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Ampel unter Druck: Verfassungsgericht kippt Wahlrechtsreform

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Das Bundesverfassungsgericht hat Teile der neuen Wahlrechtsreform für verfassungswidrig erklärt und verlangt eine Überarbeitung. Insbesondere muss die abgeschaffte Grundmandatsklausel bestehen bleiben. Die Entscheidung wurde von der Linken und der Union begrüßt, während Politiker der Ampel-Fraktionen ihre Pläne zur Verkleinerung des Bundestags bestätigt sehen. Durch das Wahlrechts-Urteil können Gewinner jedoch zu Verlierern werden. Die wichtigsten Aspekte des Verfassungsgerichtsurteils im Überblick.
Zusammengefasst

Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Wahlrechtsreform hat die Ampel-Regierung schwer getroffen. Die geplante Aufhebung der Grundmandatsklausel (Fünfprozenthürde bei der Sitzverteilung im Bundestag) wurde als verfassungswidrig zurückgewiesen.
CDU-Rechtspolitiker Günter Krings bezeichnete im Deutschlandfunk das Urteil als eine große Niederlage für die Ampel-Koalition. Gleichzeitig bedauere er, dass die Regelung zu Überhangmandaten bestehen bleibe. Krings bemängelte die unzureichende Begründung des Verfassungsgerichts zu diesem Punkt.

“Ich bin sehr froh, dass das Bundesverfassungsgericht kleine Parteien, regionale Parteien wie auch die CSU damit stärkt.”

Andrea Lindholz / ntv

Bundesregierung sieht Urteil als Bestätigung eigener Reformziele

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP bewertet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Erfolg ihrer Reformagenda. Laut Tagesschau erklärte Dirk Wiese, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender, dass das Hauptziel der Reform, die Reduzierung der Bundestagsgröße, erfolgreich und verfassungsgemäß erreicht worden sei. Das Gericht habe das System der Zweitstimmendeckung als verfassungsgemäß bestätigt. „Damit sei nun ‚Schluss mit Überhang- und Ausgleichsmandaten, die den Bundestag immer weiter vergrößert haben und so seine Arbeitsfähigkeit gefährdet haben‘.“

Britta Haßelmann, die Vorsitzende der Grünen-Fraktion, wies auf die positiven Aspekte des Urteils für die Ampel-Koalition hin. „Unsere Reform, das neue Wahlrecht, hat Bestand in Karlsruhe“, stellte sie fest. Diese Entscheidung verhindere ein weiteres Anwachsen des Bundestags. Auch dass die Grundmandatsklausel bis zur nächsten Wahl beibehalten werde, sei aus ihrer Sicht nachvollziehbar. Wichtig sei, dass das Urteil Klarheit für die bevorstehende Bundestagswahl im September 2025 bringe.

CSU beschuldigt Ampel-Koalition der ‘Wahlmanipulation’

Die CSU sieht in dem Urteil Spielraum für zukünftige Änderungen des Wahlrechts nach der nächsten Bundestagswahl. Andrea Lindholz, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Im Gespräch mit ntv äußerte sie, dass das Gericht zu Recht die geplante Abschaffung der Grundmandatsklausel durch die Ampel-Regierung gestoppt hat.

„Ich bin sehr froh, dass das Bundesverfassungsgericht kleine Parteien, regionale Parteien wie auch die CSU damit stärkt.”

Andrea Lindholz / ntv

Das Urteil eröffnet ihrer Meinung nach die Möglichkeit, nach der nächsten Bundestagswahl Anpassungen vorzunehmen. Die CSU-Politikerin äußerte Bedenken darüber, dass einige Wahlkreis-Sieger möglicherweise leer ausgehen könnten. Auf ihrem 𝕏-Profil bezeichnete die Bundestagsabgeordnete die Nichtzuteilung von Wahlkreismandaten in einem Thread als „demokratiegefährdend“.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt kündigte an, dass man dieses Element nach der Bundestagswahl korrigieren werde, um der Direktwahl in den Wahlkreisen wieder mehr Gewicht zu verleihen. Die CSU-Landesgruppe hat in einer Pressemitteilung Stellung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeswahlgesetz 2023 genommen. Alexander Dobrindt MdB, Vorsitzender der CSU im Bundestag, wird darin wie folgt zitiert:

„Die bewusste Wahlrechtsmanipulation der Ampel wurde vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Der Versuch des eigenen Machterhalts der Ampel, mittels Manipulation des Wahlrechts andere Parteien aus dem Deutschen Bundestag zu drängen, ist gescheitert. Damit ist offensichtlich geworden, dass die Ampel einen verfassungswidrigen Versuch unternommen hat, große gesellschaftliche und regionale politische Strömungen aus der politischen Willensbildung bewusst auszuschließen. Dieser bewusste Manipulationsversuch war in höchstem Maße respektlos gegenüber den Wählerinnen und Wählern und der Demokratie an sich. Folgerichtig ist die heutige Niederlage der Ampel vor dem Verfassungsgericht.”

