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Grüne Faschisten dürfen so genannt werden

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Staatsanwaltschaft Karlsruhe stellt Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten ein, der den Grünen-Politiker Matthias Oomen (zu Recht) als „Faschist“ bezeichnet hat.
Zusammengefasst

Der Faschist Oomen darf auch so genannt werden. Völlig unabhängig von jedem Kontext.

Wer die Bombardierung von Zivilisten fordert, wie im Februar 1945 in Dresden, für den ist „Faschist“ noch eine freundliche Beschreibung.

Zeigen Sie mich gerne an, Sie Faschist.

Es gab noch weitere Aussagen, die Oomen angezeigt hatte:
„Hat man euch ins Gehirn geschissen?“
„Dumme Hetzer“ „Bist du blöd?“
„Heuchler“

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war der grüne Hetzer möglicherweise zu blöd, die Strafantragsfrist einzuhalten. Darauf kommt es hier aber gar nicht an, weil alle Aussagen zulässige Meinungsäußerungen waren.

Zum Inhalt seines Gehirns möchte ich mich nicht abschließend äußern. Aber natürlich muss sich jemand, der Scheiße redet, auch die Frage gefallen lassen, ob man ihm „ins Gehirn geschissen hat“.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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