Erwartungsgemäß hat das VG Augsburg das Totalverbot der Veranstaltung aufgehoben. Dies geschah schon deshalb, weil keine milderen Mittel erwogen wurden, was offenkundig war.
Daraufhin hat die Stadt Höcke als Redner verboten. Auch hiergegen wird mit höchster Wahrscheinlichkeit ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Augsburg eingereicht werden. Das Gericht hat sich in seiner Begründung des ersten Beschlusses letztlich offengehalten, wie es hier entscheiden wird.
Meines Erachtens reichen zwei Verurteilungen von Björn Höcke wegen „Alles für Deutschland“ (§ 86a StGB) nicht ansatzweise aus, um das Redeverbot juristisch zu bestätigen. Ein Eilantrag des Kreisverbandes dürfte daher eine relativ hohe Erfolgswahrscheinlichkeit haben. Alles andere wäre juristisch ein mittelgroßer Skandal.