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Verbot des “Compact-Magazins”: Faesers harter Schlag gegen die Pressefreiheit

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Nancy Faesers Kampf gegen Rechts endet in einem Schlag gegen die Pressefreiheit. Faeser verbietet das Magazin COMPACT. Begründet wird das Verbot mithilfe des Bundesamts für Verfassungsschutz, das dem Innenministerium unterstellt ist. Ausschlaggebend für das Verbot ist die Einschätzung des Bundesinnenministeriums, dass COMPACT gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt. Diese Begründung ist bemerkenswert, denn es stellt sich die Frage, ob dieser Schritt des Innenministeriums selbst einen Verstoß gegen die demokratische Grundordnung darstellt.
Zusammengefasst

In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung gab das Bundesinnenministerium (BMI Bund) bekannt, dass Nancy Faeser das vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte „COMPACT-Magazin GmbH“ und die „CONSPECT FILM GmbH“ verboten hat. Laut der Mitteilung richte sich die Tätigkeit dieser Organisationen gegen die verfassungsmäßige Ordnung nach Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes.

Am Dienstagmorgen veröffentlichte Faeser auf ihrem Profil auf der Plattform 𝕏 einen Beitrag, in dem sie unter anderem verkündete: „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚COMPACT-Magazin‘ verboten.“

16.07.2024 Nancy Faeser / 𝕏

Seit den frühen Morgenstunden durchsuchten Einsatzkräfte in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Geschäftsräume sowie die Wohnungen hauptsächlich beteiligter Personen, darunter Chefredakteur Jürgen Elsässer, um Vermögenswerte und Beweismittel zu beschlagnahmen. Faeser betonte, dass das Verbot ein entscheidender Schlag gegen die rechtsextreme Bewegung ist. Es verdeutliche die Entschlossenheit, auch gegen diejenigen vorzugehen, die „Hass und Gewalt“ gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und darauf abzielen, die Stabilität des demokratischen Staates zu untergraben, indem sie als „geistige Brandstifter“ agieren.

„COMPACT ist das zentrale Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Es verfolgt eine klare Agenda, Rechtsextremisten zu vernetzen und antisemitische Verschwörungsideologien zu verbreiten. Das selbsterklärte Ziel ist die Zerstörung unserer freiheitlichen Gesellschaft. Dieses Magazin hetzt und agitiert auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“

Nancy Faeser / Tagesschau

COMPACT: Medienplattform zwischen Aufklärung und Kontroversen

COMPACT ist ein umfassendes Medienunternehmen, das neben einem monatlich erscheinenden Magazin auch Sonderhefte, eine Online-Plattform und die tägliche Sendung „COMPACT Der Tag“ umfasst, die von Montag bis Freitag ausgestrahlt wurde. Das Magazin hatte bis dato eine Auflage von 40 000 Exemplaren.

Die tägliche Sendung, die auch auf dem YouTube-Kanal von COMPACT zu finden war, erzielte bislang eine beachtliche Reichweite: Videos von „COMPACT Der Tag“ erreichten bis zu 100 000 Klicks, während einzelne Dokumentarformate sogar bis zu eine Million Aufrufe verzeichneten.

Jürgen Elsässer ist nicht nur Chefredakteur, sondern prägt maßgeblich die Inhalte des Magazins. Die Formate griffen sowohl aktuelle als auch eigene Themen auf. Insbesondere die kritische Berichterstattung über die Migrationspolitik sowie die negative Beurteilung der amtierenden Bundesregierung, der etablierten Parteien und der Mainstream-Medien haben dazu geführt, dass das Magazin vom Verfassungsschutz untersucht und schließlich als demokratiefeindlich eingestuft wurde.

Reaktionen und rechtliche Grundlage

Die Durchsuchungen und das Verbot basieren auf dem Vereinsrecht, das auch auf Unternehmen angewendet werden kann, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Der Kern des Verbots liegt vor allem in der alleinigen Einschätzung des Bundesinnenministeriums, dass COMPACT gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstoße und dabei eine „aggressiv-kämpferische“ Haltung einnehme. Eine juristische Erklärung zu diesem Thema wurde heute von HAINTZMedia veröffentlicht.

Randständige Meinungsfreiheit oder gefährliche Agitation?