Alexander Dobrindt / Pressemitteilung der CSU Landesgruppe

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder reagierte auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform mit sichtbarer Genugtuung. Er erklärte, das Urteil sei ein klarer Beleg für den Erfolg der CSU in Bezug auf die Grundmandatsklausel. Seiner Einschätzung nach werde dies sicherstellen, dass die CSU auch im kommenden Bundestag vertreten sein wird. Er merkte jedoch an, dass die neue Zuteilungsregelung auch einen Rückschlag für die direkte Demokratie bedeutet. Gleichzeitig warf er der Ampel vor, „Wahlmanipulation“ betrieben zu haben.

„Das ist ein klarer Erfolg für die CSU und Bayern – und eine Klatsche für die Ampel. Die Wahlmanipulation der Ampel ist entlarvt und richterlich verworfen worden”

Markus Söder / Merkur

Justizminister Buschmann und Bundestagspräsidentin Bas: Wichtiges Signal an die Wähler

Justizminister Marco Buschmann von der FDP kritisierte die CSU für die Verhinderung eines breiten Konsens bei der Wahlrechtsreform und lobte die Ampel-Koalition für die Lösung des Problems. Der Hintergrund des Themas sei der „XXL-Bundestag“, wie er auf der Plattform X erläuterte. Buschmann machte zudem deutlich, dass in Zukunft bei wesentlichen Fragen ein größerer Wert auf demokratischen Konsens gelegt werden muss. Er führte als Beispiel die Reform zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts an, um zu verdeutlichen, dass auf diesem Weg bereits sehr positive Ergebnisse für das Land erzielt worden sind.

In dem Urteil der Verfassungsrichter sieht Bundestagspräsidentin Bärbel Bas ein bedeutendes Zeichen für die Wählerschaft. Sie betonte, die Entscheidung stelle sicher, dass der Bundestag künftig nicht unkontrolliert anwachsen wird. Diese Klarheit sei wichtig, um Planungssicherheit zu gewährleisten, die Kosten zu begrenzen und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments zu verbessern. Bas lobte, dass die Entscheidung, dass Wahlkreissieger nicht mehr automatisch in den Bundestag einziehen, als verfassungskonform anerkannt worden ist.

“Das Bundesverfassungsgericht hat das Herzstück des neuen Wahlrechts – die sogenannte Zweitstimmendeckung – bestätigt und in dem zentralen Punkt der Wahlrechtsreform für die nötige Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt.”

Bärbel Bas / Tagesschau

AfD und Linke begrüßen Karlsruher Urteil

Die AfD zeigt sich mit dem Urteil aus Karlsruhe im Wesentlichen zufrieden. Auf der Internetseite der AfD zeigte sich Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Partei, erleichtert über die nun ermöglichte Verkleinerung des Bundestages. Er wies darauf hin, dass diese Maßnahme bedeutende Kosteneinsparungen zur Folge haben könnte, und forderte weiterführende „Reform- und Verkleinerungsmaßnahmen“.

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine weitere Klatsche für die Ampelregierung und zeigt erneut deren völlige Unfähigkeit. […] ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.” […]

Stephan Brandner / AfD

Auch Die Linke zeigte sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufrieden und bezeichnete dies als wichtigen Schritt. Bundestagsabgeordnete Gesine Lötzsch äußerte sich im ARD-Morgenmagazin zufrieden, da die Entscheidung des Gerichts die geplante Abschaffung der Grundmandatsklausel als „undemokratisch“ zurückgewiesen habe. Lötzsch bezeichnete dies als „Teilerfolg“ für ihre Partei und andere kleinere Fraktionen. Für sie sei es nicht nachvollziehbar, warum ein Kandidat, der in seinem Wahlkreis die Mehrheit erhält, nicht im Bundestag vertreten sein solle. Gegen die Strategie der Ampelkoalition spricht sie sich klar aus.

