühen Morgenstunden durchsuchten Einsatzkräfte in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Geschäftsräume sowie die Wohnungen hauptsächlich beteiligter Personen, darunter Chefredakteur Jürgen Elsässer, um Vermögenswerte und Beweismittel zu beschlagnahmen. Faeser betonte, dass das Verbot ein entscheidender Schlag gegen die rechtsextreme Bewegung ist. Es verdeutliche die Entschlossenheit, auch gegen diejenigen vorzugehen, die „Hass und Gewalt“ gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und darauf abzielen, die Stabilität des demokratischen Staates zu untergraben, indem sie als „geistige Brandstifter“ agieren.

„COMPACT ist das zentrale Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Es verfolgt eine klare Agenda, Rechtsextremisten zu vernetzen und antisemitische Verschwörungsideologien zu verbreiten. Das selbsterklärte Ziel ist die Zerstörung unserer freiheitlichen Gesellschaft. Dieses Magazin hetzt und agitiert auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“

Nancy Faeser / Tagesschau

COMPACT: Medienplattform zwischen Aufklärung und Kontroversen

COMPACT ist ein umfassendes Medienunternehmen, das neben einem monatlich erscheinenden Magazin auch Sonderhefte, eine Online-Plattform und die tägliche Sendung „COMPACT Der Tag“ umfasst, die von Montag bis Freitag ausgestrahlt wurde. Das Magazin hatte bis dato eine Auflage von 40 000 Exemplaren.

Die tägliche Sendung, die auch auf dem YouTube-Kanal von COMPACT zu finden war, erzielte bislang eine beachtliche Reichweite: Videos von „COMPACT Der Tag“ erreichten bis zu 100 000 Klicks, während einzelne Dokumentarformate sogar bis zu eine Million Aufrufe verzeichneten.

Jürgen Elsässer ist nicht nur Chefredakteur, sondern prägt maßgeblich die Inhalte des Magazins. Die Formate griffen sowohl aktuelle als auch eigene Themen auf. Insbesondere die kritische Berichterstattung über die Migrationspolitik sowie die negative Beurteilung der amtierenden Bundesregierung, der etablierten Parteien und der Mainstream-Medien haben dazu geführt, dass das Magazin vom Verfassungsschutz untersucht und schließlich als demokratiefeindlich eingestuft wurde.

Reaktionen und rechtliche Grundlage

Die Durchsuchungen und das Verbot basieren auf dem Vereinsrecht, das auch auf Unternehmen angewendet werden kann, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Der Kern des Verbots liegt vor allem in der alleinigen Einschätzung des Bundesinnenministeriums, dass COMPACT gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstoße und dabei eine „aggressiv-kämpferische“ Haltung einnehme. Eine juristische Erklärung zu diesem Thema wurde heute von HAINTZMedia veröffentlicht.

Randständige Meinungsfreiheit oder gefährliche Agitation?

Die Website der Zeitschrift ist mittlerweile nicht mehr erreichbar. Ein für Ende Juli beworbenes Sommerfest in Stössen, Sachsen-Anhalt, sollte unter anderem mit Reden vom AfD-Abgeordneten Maximilian Krah und von dem neurechten Aktivisten Martin Sellner stattfinden. Das aktuelle Heft, das vermutlich (vorerst, gerichtliche Klärung steht aus) letzte, trug den provokativen Titel „Deutschland den Deutschen“ und spielte auf ein sogenanntes ausländerfeindliches Motto an, das von alkoholisierten Deutschen Jugendlichen auf Sylt skandiert wurde. Zusätzlich bot das Magazin eine Spezialausgabe zur AfD „AfD – Erfolgsgeschichte einer verfemten Partei“ sowie Geschichtshefte über das „grausame Schicksal der Vertriebenen“ und die „Germanen – die ersten Deutschen“ an.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser kritisierte vor allem, dass COMPACT in letzter Zeit offensiv und mit wachsendem Erfolg die Nähe zur Alternative für Deutschland (AfD) gesucht hat. In ihrer Stellungnahme warnte Faeser vor den Gefahren, die von solch einer engen Verzahnung zwischen einer politischen Partei und einem Medium ausgehen könnten. Sie unterstrich, dass das Magazin erheblich zur Verbreitung von Fremdenfeindlichkeit und gesellschaftlicher Polarisierung beiträgt. Durch seine Inhalte und die bewusste Annäherung an rechtsextreme Positionen verstärke COMPACT Vorurteile und fördere eine gefährliche Atmosphäre. Diese Art von Einfluss sei entschieden zu bekämpfen, um die demokratische und pluralistische Gesellschaft zu schützen.