Die Website der Zeitschrift ist mittlerweile nicht mehr erreichbar. Ein für Ende Juli beworbenes Sommerfest in Stössen, Sachsen-Anhalt, sollte unter anderem mit Reden vom AfD-Abgeordneten Maximilian Krah und von dem neurechten Aktivisten Martin Sellner stattfinden. Das aktuelle Heft, das vermutlich (vorerst, gerichtliche Klärung steht aus) letzte, trug den provokativen Titel „Deutschland den Deutschen“ und spielte auf ein sogenanntes ausländerfeindliches Motto an, das von alkoholisierten Deutschen Jugendlichen auf Sylt skandiert wurde. Zusätzlich bot das Magazin eine Spezialausgabe zur AfD „AfD – Erfolgsgeschichte einer verfemten Partei“ sowie Geschichtshefte über das „grausame Schicksal der Vertriebenen“ und die „Germanen – die ersten Deutschen“ an.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser kritisierte vor allem, dass COMPACT in letzter Zeit offensiv und mit wachsendem Erfolg die Nähe zur Alternative für Deutschland (AfD) gesucht hat. In ihrer Stellungnahme warnte Faeser vor den Gefahren, die von solch einer engen Verzahnung zwischen einer politischen Partei und einem Medium ausgehen könnten. Sie unterstrich, dass das Magazin erheblich zur Verbreitung von Fremdenfeindlichkeit und gesellschaftlicher Polarisierung beiträgt. Durch seine Inhalte und die bewusste Annäherung an rechtsextreme Positionen verstärke COMPACT Vorurteile und fördere eine gefährliche Atmosphäre. Diese Art von Einfluss sei entschieden zu bekämpfen, um die demokratische und pluralistische Gesellschaft zu schützen.

In ihrer Erklärung zum Verbot des Magazins betonte sie das klare Signal dieser Maßnahme und gab damit jenen Vorwurf wieder, der auch zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Faeser unterstellten Verfassungsschutz führte.

„Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht.“

Nancy Faeser / Pressmitteilung BMI Bund

COMPACT-Verbot von Faeser inakzeptabel

Neben zahlreichen entsetzten Reaktionen auf Innenministerin Nancy Faesers Angriff auf die demokratische Grundordnung und die Pressefreiheit äußerte sich auch Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki auf der Plattform 𝕏. Der stellvertretende FDP-Vorsitzende bezeichnete Faesers Argumentation als problematisch. Ihm komme der Verdacht, dass hinter dem Verbot des Magazins COMPACT andere Ziele stehen könnten als die offiziell angegebenen.

Kubicki / 𝕏

In einem aktuellen Video, das auf dem 𝕏-Profil des Users Nightglow veröffentlicht wurde, hat der Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler klare Worte zum Verbot des Magazins “Compact” durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser gefunden: „Das ist juristisch völlig inakzeptabel.” Boehme-Neßler, bekannt für seine Expertise im Verfassungsrecht, betont damit die rechtlichen Bedenken gegenüber Faesers Entscheidung.

Nightglow / 𝕏

Bedeutung für die Pressefreiheit

Das Verbot des COMPACT-Magazins wirft auch Fragen zur Pressefreiheit auf, da solche Maßnahmen die Meinungsfreiheit einschränken. Die Pressefreiheit ist ein grundlegendes Element der Demokratie und eines der wichtigsten Rechte in einer freien Gesellschaft. Sie ermöglicht es Journalisten, ohne Angst vor staatlicher Repression oder Zensur zu berichten, zu analysieren und zu kommentieren.

In Deutschland ist die Pressefreiheit im Grundgesetz verankert, das in Artikel 5 Abs. 1 festlegt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt“.

Die Bedeutung der Pressefreiheit kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Sie dient als Kontrollinstanz der politischen Macht und stellt sicher, dass Missstände in der Gesellschaft aufgedeckt und diskutiert werden können. Durch investigativen Journalismus werden Korruption, Machtmissbrauch und andere gesellschaftliche Probleme ans Licht gebracht, was essenziell für die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Regierenden ist.

In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für die Pressefreiheit in vielen Ländern verschlechtert. Journalisten sehen sich zunehmend Angriffen, Drohungen und Einschüchterungen ausgesetzt. Auch in Deutschland gibt es besorgniserregende Entwicklungen wie Angriffe auf Journalisten oder der zunehmende Druck durch die Politik und juristische Schikanen.