„Man muss natürlich jetzt von der Ampel ganz deutliche Worte der Selbstkritik hören, denn es wird immer gefordert, wir sollen die Demokratie verteidigen, und dann wurde ein Gesetz durchgedrückt, was genau das Gegenteil als Ergebnis gehabt hätte.“

Wahlrechts-Urteil: So verändert sich der Bundestag durch die Entscheidung

Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform könnte weitreichende Konsequenzen für die Bundestagswahl haben. Das Gericht wies Teile der von der Ampel-Koalition vorgeschlagenen Reform als „teilweise verfassungswidrig“ zurück, insbesondere die beabsichtigte Abschaffung der „Grundmandatsklausel“, die kleinen Parteien auch bei weniger als 5 Prozent Stimmanteil den Einzug ins Parlament ermöglicht. Die Reform wird den Bundestag auf 630 Abgeordnete begrenzen und damit die anhaltende Vergrößerung durch Überhang- und Ausgleichsmandate stoppen, was zu signifikanten Kosteneinsparungen führen soll. In Zukunft wird für den Einzug einer Partei ins Parlament vor allem die Zweitstimme entscheidend sein, da Direktmandate nur dann berücksichtigt werden, wenn die Gesamtstimmenzahl der Partei dies zulässt. Dies könnte bedeuten, dass erfolgreiche Wahlkreiskandidaten nicht ins Parlament einziehen, wenn ihre Partei insgesamt nicht genügend Zweitstimmen erhält. Besonders betroffen sind Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg, wo es 2021 große Unterschiede zwischen Direktmandaten und Zweitstimmen gab, die möglicherweise bei der nächsten Wahl ausgeglichen werden müssen. Während die CSU und die Linke von der Reform profitieren könnten, da sie durch die Grundmandatsklausel gestärkt werden, wird die SPD durch mögliche Verluste von Überhangmandaten benachteiligt.

Die Wahlrechtsreform zeigt erhebliche Schwächen, die die demokratische Repräsentation und die Wahlgleichheit gefährden. Die Entscheidung, die Grundmandatsklausel beizubehalten, schützt kleinere Parteien wie die Linke und die Freien Wähler, stellt jedoch den Reformansatz infrage, der eine faire und effiziente Verkleinerung des Bundestags beabsichtigte. Während die Reform auf die Reduzierung der Überhang- und Ausgleichsmandate abzielt, könnte das neue System dazu führen, dass erfolgreiche Direktkandidaten aufgrund unzureichender Zweitstimmen ihrer Partei nicht ins Parlament einziehen. Dies gefährdet die Prinzipien der Wählerverbindung und könnte dazu führen, dass lokale Vertreter trotz Wahlsiegs nicht angemessen repräsentiert sind. Zudem könnte die Reform in der Praxis zu einer Verzerrung des Wahlverfahrens führen, indem sie die Wichtigkeit der Zweitstimme überbetont und die Rolle der Direktkandidaten abwertet. Die Reform scheint nicht ausreichend durchdacht, um ein ausgewogenes und gerechtes Wahlsystem zu gewährleisten und könnte die politische Landschaft und die Demokratie weiter destabilisieren, anstatt sie zu verbessern.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

3 Antworten

  1. Puhhh … jetzt wird aber das kleine, gemeine, verwirrte 0815-Wutbürgerlein vom “braunen Rand” gewaltig ins Schwitzen und Schleudern kommen:

    “Ja was denn nun, für Israel lebenslänglich arbeiten, kämpfen und (am Brandenburger Tor) bei Bedarf sterben (Staatsräson [1]) oder gegen das jüdische “Rechtspack” kämpfen? Ist das nicht Unfrieden und Spaltung? “Nahziehs” jetzt auch in Israel oder schon immer?”

    Aktueller Zusammenhang-Fakt:

    “Erklärtes Ziel ist aber, das [Bundesverf.]Gericht vor Angriffen rechtspopulistischer und rechtsradikaler Parteien wie in Israel, Polen, Ungarn oder den USA zu schützen.”

    Quelle:
    rnd_de/politik/falls-afd-bei-landtagswahlen-an-die-macht-kommt-verfassungsschutz-will-informationsfluss-kappen-…

    Wieso schützen? Wovor? Hat Ungarn oder sonstwer angedroht mit Panzern nach Karlsruhe zu fahren? Die “wehrhafte Demokratie” muss doch nicht vor Worten geschützt werden!?

    [1]
    https://haintz.media/artikel/naher-osten/israelische-regierung-erwartet-anklage-wegen-kriegsverbrechen-gegen-netanyahu/

  2. Es wird mächtig propagiert, die Ampel habe vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Niederlage eingesteckt, um so den Eindruck zu erwecken, der Grundrechtsschutz durch das von den Parteien bestimmten und damit von ihnen unterwanderten BVerfG funktioniere.

