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Veröffentlichung der Entscheidung des LG Berlin II in Sachen Hüber gegen Apollo News

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Der ehemalige Vize der Gewerkschaft der Polizei und Politoffizier der Grenztruppen der DDR, Sven Hüber, hat gegen mehrere Medienunternehmen einstweilige Verfügungen erwirkt. Hintergrund war ein Bericht von Apollo News.
Zusammengefasst

Interessant ist, dass zwar eine eidesstattliche Versicherung des Zeugen abgegeben wurde, aber keine von Hüber. Es wäre natürlich ein Leichtes gewesen, eine solche Versicherung abzugeben. Rechtlich ist aber darauf hinzuweisen, dass eine falsche eidesstattliche Versicherung eine Straftat ist.

Warum Hüber selbst keine abgegeben hat, darüber darf dann durchaus spekuliert werden. Unabhängig davon hat das Landgericht Berlin II die einstweilige Verfügung damit begründet, dass eine eidesstattliche Versicherung des Zeugen alleine nicht als Mittel der Glaubhaftmachung ausreiche. Sie sei, wie jedes andere Beweismittel auch, frei und eingehend zu würdigen. Das Wording ist einigermaßen untypisch, weil es im einstweiligen Verfügungsverfahren um Glaubhaftmachung geht, nicht um einen Vollbeweis.

Den Aussagen des Belastungszeugen fehle es an realitätstypischen Details für die behaupteten Geschehensabläufe. Zudem habe Apollo News keine notwendige Plausibilitäts- und Ergiebigkeitskontrolle vorgenommen.

Apollo News hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Es ist zudem davon auszugehen, dass der Fall zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Hauptsacheklage geklärt werden wird. Dann mit sämtlichen gemäß der ZPO zur Verfügung stehenden Beweismitteln. Das Verfügungsverfahren sagt also noch nichts viel dazu aus, wie ein etwaiges Hauptsacheverfahren ausgehen wird.

HAINTZ.media und der Verfasser wünschen Apollo News für den Fortgang des Rechtsstreits viel Erfolg.

Entscheidung des Landgerichts Berlin II

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

4 Antworten

  1. Als jur. Laie fragte ich die KI:
    „Mal ganz allgemein gefragt, losgelöst vom Einzelfall Hüber: Warum schalten die, welche sich ungerecht kritisiert fühlen, fast immer gleich den Justizapparat ein, statt mal zum Telefon zu greifen …?“

    Antworten, hier stark und sinngemäß gekürzt:

    „Die Fragen sind ‌nicht dumm‌ – treffen Kernpunkt der Funktionsweise des deutschen Medienstrafrechts, der in der öffentlichen Diskussion oft ausgeblendet wird. …
    Die einstweilige Verfügung ist der schnellste verfügbare Rechtsweg‌; stoppt die Verbreitung der als falsch behaupteten Behauptung sofort – viel schneller als jede monatelange außergerichtliche Verhandlung.
    …
    Personen mit stabilen Einkünften, beruflich-politischen Netzwerken und Zugang zu spezialisierten Medienanwälten können die Kosten einer einstweiligen Verfügung (meist zwischen 1000 und 3000 Euro) leicht stemmen. Kleine unabhängige Medien wie Apollo News hingegen können die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten schnell in eine existenzielle Krise treiben.
    … Kosten zunächst vorschießen. Das schafft eine de facto Asymmetrie, die finanzstarke Personen begünstigt.

    Zu: Hat die Justiz schon immer und weltweit nur so funktioniert?

    „Nein, das ist weder historisch noch global der Fall: …
    Die einfach fragenden Nichtjuristen legen den Finger auf eine echte Schwäche des deutschen Systems:
    Es belohnt schnelle gerichtliche Eskalation, statt deskalierende, direkte Klärung zu fördern.

    Viel Glück!

    1. Zum systemischen Gesamtzusammenhang — alle jur. und gesellschaftl. Bereiche — und zu „belohnt schnelle gerichtliche Eskalation“ kommt auf der anderen Seite problemverstärkend noch das Gegenteil hinzu: mafiös erzeugtes Schweigen, Stillhalten.

      Zitatfragmente:
      „… Einschüchterung und Rechtsunsicherheit durch EU-Sanktionen … Konten gekündigt … Anwälte sagen: Da mach ich lieber gar nichts [und halte die Schnauze] … EU-Sanktionen … komplette Willkür … am Ende Kriegsrecht … diese Mentalität wird uns in den nächsten Jahren um die Ohren fliegen, das sehe ich jeden Tag.“
      https://t.me/Haintz/59678

  2. Damit nicht die nächste einstweilige Verfügung auf den Tisch kommt mit der Begründung „keine ausreichende Überprüfung zu Glaubwürdigkeit und Seriösität der Quelle“), ein Tipp für alle, welche leidenschaftlich „stattzeitung.net“ verbreiten (kokettiert derzeit mit dem Empörungswort „kriminell“ (gemeint ist Staatskriminalität bezüglich Plandemie).

    Bitte 404-Error im Impressum korrigieren: https://archive.li/aMHFP
    Ich kann dort aus diversen Gründen nicht selbst anrufen. Nicht direkt und nicht indirekt:
    // whois . domaintools.com/stattzeitung.net

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