In ihrer Erklärung zum Verbot des Magazins betonte sie das klare Signal dieser Maßnahme und gab damit jenen Vorwurf wieder, der auch zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Faeser unterstellten Verfassungsschutz führte.

„Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht.“

Nancy Faeser / Pressmitteilung BMI Bund

COMPACT-Verbot von Faeser inakzeptabel

Neben zahlreichen entsetzten Reaktionen auf Innenministerin Nancy Faesers Angriff auf die demokratische Grundordnung und die Pressefreiheit äußerte sich auch Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki auf der Plattform 𝕏. Der stellvertretende FDP-Vorsitzende bezeichnete Faesers Argumentation als problematisch. Ihm komme der Verdacht, dass hinter dem Verbot des Magazins COMPACT andere Ziele stehen könnten als die offiziell angegebenen.

Kubicki / 𝕏

In einem aktuellen Video, das auf dem 𝕏-Profil des Users Nightglow veröffentlicht wurde, hat der Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler klare Worte zum Verbot des Magazins „Compact“ durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser gefunden: „Das ist juristisch völlig inakzeptabel.“ Boehme-Neßler, bekannt für seine Expertise im Verfassungsrecht, betont damit die rechtlichen Bedenken gegenüber Faesers Entscheidung.

Nightglow / 𝕏

Bedeutung für die Pressefreiheit

Das Verbot des COMPACT-Magazins wirft auch Fragen zur Pressefreiheit auf, da solche Maßnahmen die Meinungsfreiheit einschränken. Die Pressefreiheit ist ein grundlegendes Element der Demokratie und eines der wichtigsten Rechte in einer freien Gesellschaft. Sie ermöglicht es Journalisten, ohne Angst vor staatlicher Repression oder Zensur zu berichten, zu analysieren und zu kommentieren.

In Deutschland ist die Pressefreiheit im Grundgesetz verankert, das in Artikel 5 Abs. 1 festlegt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt“.

Die Bedeutung der Pressefreiheit kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Sie dient als Kontrollinstanz der politischen Macht und stellt sicher, dass Missstände in der Gesellschaft aufgedeckt und diskutiert werden können. Durch investigativen Journalismus werden Korruption, Machtmissbrauch und andere gesellschaftliche Probleme ans Licht gebracht, was essenziell für die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Regierenden ist.

In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für die Pressefreiheit in vielen Ländern verschlechtert. Journalisten sehen sich zunehmend Angriffen, Drohungen und Einschüchterungen ausgesetzt. Auch in Deutschland gibt es besorgniserregende Entwicklungen wie Angriffe auf Journalisten oder der zunehmende Druck durch die Politik und juristische Schikanen.

Eine lebendige Demokratie benötigt mutige und unabhängige Medien. Daher ist es wichtig, die Rahmenbedingungen für die Arbeit von Journalisten zu verbessern und die rechtlichen Schutzmechanismen für die Pressefreiheit zu stärken. Dazu gehört auch die Förderung der Medienkompetenz in der Bevölkerung, damit die Menschen die Bedeutung einer freien und unabhängigen Presse erkennen und schätzen lernen.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

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