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Die Abwägung im Einzelfall
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Nichtvorlage des Masernnachweises: Amtsgericht stellt Verfahren ein

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Gerichtsverfahren eingestellt
Der Wächter der Narrative
Markus Haintz
Zwei Kinder, kein Nachweis, ein erheblicher Geldbetrag und ein Einspruch. Der Fall veranschaulicht, wie schnell Eltern mit der Masernimpfpflicht in ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geraten und welche rechtlichen Aspekte dabei eine Rolle spielen.
Zusammengefasst

Gesundheitsämter verhängen regelmäßig Bußgelder gegen Eltern, die für ihre Kinder keinen Masernnachweis nach dem Infektionsschutzgesetz vorlegen. Hintergrund ist die seit 2020 geltende Masernimpfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen. In zahlreichen Fällen wird bei fehlendem Nachweis ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Auch vor dem Amtsgericht Ludwigsburg war ein solcher Fall anhängig. Gegen einen Vater wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, da für seine beiden Kinder kein entsprechender Nachweis vorgelegt worden war. Das Bußgeld belief sich auf jeweils 300 Euro pro Kind. Gegen den Bescheid hat Haintz legal Einspruch eingelegt.

Im gerichtlichen Verfahren trug der Mandant vor, sich mehrfach um einen Beratungstermin beim zuständigen Gesundheitsamt bemüht zu haben. Ziel sei es gewesen, sich nach eigener Recherche im Internet zusätzlich fachlich beraten zu lassen. Nach seinen Angaben sei ihm eine solche Beratung wiederholt verweigert worden.

Diese Umstände sowie formelle Unstimmigkeiten im behördlichen Verfahren überzeugten das Gericht. Die zuständige Richterin stellte das Verfahren gemäß § 47 Abs. 2 OWiG ein.

Masernverfahren sind grundsätzlich einzelfallabhängig, da die Gründe für eine fehlende Impfung unterschiedlich gelagert sein können. Der Beschluss des Amtsgerichts zeigt jedoch, dass neben der materiellen Rechtslage auch der Ablauf des Verwaltungsverfahrens und das Verhalten der Behörden einer gerichtlichen Überprüfung unterliegen.

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Viktoria Dannenmaier

Viktoria Dannenmaier ist Rechtsanwältin bei Haintz Legal und fungiert ab und an als Gastautorin für HAINTZ.media, wo sie von den Fällen berichtet, die sie für die Kanzlei vor Gericht betreut.

2 Antworten

  1. Das ist alles ein kranker, krimineller Witz.

    „Viren entwirren Das „Masern-Virus“ als Beispiel“ – https://wissenschafftplus.de/uploads/article/Wissenschafftplus_Viren_entwirren.pdf

    IMPF-INDUSTRIE: EIN INSIDER PACKT AUS – https://www.nexus-magazin.de/files/gratis/artikel/Nex05_Rappoport_Impfindustrie.pdf

    „Hugo Wegener: Impf=Friedhof. – Was das Volk, die Sachverständigen und die Regierungen vom „Segen der Impfung“ wissen (17. August 1912)“ – https://tolzin.de/download/Impf-Friedhof.pdf

    Ich frage mich, wo die Eltern mit Geld und Einfluss sind, die der Politik zeigen, wo der Hammer hängt.

    Ihr sog. Impfschutz ist völliger Humbug ohne ein Virus!

    Google Search KI: „infektionsschutzgesetz kinder gemeinschaftseinrichtungen Masernnachweis“
    …Was wird benötigt: Nachweis von mindestens zwei Masern-Impfungen (oft als MMR) oder Immunität (durch Titerbestimmung)…

    Google Search KI: „Immunitätstest (durch Titerbestimmung)“
    …Blutentnahme: Blut wird abgenommen, daraus wird das Serum (flüssiger Teil) gewonnen.
    Antigen-Antikörper-Reaktion: Das Serum wird mit Antigenen des Erregers vermischt…

    Aha, äh, welcher Erreger? Ah, ein Virus, das es nicht gibt!

    Merkt in diesem Land noch irgendjemand irgendwas?

    Ich weiß in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass die UN-Mafia sage und schreibe 500 (!) Injektionen während der Nutzungsdauer eines Cyborgs zur Sicherstellung der Immunität verlangt, die diese Psychopathen definieren, wie es ihnen gerade passt. Wann wacht die Menschheit auf?

  2. Da es keinen Einzelimpfstoff gegen Masern (mehr) gibt, ist dies automatisch eine Zwangsimpfung gegen Röteln und Mumps. Alleine deswegen müsste die Masernimpfung schon rechtswidrig sein, weil man zu Impfungen gezwungen wird, für die es keine rechtlichen Vorgaben (Zwang) gibt.

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