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Wie könnte die AFD Straftaten der bisherigen Bundes- und Länderregierungen verfolgen?

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Die mögliche Regierungsbildung verändert die politischen Kräfteverhältnisse und lenkt den Blick auf die Abhängigkeit der Staatsanwaltschaften von den Justizministerien. Zugleich stellt sich die Frage nach einer grundlegenden Neuordnung der Richterwahl und der Gewaltenteilung.
Zusammengefasst

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Michael Augustin

Die AFD steht nach der Wahl am 06.09.2026 in Sachsen-Anhalt kurz vor der Möglichkeit, dort die Regierung zu bilden. Damit hätte sie durch entsprechende Gestaltung der Justiz die Möglichkeit, etwaige Straftaten der bisherigen Bundes- und Länderregierungen zu verfolgen.

Unser Rechtsstaat hat mit der Weisungsbefugnis der Justizministerien gegenüber den Staatsanwaltschaften einen Systemfehler, der zu Machtmissbrauch geradezu einlädt. Diesen Fehler konnten sich in der Vergangenheit die „Kartellparteien“ zunutze machen. Jetzt besteht für die AFD ebenso die Möglichkeit, aufgrund einer Regierungsposition Weisungen an Staatsanwälte zu erteilen. Somit könnte sie geradezu historisch versuchen, Straftaten der bisherigen Bundes- und Länderregierungen zu verfolgen. Hierbei könnte sie auch dergestalt zurückschlagen, dass sie Vorwürfe gegen die „demokratischen Parteien“ mit Übereifer verfolgt, um somit ebenso diesen Systemfehler zum Nachteil des politischen Gegners voll auszuspielen. Ein solcher Übereifer könnte sich etwa darin ausdrücken, dass Straftaten nur behauptet werden und auch trotz tatsächlich fehlenden Anfangsverdachts durch alle Instanzen und mit jeder denkbaren unangenehmen Ermittlungsmaßnahme verfolgt werden. – Gleichzeitig, stattdessen (oder auch erst danach?) hat sie aber auch angekündigt, die Gewaltenteilung bzw. die Funktionalität der Justiz zu verbessern.

Systemfehler

Unser Staatssystem weist den gravierenden Systemfehler auf, dass die Staatsanwaltschaften an die Weisungen der jeweiligen Justizministerien der Bundesländer gebunden sind (vgl. § 146 GVG, § 147 Nr. 2 GVG). Der Europäische Gerichtshof hat die fehlende Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften bereits mit Urteil vom 27.05.2019 festgestellt, weshalb er die Vollstreckung eines Haftbefehls ablehnte (vgl. EuGH: Siehe insb. Urteilsspruch 2. unter Rn. 91): Tatsächlich können die Justizministerien bestimmen, ob Strafverfahren durch alle Instanzen mit allen Ermittlungsmaßnahmen wie insb. Hausdurchsuchungen geführt werden sollen, auch wenn keinerlei rechtsstaatlicher Grund für solche Maßnahmen besteht. Umgekehrt können die Justizministerien genauso bestimmen, dass Verfahren eingestellt werden und das Fehlen eines Anfangsverdachts in der Begründung der Einstellung wahrheitswidrig behauptet wird.

Die Anordnung umfassender Ermittlungen und der Zug durch die Instanzen wirkt sich natürlich nicht nur psychologisch, sondern auch finanziell vernichtend auf die Betroffenen aus und wird derzeit mutmaßlich vermehrt gegen Regierungskritiker angewandt, weshalb dieses Thema auch schon im Mainstream angekommen ist (vgl. z. B. in der Süddeutschen). Dagegen bleiben insb. Politiker der sog. demokratischen Parteien und wohl auch deren Mittäter wie z. B. Unternehmer, Investoren und Experten überwiegend von Strafverfolgung verschont. So wurde beispielsweise das »Strafverfahren gegen Jens Spahn« hinsichtlich der Korruptionsvorwürfe in Bezug auf Maskenkäufe trotz über 170 eingereichter Strafanzeigen eingestellt.

Da sich eine solche Weisung aus dem Justizministerium auch gegen einen Richter wenden kann, etwa zur Aufnahme von Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung, und die Justizministerien auch maßgeblich bestimmen, wer überhaupt als Richter eingesetzt, befördert und versetzt wird, stellt auch die in Art. 97 Abs. 1 GG proklamierte Unabhängigkeit der Justiz nur ein Lippenbekenntnis dar, das in der Praxis regelmäßig ausgehebelt wird. Die Gewaltenteilung erscheint somit als nur „unvollständig umgesetzt“.

Über die Nutzung dieses Systemfehlers scheint zwischen den Parteien CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP, welche sich auch die Bestellung der Richter des Bundesverfassungsgerichts untereinander aufteilen, ein gewisser Konsens zu bestehen.

