Eine Analyse zu den Wahlen in Sachsen und Thüringen in drei Teilen
Eine Botschaft seitens des ZDF war deutlich; ein vehementes „No AfD„, welche von sieben der acht Politikern, inklusive der Moderatorin vertreten wurde und das, nachdem die AfD in beiden Bundesländern über 30 Prozent erzielen konnte und in Thüringen sogar stärkste Kraft geworden ist.

Quelle: Screenshot ZDF

Quelle: Screenshot ZDF
Die Chefredakteurin Bettina Schausten hat darüber hinaus abschließend einen Kommentar zur Thüringen-Wahl abgegeben, der den Verdacht auf Volksverhetzung erregt. Markus Haintz hat Strafanzeige erstattet.
#Landtagswahlen im Osten, Demokratie & Faschisten.
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) September 2, 2024
Ich habe soeben #Strafanzeige gegen die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der #Volksverhetzung erstattet#Schausten hat in einem Kommentar zu dem Ergebnis der #Thueringenwahl2024 einen Kontext zwischen… https://t.co/kgnbNHDhHN pic.twitter.com/tD2IA4KyJN
Der gelinde gesagt tendenziösen Berichterstattung des Staatsmediums entsprechend bleibt die deutsche Politlandschaft insgesamt von woken, grünen und linken Tendenzen geprägt, obgleich die Ampelregierung am Sonntag seitens der Bevölkerung zweier Bundesländer eine klare Absage erhielt.
Das ist die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, bestehend aus drei Parteien, die in zwei Bundesländern nur noch um 10% der Wähler hinter sich hat, um sich das noch mal auf der Zunge zergehen zu lassen. #Landtagswahlen Thüringen und Sachsen. Konsequenzen? pic.twitter.com/tTk8csvzk2
— Annika Hoberg (@Annika_Hoberg) September 1, 2024
Konsequenzen in den Landtagen
Der unbestrittene Gewinner des Abends, das „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW), das aus dem Stegreif in beiden Bundesländern über 10% erreichte, hat sich bereits gegen eine Koalition mit der „Höcke-AfD“ in Thüringen ausgesprochen. Das BSW ist in beiden Landtagen präsent und stark genug, um die Regierungsbildung zu beeinflussen.
Alle anderen Parteien bleiben ohnehin bei ihrer „Brandmauer“, obgleich CDU und AfD in beiden Fällen zusammen die deutliche absolute Mehrheit haben, was den Wunsch nach einer konservativen Regierung widerspiegelt.
Die CDU scheint zwar zunächst als Gewinner dazustehen, doch die Realität zeigt, dass die Christdemokraten in beiden Ländern infolge dessen auf linke Partner angewiesen sind, um den Regierungschef zu stellen. Generalsekretär Carsten Linnemann stellte noch einmal unmissverständlich klar, dass Friedrich Merz eine Zusammenarbeit mit der AfD ausschließt. Den entscheidenden Fragen bzgl. dessen, wie er sich eine Zusammenarbeit mit Wagenknecht vorstelle, weicht er aus. Somit bliebe die AfD allerdings selbst in Thüringen eine Oppositionspartei, auch wenn sie als „Wahlsieger“ die stärkste Landtagsfraktion stellen wird. Parlamentarisch relevant ist vor allem, dass die 2/3-Mehrheit gegen die AfD im Thüringer Landtag nicht mehr gewährleistet ist. Dies hat Konsequenzen für wichtige Entscheidungen, die künftig nach der Verfassung des Freistaates Thüringen nicht mehr gegen die Stimmen der AfD getroffen werden können:
- Vorzeitige Auflösung des Landtags (Art. 50 Abs. 2)
- Ausschluss der Öffentlichkeit bei Landtagssitzungen (Art. 60 Abs. 2)
- Ausschluss der Öffentlichkeit bei Untersuchungsausschüssen (Art. 64 Abs. 3)
- Wahl von Verfassungsrichtern (Art. 79 Abs. 3)
- Verfassungsänderungen (Art. 83 Abs. 2)
- Wahl von zwei Dritteln der Mitglieder des Richterwahlausschusses (Art. 89 Abs. 2)
- Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten des Rechnungshofs (Art. 103 Abs. 2)
In Sachsen wären nach der sächsischen Verfassung im Fall einer Sperrminorität, die nun nicht gegeben ist, da der AfD hierfür ein Sitz fehlt, folgenden Entscheidungen des Landtags nicht mehr gegen die Stimmen der AfD möglich gewesen:
- Änderungen der Geschäftsordnung des Landtags (Art. 46 Abs. 4)
- Ausschluss der Öffentlichkeit bei Landtagssitzungen (Art. 48 Abs. 1)
- Auflösung des Landtags (Art. 58)
- Verfassungsänderungen (Art. 74 Abs. 2)
- Richteranklage (Art. 80 Abs. 2)
- Wahl von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs (Art. 81 Abs. 3)
- Kreditaufnahme und Übernahme von Gewerkschaften (Art. 95 Abs. 6 S. 2, unter bestimmten Bedingungen)
- Wahl des Präsidenten des Rechnungshofs (Art. 100 Abs. 3)
- Maßnahmen im Notstand, Notparlament und Aussetzung von Wahlen (Art. 113 Abs. 2 Satz 2)
- Abgeordneten- und Ministeranklage (Art. 118 Abs. 2 Satz 2)
Wendepunkt in der politischen Landschaft Sachsens
Die Verabschiedung dieser und weiterer wesentlicher Gesetzesvorhaben seitens der AfD entscheidend zu beeinflussen oder zu verhindern, hängt von der sog. „Sperrminorität“ ab, welche die Partei in Sachsen zunächst mit 41 der 120 Sitzen im Landtag gewonnen hätte.
Laut jüngsten Meldungen wird sie nun allerdings doch nicht darüber verfügen.
Am Montagmorgen nach der Wahl berichtete der Focus im Liveticker, „dass die sächsische Landeswahlleitung sich bei der Berechnung der Sitze im Landtag geirrt haben soll.“ (HAINTZmedia)
Es habe einen Fehler im Sainte-Laguë-Verfahren gegeben, nach dessen Behebung das nun offizielle Endergebnis die Partei auf 40 Sitze reduziert hat. Dadurch wäre die Machtposition in Sachsen natürlich erheblich geschwächt.
Der angebliche Rechenfehler hat direkte Auswirkungen auf die politische Landschaft im Freistaat.
Die Grünen und die SPD, die zu den größten Verlierern des Abends gehören, profitieren von der Neubewertung und erhalten jeweils einen zusätzlichen Sitz. Die CDU ist weiterhin auf eine Koalition mit mindestens drei Parteien angewiesen, um eine stabile Mehrheit zu sichern.
Wie sich dieser Wahlkrimi weiter entwickeln könnte, behandle ich in den nächsten beiden Teilen der Analyse, inklusive spannender Entscheidungen ganz anderer Protagonisten, die ausschlaggebend sein werden, sowie Wählerwanderung und mögliche Konsequenzen für die Bundesregierung und das gesamte Land.