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Das AfD-Gutachten und die Macht privater Lobbys
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Das Gutachten gegen die AfD und die politische Macht privater Organisationen

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Die Spur des Geldes führt direkt zu global agierenden Netzwerken, die mit Millionensummen massiven Einfluss auf die deutsche Politik nehmen. Abseits von kleinen privaten Zuwendungen sichern diese Großspender die Schlagkraft einer Kampforganisation, die gezielt gegen die Opposition agiert.
Zusammengefasst

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Ein Auftritt in der Bundespressekonferenz mit großer Geste und noch größerem Anspruch offenbart das ganze Ausmaß einer gezielten politischen Kampagne, die sich als neutrale Wissenschaft tarnt. Die selbsternannte Bürgerrechtsorganisation »Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) präsentierte« ein über 1500 Seiten starkes Konvolut, das der Alternative für Deutschland (AfD) die Verfassungswidrigkeit nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes attestiert und die juristische Munition für ein Parteiverbot liefern soll.

Quelle »GFF«

Es ist das Paradebeispiel einer modernen NGO, die mit Millionenbudgets Justiz als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln betreibt. Diese Organisation agiert als verlängerter juristischer Arm des grün-alternativen Milieus und versucht gezielt, ideologische Positionen mittels strategischer Prozessführung in die deutsche Rechtsordnung einzuschlagen. Ohne jemals durch Wahlen demokratisch legitimiert worden zu sein, nehmen immer wieder solche Akteure massiven Einfluss auf die Verfassungsrechtslandschaft und die Richter. Die herrschende Politik bedient sich dankbar dieses Vorfeldes, um die unbequeme Konkurrenz, die in Umfragen bundesweit bei fast 30 Prozent steht und in ostdeutschen Bundesländern sogar signifikant darüber liegt, vom Stimmzettel zu tilgen.

Die grüne Personal-DNA hinter der Maske der Wissenschaft

Wer dieses Mammutwerk als ergebnisoffene, neutrale Forschung verkauft, ignoriert die handfesten Macht- und Ideologieverhältnisse der beteiligten Akteure und Finanziers. Das personelle Geflecht der GFF liegt unumstößlich im grün-progressiven Spektrum, was jeglichen Anspruch auf weltanschauliche Neutralität ad absurdum führt. »Mitgründer und Generalsekretär Malte Spitz« ist kein Unbekannter, sondern ein langjähriger, hochrangiger »Funktionär von Bündnis 90/Die Grünen«, der unter anderem als politischer »Bundesgeschäftsführer der Grünen Jugend sowie im Bundesvorstand und Parteirat der Mutterpartei« saß.

Mit dem Ausscheiden des »ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Ulf Buermeyer«, einst Richter am Landgericht Berlin, im Jahr 2025 änderte sich an der grundsätzlichen Ausrichtung des Vorstands wenig: Die Gremienbesetzung der Jahre 2025 und 2026 bleibt personell auffallend homogen und klar im akademisch-progressiven Spektrum verortet. »Namen wie« Nora Markard, Boris Burghardt, John Philipp Thurn, Dana-Sophia Valentiner, Leonie Steinl und Felix Reda stehen für Schwerpunkte in der Antidiskriminierung und der gesellschaftlichen Transformation. Vorgestellt wurde das Papier folgerichtig von »Dana-Sophia Valentiner« in ihrer Funktion als Vorstandsmitglied und von dem Projektleiter und Legal Director »Bijan Moini«. Über den ungenierten politischen Hintergrund der Hauptakteure lässt sich nur staunen.

Das transatlantische Finanzierungsnetzwerk

Die Legende von der reinen, graswurzelartigen Bürgerinitiative bricht bei einem »Blick auf die nackten Zahlen« der professionellen Finanzierungsmaschine sofort zusammen. Innerhalb eines Jahrzehnts verzeichnete der Verein ein explosionsartiges Wachstum, das von mageren 80.000 Euro Einnahmen im Gründungsjahr 2016 über 3,27 Millionen Euro im Jahr 2024 auf rund 4,37 Millionen Euro im Jahr 2025 herangewachsen ist.

Offiziell verweist das GFF darauf, das Verbotsgutachten sei ausschließlich durch private Spenden finanziert worden. Dass innerhalb einer kurzen Zeit über 850.000 Euro zusammenkamen, war jedoch nicht zuletzt das Ergebnis einer konzertierten Mobilisierung durch bekannte linksprogressive Kampagnenakteure. Welche Organisationen das Vorhaben unterstützten, »dokumentiert das GFF selbst auf seiner Website«:

„Über 18.000 engagierten Spenderinnen haben das Gutachten finanziell ermöglicht. Unterstützt wurde das Vorhaben außerdem von den Organisationen Campact, Volksverpetzer, innn.it, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Postmigrantischer Juristinnenbund und Bleibt stabil.“

Doch diese Darstellung verschleiert die massive institutionelle Basisfinanzierung durch große, oft transatlantische Stiftungsnetzwerke, die die GFF überhaupt erst als schlagkräftigen Akteur am Leben erhalten. Auf diesen Punkt machte auch der Journalist Florian Warweg in einem Beitrag auf 𝕏 aufmerksam:

»Zu den Geldgebern gehören« die Open Society Foundations von George Soros, die Alfred Landecker Foundation, die allein im Jahr 2024 über 750.000 Euro überwies, die Stiftung Mercator, Luminate vom Ebay-Gründer Pierre Omidyar, die Shuttleworth Foundation, die Bertelsmann Stiftung, die Bewegungsstiftung, Dreilinden, die Otto-Brenner-Stiftung, die Robert Bosch Stiftung und die Zeit-Stiftung Bucerius.