Die AFD könnte diesen Konsens nun mit Bildung einer Regierung in Sachsen-Anhalt durchbrechen und auch gegenüber Mitgliedern und Freunden der Brandmauer-Parteien eine Strafverfolgung anstoßen. Dies würde nach der bislang stets verhinderten Aufarbeitung von Staatsunrecht natürlich eine gewisse Genugtuung darstellen und damit auch für einen gewissen gerechten Ausgleich sorgen.

Eine solche drohende Aufarbeitung stellt folglich für die Mitglieder der Altparteien eine erhebliche Gefahr dar, weshalb zu erwarten ist, dass die Regierungsbildung durch die AFD mit allen Mitteln verhindert wird.

Umgekehrt wäre aber auch bei Umsetzung »der Remigrationspläne durch die AFD« (vgl. Regierungsprogramm 2026 ab Seite 25) zu befürchten, dass Rechte Betroffener verletzt werden. Zwar fordern diese Pläne die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze ein. Da in dem bestehenden System dann in Sachsen-Anhalt die Justiz aber unter einer AFD-Regierung von dieser abhängig wäre, ist zu befürchten, dass Rechtsverstöße dann ebensowenig umfassend mit rechtsstaatlichen Mitteln geheilt würden.

Natürlich sagt schon der gesunde Menschenverstand, dass juristische Entscheidungen immer zu einem Großteil von der rein subjektiven Auslegung der Rechtsbegriffe durch das jeweilige Gericht abhängen. Somit wird selbst im besten Rechtssystem nie erwartet werden können, dass jeder Richter jeden Sachverhalt exakt gleich und gerecht beurteilt, sondern sich immer auch eine menschliche Seite ausdrücken wird – sowohl im positiven als auch im negativen Sinn. Nur eine künstliche Intelligenz könnte vielleicht in der Lage sein, wirklich gleichermaßen über alle Sachverhalte zu entscheiden. Doch wäre selbst hier eine Ungerechtigkeit zu befürchten, da es immer auch noch andere, neue und unbekannte Zusammenhänge gibt, die eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung erfordern.

Folglich wäre auch im besten Rechtssystem zu erwarten, dass Gerichtsentscheidungen unter einer AFD-Regierung von den betroffenen anderen Parteien auch mit guten Begründungen als falsch angesehen werden. Dies würde dann weiter zur Folge haben, dass auch die Aufarbeitung von Regierungsverbrechen von den Betroffenen selbst als »Rechtsbeugung« und somit als neue Straftat angesehen würde. In jedem Fall ist eine Eskalation der Brandmauer-Politik durch die Regierungschance der AFD zu erahnen.

Welche bisherigen Straftaten könnte die AFD Behörden/Regierungen des Bundes und der Länder vorwerfen?

Hinsichtlich des Problems der illegalen Einwanderung könnten die folgenden Vorwürfe erhoben werden:


Hinsichtlich Corona könnten die folgenden Vorwürfe erhoben werden:


Hinsichtlich Corona könnten die folgenden Vorwürfe erhoben werden:

Nun stellt sich die Frage, für welche dieser möglichen Vorwürfe von Straftaten die Staatsanwaltschaft in Sachsen-Anhalt überhaupt zuständig wäre:

Örtliche Zuständigkeit

Zunächst bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft gemäß »§ 143 GVG« nach der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts, bei dem die Staatsanwaltschaft besteht. Somit sind Strafgerichte und Staatsanwaltschaften nach den »§§ 7 ff. StPO« örtlich zuständig für den Tatort, den Aufenthaltsort oder Wohnsitz des Täters sowie den Ergreifungsort. Als Tatort kommt dabei gemäß »§ 9 StGB« jeder Ort in Betracht, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte. Somit können Taten, welche z. B. in Berlin begangen wurden und in Sachsen-Anhalt ihre Folgen zeigten, auch in Sachsen-Anhalt strafrechtlich verfolgt werden. Das deutsche Strafrecht gilt nach »§ 7 StGB« darüber hinaus auch für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt. Folglich könnten auch im europäischen Ausland, in den USA oder in China begangene Straftaten ggf. nach deutschem Recht in Sachsen-Anhalt strafrechtlich verfolgt werden.


Da sich aus den beschriebenen Regelungen ergibt, dass für ein und dieselbe Tat auch mehrere Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte gleichzeitig örtlich zuständig sein können, regelt »§ 143 Abs.1 Satz 2 GVG«, dass die zuerst mit der Sache befasste Staatsanwaltschaft zuständig ist. Diese Regelung könnte folglich noch als Argument der Staatsanwaltschaften anderer Bundesländer gegen die Zuständigkeit der Justiz in Sachsen-Anhalt angeführt werden.