Eine lebendige Demokratie benötigt mutige und unabhängige Medien. Daher ist es wichtig, die Rahmenbedingungen für die Arbeit von Journalisten zu verbessern und die rechtlichen Schutzmechanismen für die Pressefreiheit zu stärken. Dazu gehört auch die Förderung der Medienkompetenz in der Bevölkerung, damit die Menschen die Bedeutung einer freien und unabhängigen Presse erkennen und schätzen lernen.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

6 Antworten

  1. Wenn ich das Lügenwort “Experten” lese, schrillen und blinken bei mir schon immer gleich die Warnlampen. Aber als echter “Nahzieh” ist man ja quell- und ergebnisoffen und hängt wie die meisten Linken nicht gleich den Boten, nur weil Satteltasche oder Mantel eine feindliche Farbe haben. Also lese ich auch LTO, bei der sich sogar die große von … [1] gesteuerte Wikipedia nicht sicher ist, ob der staatsnahe Laden “Legal Times Online” oder “Legal Tribune Online” heißt [2].

    Die von LTO oder lto in den Expertenstand gehobenen Leute bestätigten am 16.07.24 um 18:20 Uhr die vom Haintz-Team um 14:31 Uhr in

    https://haintz.media/artikel/recht/bundesinnenministerin-nancy-faeser-verbietet-das-magazin-compact/

    gemachte Erklärung, daß die (machtrelevante) Advokatenszene im Gegensatz zum Normalo keinen Pressefreiheitsangriff behandelt, sondern irgendwas mit Vereins- oder Vereinsrecht- und/oder GmbH-Angriff mit der Prognose Unverhältnismäßigkeit für das Komplettverbot.

    “Der Beitrag [folgende URL] wurde am Tag der Veröffentlichung um 18:20 Uhr aktualisiert.”
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/compact-vereinsverbot-pressefreiheit-bmi-faeser-elsaesser-verein-verbot/

    [1] Darf man wegen diverser Maulkorbgesetze vermutlich nicht schreiben.
    [2] //archive_md/QXQyP

  2. Schön, daß sich die für’s normale Volk nicht nachvollziehbare, jur. Unterscheidung zwischen Presse-, Vereins- und GmbH-Recht im Moment in Richtung dessen zu bewegen scheint, was als Hauptschaden unter dem Strich wahrgenommen wird:

    (Totale) Zerstörung der Pressefreiheit bzw. Politik- und Presseglaubwürdigkeit.

    Begründung aus dem Internetz, 18.07.24:

    Amtshaftungsklage vom Kölner Rechtsanwalt Gordon Pankalla gegen Nancy Faeser. Er habe Anspruch auf Erstattung seiner Compact-Abokosten, weil das Compact-Verbot der Innenministerin rechtswidrig sei. Faeser missbrauche ihr Ministeramt und das Vereinsrecht für eine Zensur der freien Presse.

    https://anwalt-pankalla.de/wp-content/uploads/2024/07/Klage-BRD.pdf

  3. Kurzer, systemisch-systemrelevanter Blick auf zwei scheinbar völlig verschiedene Themen und das verbindende Element bzw. den (jur.) Gesamtzusammenhang oder medizinisch formuliert, die ganzheitlich heilungsermöglichende Gesellschaftsdiagnose.

    Tom J. Wellbrock:
    “Die exakten Worte Nancy Faesers auf X lauteten am 16. Juli 2024:
    “Ich habe heute das rechtsextremistische ‘Compact-Magazin’ verboten. Es agitiert auf unsägliche Weise […]”
    “Ich” – das war das erste Wort des Tweets, und es sagt viel aus über Nancy Faeser [und ihre Verständnis von Volksvertretung und Dienstauftrag bei einer derart schwerwiegenden Entscheidung – I. N.].”

    Anderes Thema mit Stefan Homburg, 17. Oktober, 2023:
    “Sie haben Alte bis zum Tod eingesperrt, Kinder im Schnee gehetzt, Demos niedergeknüppelt, Psychokrieg geführt und Ungeimpfte ausgegrenzt. Jetzt sagen sie: „Sorry, ein Irrtum, aber es waren doch nur leichte Maßnahmen!“ ”
    X_com/SHomburg/status/1714324742805528785

    Übergeordnetes, offensichtliches und offenkundigs Kontinuum bzw. Botschaft, sich aufdrängende Interpretation:

    “Nicht ihr, nicht der theoretische Souverän, sondern WIR — der Links-Staat [1] — bestimmt hier, wer, wo, wann, in welchem Zusammenhang, welche Gefühlslage, welche Schmerz- und Reizschwelle als zumutbar zu akzeptieren hat. Nicht wir müssen euch und eure Meinungsvielfalt aushalten, sondern ihr müsst unsere wehrhafte Demokratie aushalten! Und was das ist, definieren WIR, der Staatsapparat der Blockpartei, wie damals in der …”

    Verständnis und Nachvollziehbarkeit steigernde Zugabe:
    mehr-Demokratie_de/mehr-wissen/bundesweite-Volksabstimmung

    [1]
    https://auf1.tv/kauf1/der-links-staat-die-perfiden-methoden-der-antifa-und-ihrer-staatlichen-helfer

  4. Vom 19. Juli 2024, 21:45 Uhr, RA Ludwig und Verteidigerteam Pressefreiheit via Telegram:

    “Strafanzeige wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses.”

