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Ermittlungsverfahren wegen „Alles für Deutschland“ eingestellt

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Der Angeklagten wurde vorgeworfen, bei Instagram die NS-Parole „Alles für Deutschland“ veröffentlicht zu haben. Das Verfahren wurde gegen eine sehr geringe Geldauflage von 100 € nach § 153a StPO eingestellt. Ein Beitrag von Rechtsanwältin Melina Schwendenmann.
Zusammengefasst

Der gegenständliche Post „Alles für Deutschland, is doch klar“ war ein Kommentar zu dem Beitrag eines anderen Nutzers, welcher ein Foto abbildete mit dem Schriftzug „KOMMENTIERE „ALLES FÜR D…“ WER TRAUT SICH…“.

Die Staatsanwaltschaft hatte aufgrund dessen ein Ermittlungsverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach § 86a StGB gegen unsere Mandantin eingeleitet.

Nach unserer Stellungnahme hat die Staatsanwaltschaft Bonn das Verfahren gegen eine Geldauflage von 100 € nach § 153a StPO eingestellt.

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