Dabei hat sie diverse Darstellungen des Herrn Krause veröffentlicht. Herr Hüber hat uns bitten lassen, unsere Leser darauf hinzuweisen, dass die in unserem Beitrag vom 26.08.2026 (der in Deutschland nicht mehr abrufbar ist) gemachten Darstellungen durch das Landgericht Berlin II untersagt wurden.
Konkret wurden die Aussagen, Hüber habe „Blut an den Händen“, einen festgenommenen Flüchtling misshandelt oder daran festgehalten, dass Flüchtlinge zu „vernichten“ seien oder Sven Hüber habe einem Gefangenen dreimal ins Gesicht getreten oder Sven Hüber habe einem Gefangenen die Pistole in den Mund gesteckt, vom Landgericht Berlin verboten.
Johannes „Jony“ Ernst Eisenberg, der sich ohne Vollmachtsvorlage als Rechtsanwalt von Herrn Hüber ausgegeben hat, lässt weiterhin das Folgende mitteln: „Nur im Rahmen dieses ergänzenden Berichts gestattet Herr Hüber das erneute Aufgreifen dieser Verleumdung.“