Methodische Mängel und die Verweigerung der echten Demokratie

Der wissenschaftliche Anspruch, mit dem das achtköpfige Expertenteam aus Juristen und Rechtsextremismusforschern seit dem Frühjahr 2025 hausieren geht, hält einer methodischen Überprüfung kaum stand. Die GFF brüstet sich damit, über 13 Monate hinweg eine angebliche wissenschaftliche Lückenfüllung geleistet zu haben, indem sie drei Millionen Datenpunkte und mehr als zwei Millionen Aussagen aus sozialen Medien, Parlamenten und Pressemitteilungen analysierte, gestützt auf 2500 Belege.

Im Gegensatz zum Bundesamt für Verfassungsschutz, dessen Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem vom Mai 2025 nicht mit dem strengen Maßstab der Verfassungswidrigkeit übereinstimme, habe man auch Kreis- und Landesverbände sowie Kontakte zum Vorfeld um Martin Sellner und Götz Kubitschek durchleuchtet. »Entsprechend heißt es dazu«:

„Bisher ist diese Frage ungeklärt, denn keine der bisherigen Gutachten, Stellungnahmen und Fachaufsätze haben alle dafür reevanten Informationen zusammengeführt. Auch die Einstufung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) vom Mai 2025 als ‚gesichert rechtsextrem‘ nicht: Denn der Maßstab ist nicht der- selbe wie „verfassungswidrig“. Auf einige Aspekte, die für eine Verfassungswidrigkeit bedeutsam sind, geht das Gutachten des BfV gar nicht ein. Es hat auch nicht alle berücksichtigungsfähigen Daten ausgewertet. […] Gleichzeitig sammeln wir umfassend Belege, etwa Äußerungen und Verhalten von AfD-Spitzenpolitiker*innen, Pressemitteilungen und Posts von Landes- und Kreisverbänden, Kontakte zum sogenannten Vorfeld der Partei wie Martin Sellner und Götz Kubitschek.“

Beim näheren Hinsehen wird jedoch deutlich, dass diese gigantische Datenmenge keineswegs händisch geprüft wurde, sondern »eine Vorselektion durch KI-Sprachmodelle und Prompts stattfand«, bei der lediglich 33.000 Treffer manuell gesichtet wurden. Diese algorithmische Filterung birgt massive methodische Unschärfen. Zudem bröckelt die behauptete Einigkeit der Gutachter bei den Kernsäulen, die der AfD einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip durch die geplante strafrechtliche Verfolgung politischer Gegner (belegt durch 220 Äußerungen von Spitzenpersonal wie Weidel, Chrupalla oder Brandner) sowie eine Verletzung der Menschenwürde durch ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis vorwerfen.

Die herangezogene Staatsrechtlerin »Prof. Dr. Sophie Schönberger, die das Werk zusammen mit Prof. Dr. Christoph Möllers prüfen sollte«, trug die Ergebnisse im Bereich der Menschenwürdeverletzungen nur partiell mit. Auf die fundamentale Frage nach den demokratietheoretischen Folgen eines Verbots einer Millionenpartei, gerade vor dem historischen Hintergrund des KPD-Verbots und der späteren Neugründung der DKP, verweigerten die Macher jede Antwort und flüchteten sich in die rein formale Position, die Größe einer Partei spiele juristisch keine Rolle.

Selektive Grundrechte und das Versagen der Hauptstadtpresse

Die verlogene Asymmetrie der Argumentation bricht sich Bahn, wenn die GFF-Verantwortlichen einräumen, dass ein hypothetischer Verbotsantrag der AfD gegen andere Parteien legitim wäre, sofern er gut begründet ist, während gleichzeitig der AfD genau dieses Bestreben, politische Gegner aus dem Leben zu verdrängen, als Verfassungswidrigkeit ausgelegt wird.

Diese Doppelmoral zieht sich durch die gesamte Agenda der Organisation, die Grundrechte extrem selektiv interpretiert: Expansiv und lautstark zeigt sie sich bei woke geprägten Themen wie Antidiskriminierung, Regenbogenfamilien, digitalem Gewaltschutz und Minderheitenrechten, während sie bei klassischen liberalen Themen wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit auffallend schweigt, sobald diese den falschen, unliebsamen Akteuren zugutekommen.

Bei Zensur, Cancel Culture oder kritischer Migrationspolitik bleibt die NGO untätig. Flankiert wird diese politische Kampfführung von einer erstaunlich unkritischen Hauptstadtpresse, die in der Bundespressekonferenz kaum kritische Distanz wahrte, während vor dem Gebäude eine überschaubare Anzahl von Aktivisten der Kampagne „Afd-Verbot.Jetzt“ demonstrierte. Das Gutachten, das auch über das mitkooperierende Projekt »FragDenStaat« nebst einer durchsuchbaren Datenbank veröffentlicht wurde, dient letztlich nicht der Aufklärung, sondern als juristisches Munitionsdepot in einem hochpolitischen Existenzkampf gegen die demokratische Willensbildung.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

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