    Dabei wurde nur der unwesentlichste Teil der “Wahlrechtsreform” kassiert, aber ihre wesentliche Grundessenz belassen und sogar noch bestätigt: die Beschneidung direkter Demokratie zugunsten reiner Parteien”demokratie”.

    Hier wird geschickt ein Sieg verheimlicht und als Verlust verkauft!

    Die Parteien verhindern damit jegliche direkte Demokratie durch das Volk, indem parteilose Direktkandidaten unmöglich werden. Bisher konnte theoretisch die Hälfte des Bundestages mit parteilosen Kandidaten besetzt werden. Als notwendiges Gegengewicht zu den Parteikandidaten wäre es günstig, wenn diese Direktmandate einfach durch Leute besetzt würden, welche den Mehrheitswillen ihres Wahlkreises unabhängig von einem Programm erforschen und umsetzen. Dass dies nicht geschah, und auch die Direktmandate mit Parteisoldaten besetzt wurden, ist allein dem Wahlverhalten der Leute zu verdanken, welche gewohnheitsmäßig mit ihrer Erststimme den Kandidaten wählen, dessen Partei sie ihre Zweitstimme gegeben haben.

    Nun ist auch diese theoretische Möglichkeit dahin.

    Dazu habe ich eine nur mir und einigen Mitarbeitern des Bundestages, welche für die Bearbeitung von E-Petitionen zuständig sind (epetitionen. bundestag.de), Anektode zu berichten: Ich hatte am 18. März 2023 eine Petition mit der Nummer 147805 eingelegt. Diese lautete:

    “Der Bundestag möge die Wahlrechtsreform dahingehend gestalten, dass alle Mandate des Bundestages über Direktwahl (derzeit Erststimme genannt) besetzt werden. Die Zweitstimme zur Besetzung der Hälfte der Mandate des Bundestages ist als reine Parteibevorteilung abzuschaffen. Gegebenenfalls sind die Wahlkreise entsprechend der gewünschten Abgeordnetenzahl anzupassen.

    Begründung:
    Es ist der Opposition rundweg zuzustimmen, dass die jüngst beschlossene Wahlrechtsreform eine weitere Beschneidung der (direkten) Demokratie ist. Es ist ohnehin unverständlich, warum im Wahlrecht den Parteien eine derart überragende Rolle eingeräumt wird. Vielmehr sind sie in einer pluralistischen Gesellschaft als möglicher politischer Spieler unter vielen einzuordnen. Bei einer reinen Direktwahl der Mandate nach dem Prinzip der relativen Mehrheit für den jeweiligen Wahlkreis, bleibt es den Parteien schließlich unbenommen,
    für jeden Wahlkreis ihren Kandidaten aufzustellen, der in einem fairen Wettbewerb zu allen anderen steht.Dies können Vertreter von Bürgerinitiativen, Vereinen etc. bis hin zu Einzelpersonen sein. Mehr Demokratie wagen ist die Devise, d.h. hin zu mehr direkter Demokratie.”

    Zuerst wollte man diese Petition nicht annehmen, mit dem Hinweis, dass sie bereits einer anderen gleiche. Als ich dies überprüfte, stellte ich fest, dass dies nicht der Fall war und beschwerte mich. Daraufhin wurde die Petition doch noch veröffentlicht.

    Es braucht allerdings 30.000 Unterstützer, damit eine Petition dem Petitionsausschuss des Bundestages vorgelegt wird. Bis zum Ablauf der Mitzeichnungsfrist hatte ich lediglich 57 Unterstützer (soviel zur Mitwirkung meiner Mitbürger). Und jetzt das Wunder: Obwohl ich das Quorum offensichtlich weit verfehlte, bekam ich eine Nachricht, dass meine Petition nunmehr unter der Nummer Pet 2-20-02-111-017824 bearbeitet wird:

    “der Ausschussdienst des Petitionsausschusses wird nunmehr für
    die parlamentarische Beratung Ihres Anliegens eine Beschlussempfehlung mit Begründung erstellen, die von mindestens zwei berichterstattenden Abgeordneten, die der Regierungskoalition und der Opposition angehören, geprüft wird.

    Anschließend wird der Petitionsausschuss Ihr Anliegen beraten
    und sodann dem Deutschen Bundestag eine
    Beschlussempfehlung zur Erledigung Ihrer Eingabe vorlegen. Den
    Beschluss des Deutschen Bundestages werde ich Ihnen mitteilen.”

