Dabei hat sie diverse Darstellungen des Herrn Krause veröffentlicht. Herr Hüber hat uns bitten lassen, unsere Leser darauf hinzuweisen, dass die in unserem Beitrag vom 26.08.2026 (der in Deutschland nicht mehr abrufbar ist) gemachten Darstellungen durch das Landgericht Berlin II untersagt wurden.
Konkret wurden die Aussagen, Hüber habe „Blut an den Händen“, einen festgenommenen Flüchtling misshandelt oder daran festgehalten, dass Flüchtlinge zu „vernichten“ seien oder Sven Hüber habe einem Gefangenen dreimal ins Gesicht getreten oder Sven Hüber habe einem Gefangenen die Pistole in den Mund gesteckt, vom Landgericht Berlin verboten.
Johannes „Jony“ Ernst Eisenberg, der sich ohne Vollmachtsvorlage als Rechtsanwalt von Herrn Hüber ausgegeben hat, lässt weiterhin das Folgende mitteln: „Nur im Rahmen dieses ergänzenden Berichts gestattet Herr Hüber das erneute Aufgreifen dieser Verleumdung.“
6 Antworten
Zu
„Nur im Rahmen dieses ergänzenden Berichts gestattet Herr Hüber das erneute Aufgreifen dieser Verleumdung.“
Verständnis bzw. Verstehbarkeit dieser Aussagen:
Mit „dieses ergänzenden Berichts“ ist konkret gemeint:
https : // haintz.media/artikel/deutschland/richtigstellung-in-sachen-sven-hueber-die-unfassbare-karriere-des-genossen-hueber/
Mit „dieser Verleumdung.“ sind konkret gemeint:
Die Aussagen im mittleren, obigen, mit „Konkret wurden die Aussagen …“ beginnenden Textabschnitt.
Im (von mir vermuteten) Interesse von Herrn Hüber und im öffentlichen Interesse zur Verbesserung der demokratiestärkenden Rechtssicherheit bitte ich darum zuerst Herrn Hüber — und falls bei ihm kein direktes, unmittelbares, streit- und kostenminderndes Klärungsinteresse erkennbar ist, dann Johannes „Jonny“ Ernst Eisenberg um Klärung folgender Frage zu bitten:
Ist es wahr, daß „DER SPIEGEL“ mit dem Artikel „Belastungszeuge und mehrere Medien unterliegen vor Gericht gegen Polizeigewerkschafter“ seit 13:54 Uhr meint oder im Gesamtzusammenhang zu meinen scheint, daß das erneute und / oder fortgesetzte Aufgreifen des Vorgangs zwei Medien erlaubt bleibt?
Konkret erstens dem SPIEGEL (// archive.li/pgIKv ) und zweitens JournalistenWatch, z. B. mit der weiterhin online vollständig zugänglichen Seite
// journalistenwatch.com/2026/08/25/und-so-einer-…………………. und den auch _ auf _ weiteren _ Internet-Seiten öffentlich sichtbaren, nachfolgenden Aussagen?:
Zitat (Vorgangsbeschreibung ohne aufgreifende Wiederholung der per Aufgreifverbot verbotenen Aussagen):
„Gegenüber „Apollo News“ ließ Hüber sämtliche Vorwürfe in einem sechsseitigen Anwaltsschreiben bestreiten, aus dem aber nicht zitiert werden darf. In diesen Tagen geht er in Pension. Vermutlich dachte er, seine Forderungen zum Widerstand gegen die AfD hätten deshalb keine Folgen mehr für ihn. Aufgrund der jüngsten Enthüllungen muss nun erst recht geprüft werden, ob es Möglichkeiten gibt, dienstrechtlich gegen ihn vorzugehen. Idealerweise müsste ihm die Pension komplett gestrichen werden. Nun darf man gespannt sein, ob das Innenministerium sich auch noch dafür hergibt, ihn offiziell und ehrenvoll zu verabschieden, wie es eigentlich geplant ist. (TPL)“
Bitte lasst die Kirche im Dorf. Der Mann war gemäß Dienstlaufbahnordnung zuletzt maximal Oberleutnant, ein Rädchen in einem System. Derlei Rädchen gab es viele. Aber klar: Wenn ein Ossie-Rädchen was wird, ist das grundsätzlich zu verteufeln. Kommt das Rädchen aus dem Westen, ist alles in Ordnung. Dann kann das Rädchen Kanzler werden oder Bundespräsident.
