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Reiner Füllmich im Interview mit Martin Lejeune
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Screenshot "08.11.2022 Berlin Dr. Reiner Füllmich über Klage der Green Mango Karaoke Bar gegen Christian Drosten" auf YouTube

Staatsanwaltschaft Göttingen erhebt Anklage gegen Dr. Reiner Füllmich

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Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den vormals in der Corona-kritischen Szene beliebten Rechtsanwalt wegen gewerbsmäßiger Untreue
Zusammengefasst

PRESSEMITTEILUNG VOM 20.12.20

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat gegen einen 65 Jahre alten Rechtsanwalt Anklage wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Untreue in 18 Fällen vor dem Landgericht Göttingen – Wirtschaftsstrafkammer – erhoben. Der Rechtsanwalt wurde im Oktober 2023 verhaftet (s. Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 16.10.2023, Rechtsanwalt verhaftet) und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Der Rechtsanwalt ist Gesellschafter und einer von vier Geschäftsführern der im Sommer 2020 gegründeten „Stiftung Corona-Ausschuss“, die sich durch Spendengelder finanzierte. Im Rahmen der Gesellschaftssatzung wurde festgehalten, dass Mittel der Gesellschaft nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden dürfen. Darüber hinaus war es den Gesellschaftern verwehrt, Zuwendungen aus Gesellschaftsmitteln zu erhalten.

Angeblich 357.000 Euro satzungswidrig veruntreut

Durch die Anklageschrift wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, zwischen dem 19.03.2021 und dem 04.07.2022 insgesamt 16 Einzelüberweisungen zu einem Gesamtwert von 357.000 Euro satzungswidrig und überwiegend zum Nachteil der Gesellschafter auf sein Kanzleikonto veranlasst und diesen Betrag losgelöst von dem Satzungszweck der „Stiftung Corona-Ausschuss“ für kanzleiinterne Geschäftsausgaben verwendet zu haben.

Darüber hinaus soll er aus der Vermögensmasse der Vorgesellschaft zwei als Liquiditätsreserven vereinbarte Beträge in Höhe von 200.000 Euro und von 500.000 Euro durch Auszahlung auf sein Privatkonto entnommen haben, wobei er von Beginn an beabsichtigte, diese Beträge für Ausgaben privater Natur, etwa die Umgestaltung seines privaten Gartens für einen sechsstelligen Betrag durch einen Gartenbaulandschaftsbetrieb, aufzuzehren. Dies soll er in der Folgezeit auch umgesetzt haben.

Die Wirtschaftskammer des Landgerichts Göttingen hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Für die gewerbsmäßige Untreue sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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