Interessant ist, dass zwar eine eidesstattliche Versicherung des Zeugen abgegeben wurde, aber keine von Hüber. Es wäre natürlich ein Leichtes gewesen, eine solche Versicherung abzugeben. Rechtlich ist aber darauf hinzuweisen, dass eine falsche eidesstattliche Versicherung eine Straftat ist.
Warum Hüber selbst keine abgegeben hat, darüber darf dann durchaus spekuliert werden. Unabhängig davon hat das Landgericht Berlin II die einstweilige Verfügung damit begründet, dass eine eidesstattliche Versicherung des Zeugen alleine nicht als Mittel der Glaubhaftmachung ausreiche. Sie sei, wie jedes andere Beweismittel auch, frei und eingehend zu würdigen. Das Wording ist einigermaßen untypisch, weil es im einstweiligen Verfügungsverfahren um Glaubhaftmachung geht, nicht um einen Vollbeweis.
Den Aussagen des Belastungszeugen fehle es an realitätstypischen Details für die behaupteten Geschehensabläufe. Zudem habe Apollo News keine notwendige Plausibilitäts- und Ergiebigkeitskontrolle vorgenommen.
Apollo News hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Es ist zudem davon auszugehen, dass der Fall zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Hauptsacheklage geklärt werden wird. Dann mit sämtlichen gemäß der ZPO zur Verfügung stehenden Beweismitteln. Das Verfügungsverfahren sagt also noch nichts viel dazu aus, wie ein etwaiges Hauptsacheverfahren ausgehen wird.
HAINTZ.media und der Verfasser wünschen Apollo News für den Fortgang des Rechtsstreits viel Erfolg.
Entscheidung des Landgerichts Berlin II