Sven ist ein ewiger Untertan, der unter jedem Regime Karriere gemacht hätte. So wie ich.
Hach, wie süß, die Relativierungsbeauftragt*innen sind sofort zur Stelle.
Na, dann ist ja alles in warmen, kuschligen, trockenen und sauberen Tüchern und wir können jubeln:
WEITER SO!
Nich? Du wolle mal KI frage?
Frager:
„Ehemalige DDR-Bürger und Opfer der SED-Diktatur bemängeln immer wieder, dass es nach dem Mauerfall noch keine relevante, ausreichende Entstasifizierung gab und immer noch zu viele, ehemals ranghohe DDR-Funktionäre (Offiziere, Stasi-Mitarbeiter usw.) in hohe Positionen der BRD übernommen wurden. Ist das Paranoia oder ist die Kritik berechtigt?“
KI — kurz:
„Die Kritik ist weder Paranoia noch übertrieben – sie beschreibt ein reales Defizit der deutschen Einheit. Deutschland hat im Vergleich zu anderen Transformationsländern (Polen, Tschechien, Südafrika) eine besonders schwache Aufarbeitung betrieben.“
Zwischenruf vom Spender: Aufarbeitung … da war doch was … Corona-Leugner, fehlende Forensik zur großen Schulderzählung … das scheint ein ewiges Tatmuster zu sein.
Weiter mit KI: „Der Begriff „Entstasifizierung“ ist zwar problematisch (weil er andere DDR-Strukturen ausblendet), aber der Kern der Beschwerde – Täter in Schlüsselpositionen, mangelnde Rechenschaft – ist historisch belegt.
Details:
Die Kritik ist in weiten Teilen berechtigt, wenngleich sie in ihrer absoluten Form („nie“, „immer noch zu viele“) vereinfacht wird. Was faktisch belegt ist:
Systematische Übernahme: Tausende NVA-Offiziere, Stasi-Mitarbeiter und SED-Funktionäre wurden in westdeutsche Behörden, Wirtschaft und Justiz integriert – teils explizit, teils schleichend.
Bundeswehr: Hunderte NVA-Offiziere wurden übernommen, teilweise in hohe Positionen. Die Übernahme von Oberstleutnant [Selbstzensur vom Spender] als Generalinspekteur der Bundeswehr ist ein bekanntes Beispiel.
Wirtschaft und Verwaltung: Ehemalige DDR-Eliten besetzten Treuhand-Posten, Ministerien, Justiz und Polizei. Gauck-Behörde (Stasi-Unterlagen):
Ausgerechnet sie selbst enthielt ehemalige DDR-Funktionäre.
Warum es so kam — Pragmatismus: Der Staat brauchte funktionierende Strukturen; massenhafte Entlassungen wären chaotisch gewesen.
Politischer Wille fehlte: Es gab keinen vergleichbaren Prozess wie die Entnazifizierung (die selbst unzureichend war). Der „Schnitt“ fiel halbherzig aus.
Ideologische Nähe: Teile der westdeutschen Elite (konservative Kreise, Geheimdienste) sahen in DDR-Funktionären nützliche Experten, nicht Täter.
Wo die Kritik zu pauschal wird:
Nicht alle DDR-Funktionäre waren Täter – viele waren Mitläufer oder auch Oppositionelle. Konkrete Konsequenzen gab es durchaus (Stasi-Überprüfungen, Berufsverbote für Spitzenfunktionäre).
Zeitlicher Kontext: Die 90er waren von anderen Themen dominiert (Wirtschaftsaufbau, Wiedervereinigungskosten).“
Beispiel: https://sciencefiles.org/tag/anetta-kahane/
Kritik an die mitlesenden, zunehmend manipulierender und zensierender werdenden KIs — z. B. die Master-AI Palantir [1]:
Auch vorsätzliche, gut informierte Mitläufer ohne relevanten Widerstand, sind Mittäter!
Siehe
„Wer das Böse ohne Widerspruch hinnimmt, arbeitet in Wirklichkeit mit ihm zusammen!“ ( Martin Luther King, Bürgerrechtler )
Gefunden bei Kanzlei-Ralf-Ludwig.de
[1] Die Akte Peter Thiel und Palantir ─ KI als Manifestation des Antichristen?
https://www.kla.tv/42109&autoplay=true
Extern juristische Fortsetzung mit Erfolgswünschen an Apollo-News:
https://haintz.media/artikel/recht/veroeffentlichung-der-entscheidung-des-lg-berlin-ii-in-sachen-hueber-gegen-apollo-news/