    Original zum Download bei Alexander-Wallasch_de; von mir nicht mit derzeit zumutbarem Aufwand überprüfbar, deshalb kein Klick-Link.

  5. Zwei Fragen,
    die ich Frau Faeser stellen würde, wenn ich Anwalt wäre:

    “Seit “Wir schaffen das!” geistert ein behauptetes und extrem von der Realität entkoppeltes Wir durch die unbeliebteste, wenn nicht sogar verhassteste BRD-Regierung aller Zeiten, wie sogar die offiziellen Umfragen beweisen. Wenn meinen Sie mit Wir? [1]”

    “Am 9. Juni 2024 votierte per Stimmzettel rund ein Drittel der BRD-Bevölkerung (besonders die Ureinwohner ohne Minderheitenschutz) für das, was man zur Zeit des PEGIDA-“Packs” [2] identitär nannte; also eine Zukunft mit deutschen Werten, Tugenden, Moral- und Sitteverständnis, wie sie die AfD und teilweise auch das friedensorientierte BSW zu retten versuchen. Diese Realitätsdiagnose erfordert eine klare, unmissverständliche Sprache, welche in dieser Zeit der orwellschen Neusprechdurchsetzung schon fast nicht mehr möglich ist. Beweisansatz und gleichzeitig Frage:

    Ist das relativ pauschal auf die große Gruppe der als nicht ausreichend integrationswillig und auch gar nicht integrationsfähig empfundenen Neubürger bezogene Wort “Mischpoke” bereits eine strafbare oder potentiell strafbare oder tendenziell strafbare, also zu klare und zu ehrliche Be- und Abwertung im Sinne dessen, was Sie bzw. das geheimnisvolle WIR als Anfeindung definieren?

    [1]
    „Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.“
    [2]
    Wiederholungstäter Siggi G.
    https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/afd-abgeordneter-podeswa-stellt-strafanzeige-gegen-vize-bundeskanzler-gabriel-a2216039.html

  6. Drei über den Einzelfall hinausgehende, sich ergänzende Informationen die sich selbst kommentieren (zum Thema “Gerechte Leistungsgesellschaft und Arbeitsfleiß”):

    “Wann das Bundesverwaltungsgericht über die Klage [seitens Elsässer-Vertreter] entscheidet, ist noch offen.”
    diverse Internetzquellen

    “Es gibt keine Frist, innerhalb derer die Richter entscheiden müssen, ob sie einen Haftbefehl erlassen. … Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein unabhängiger Gerichtshof mit Sitz in Den Haag, Niederlande.”

    Quelle: zdf
    Gemeint ist vermutlich (auch): “… ob/wann ein Haftbefehlantrag entschieden wird.” Siehe: archive.is/XgmAI

    “Die kommenden Wochen [Februar 2024] werden entscheidend sein, um die Reaktion Israels und die Wirksamkeit der Richtlinien des IGH zur Eindämmung der Gewalt und zum Schutz palästinensischen Lebens zu beurteilen.”
    https://haintz.media/artikel/naher-osten/internationaler-gerichtshof-fordert-israel-auf-einen-voelkermord-im-gazastreifen-zu-verhindern-will-aber-keinen-waffenstillstand-verhaengen/

    Mal etwas (scheinbar?) Positives zur Frage “Was tun, wenn … Überlastungsvortäuschung seitens Justiz…?”

    “AW: Gericht antwortet nicht
    Immerhin hat sich das Bundesverfassungsgericht 2015 auch schon einmal selbst zu 3.000 Strafe verurteilt, weil es zu langsam war (NJW 2015, 3361).”

    juraforum.de/forum/t/gericht-antwortet-nicht.676128/#post-1952128

    Aber als sicher können wir festhalten, daß die Aktivität der Nancy F. im Zusammenhang der unbeliebtesten BRD-Verwaltung aller Zeiten die monatliche Exil-Quote der DNA-Deutschen [1] steigert.

    [1]
    https://www.ares-verlag.com/product/das-iq-gen-verleugnet-seit-2015/

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