    Eine Mitteilung habe ich bis heute nicht mehr bekommen. Und ich schätze auch, dass sich das nunmehr erledigt hat, und ich auch keine mehr bekommen werde:
    Denn es ist unschwer sich auszumalen, welcher mächtige Spieler im Hintergrund dafür sorgte, dass meine Petition, obwohl sie das Quorum weit verfehlte, im Petitionsausschuss zur Bearbeitung kam: die CSU, deren Einzug in den Bundestag durch die “Wahlrechtsreform” am meisten gefährdet war. Durch das jetztige Urteil des BVerfGs ist deren Schmerz jetzt aber geheilt. Denn drei Direktmandate in Bayern wird sie wohl leicht schaffen. D.h. die Unterstützung für meine Petition wird wohl versiegen, zumal sie ja die Macht der Parteien einschränken würde und direkte Demokratie fördern würde.

    Mir fällt dazu als Abhilfe nur ein, dass jeder einzelne, der jemals als parteiloser Direktkandidat angetreten ist, und dies fortgesetzt oder auch erstmalig möchte, sich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte über die Verletzung des Art 14 der Europäischen Konvention für Menschenrechte (Diskriminierung; hier gegenüber Parteikandidaten) mit einer Individualbeschwerde beschweren kann. Dazu gibt es Formulare bei https://www.echr.coe.int/web/echr/apply-to-the-court-other-languages?filter_category_4580691=1605369 und man hat vier Monate Zeit nach Bekanntgabe dieses unsäglichen Bundesverfassungsgerichtsurteils, welches die Demokratie in Wirklichkeit weiter abbaut.

    Ausserdem kann man sich bei den vereinten Nationen über die Verletzung von Art 20 und 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beschweren (https://unric.org/de/menschenrechte22022023/) Allerdings ist die Individualbeschwerde dort anscheinend – anders als am EGMR) nicht normiert und komplizierter.

    Art 20 Abs. 2: Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

    Genau dies ist aber der Fall, wenn man sich zukünftig politisch betätigen will. Man muss Mitglied einer Partei sein, um überhaupt Zweitstimmen zu bekommen.

    Gegen Artikel 21:

    Artikel 21

    (1) Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.

    (2) Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.

    (3) Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

    verstößt die vom BVerfG teilweise abgesegnete “Wahlrechtsreform” komplett.

    1. Herr Müller,
      um Ihre Informationen besser zu verstehen stocherte ich im Internetz und entdeckte Unwissenheit. Nämlich bei mir und darüber, daß es einen riesigen Gerichtshof-Nebel gibt für dessen Auf- und Entdröseln ich Tage benötigen würde, wenn ich damit beginnen würde.

      Ich unterlasse es Angst, weil ich nicht weiß, was davon öffentlich diskurskultiviert werden darf und was jederzeit als verbotenes Wissen (oder Irren) eingestuft werden darf. Und weil mir folgendes bekannt ist (Stand vorige Woche):
      [blockquote]
      “Wann das Bundesverwaltungsgericht über die Klage [seitens Elsässer-Vertreter] entscheidet, ist noch offen.”
      [/blockquote]
      Und weil ich einen kontinental- bis global-systemischen Gesamtzusammenhang zum folgenden ZDF-Zitat befürchte. Selbstverständlich lasse ich mich gern davon überzeugen, daß meine Befürchtung unnötig ist. Zitat:

      “Es gibt keine Frist, innerhalb derer die Richter entscheiden müssen, ob sie einen Haftbefehl erlassen. … Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein unabhängiger Gerichtshof mit Sitz in Den Haag, Niederlande.”
      Furchtverstärker:

      “AW: Gericht antwortet nicht
      Immerhin hat sich das Bundesverfassungsgericht 2015 auch schon einmal selbst zu 3.000 Strafe verurteilt, weil es zu langsam war (NJW 2015, 3361).”

      Quelle: juraforum_de/forum/t/gericht-antwortet-nicht.676128/#post-1952128

      Fazit
      zu allen Einzelthemen und Projekten, nicht als Demotivation, sondern zur Motivation sich nicht an der falschen Zielgruppe missionarisch zu verschleißen:

      “Der Masse sind Seiten [ Empörungsbühnen ] wie diese nicht mal einen einzigen Euro pro Monat wert.”
      Quelle:
      https://netzwerkkrista.de/2024/07/08/was-im-netz-gesagt-werden-darf-bestimmt-jetzt-die-who/#comment-7587

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