Sachliche Zuständigkeit

Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft in Sachsen-Anhalt für alle in ihrem Bezirk anfallenden Straftaten sachlich zuständig. Allerdings gibt es Sonderzuweisungen der Zuständigkeit an den Generalbundesanwalt und an die Europäische Staatsanwaltschaft, so dass man sich letztlich fast fragen muss, welche der oben aufgelisteten Straftaten überhaupt noch in Sachsen-Anhalt verfolgt werden könnten:

So ist der Generalbundesanwalt mit Sitz in Karlsruhe nach »§ 142a GVG« zuständig für die den Oberlandesgerichten im ersten Rechtszug zugewiesenen Strafsachen gemäß »§ 120 Absatz 1 und 2 GVG«. Er wird auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit Zustimmung des Bundesrates durch den Bundespräsidenten »ernannt« (§ 149 GVG). Demnach ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass er sich nicht als Wunscherfüller der AFD sehen wird, sondern er vielmehr zugunsten der Altparteien dem oben beschriebenen Systemfehler unterliegt.

Jedenfalls ist der Generalbundesanwalt damit zuständig für die in »§ 120 Abs.1 GVG« aufgelisteten Straftatbestände, zu welchen unter anderem die folgenden gehören:
Hochverrat nach den § 81-83 StGB,
Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch.

Demnach fallen gerade die oben aufgelisteten gravierenden Straftaten in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts:

Weiter kann er nach »§ 120 Abs.2 GVG« die Zuständigkeit für Mord und Totschlag an sich ziehen, wenn die Tat in einem Zusammenhang mit der Tätigkeit einer nicht oder nicht nur im Inland bestehenden Vereinigung besteht, deren Zweck oder die Tätigkeit die Begehung von Straftaten dieser Art zum Gegenstand hat. Dies wäre also gerade für die in zur Corona-Zeit möglichen Strafvorwürfe von Mord nach »§ 211 StGB« und Totschlag gemäß »§ 212 StGB« relevant.

Genauso kann die Europäische Staatsanwaltschaft nach »§ 142b GVG« zuständig sein und damit einen Staatsanwalt aus Sachsen-Anhalt verdrängen, wenn ein europarechtlicher Bezug der Tat besteht. So ist die Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft in Art. 22 »EUStA-VO« geregelt, so dass sie vor allem bei Straftaten Im Bereich des EU-Subventionsbetrugs und EU-bezogener Korruption einschreiten und Staatsanwälte aus Sachsen-Anhalt verdrängen würde. So verhält es sich bereits hinsichtlich der Korruptionsvorwürfe gegen die EU-Kommision hinsichtlich der Vertragsschlüsse mit »Pfizer per SMS«. Mit der Entscheidung der Europäischen Staatsanwaltschaft, ihre Zuständigkeit wegen dieser Tatvorwürfe auszuüben, sind nationale Staatsanwaltschaften von der etwaigen Ausübung ihrer Zuständigkeit ausgeschlossen nach »Art. 25 EUStA-VO«. Ähnlich könnte es sich bei weitergehenden Strafvorwürfen verhalten, welche EU-rechtlichen Bezug aufweisen.

Der Europäische Generalstaatsanwalt als Spitze der Europäischen Staatsanwaltschaft wird nach »Art. 14 EUStA-VO« durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union im gegenseitigen Einvernehmen ernannt. Die weiteren EU Staatsanwälte werden von den Mitgliedstaaten vorgeschlagen und dann letztlich vom Rat der Europäischen Union gewählt nach »Art. 16 EUStA-VO«. Folglich ist auch hier eine gewisse politische Ausrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft zugunsten der Brandmauer-Parteien zu vermuten.

Für die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt bliebe die Zuständigkeit dann nur noch hinsichtlich relativ kleiner Delikte: Zu den oben im Zusammenhang mit Corona genannten möglichen Straftatbeständen könnte die Staatsanwaltschaft in Sachsen-Anhalt damit nur noch sicher wegen (schwerer) Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Volksverhetzung, Vorteilsannahme und Bestechlichkeit ermitteln. Die weiteren erheblich gravierenden Straftatbestände blieben anderen Zuständigkeiten vorbehalten.

Was den Ukraine-Krieg angeht, so erscheinen sämtliche im Völkerstrafgesetzbuch beschriebenen Straftatbestände sowie Hochverrat nach deutschem Recht für die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft in Sachsen-Anhalt ausgeschlossen. Somit könnten hier nur noch Straftatbestände wie die Billigung von Straftaten verfolgt werden. Auch etwaige Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit Zahlungen an die Ukraine wären wohl eher der Europäischen Staatsanwaltschaft vorbehalten.

Nur hinsichtlich des Problems illegaler Einwanderung können meines Erachtens immer noch alle oben genannten Straftatabestände in Sachsen-Anhalt verfolgt werden, soweit nicht ein europarechtlicher Bezug hergestellt werden kann, welche eine Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft begründen sollte.

Für alle der genannten möglichen Strafvorwürfe würde die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft in Sachsen-Anhalt aber wieder wegfallen, wenn sich bereits in einem anderen Bundesland aufgrund derselben Tat eine Staatsanwaltschaft für zuständig erklärt hat, vgl. »§ 143 Abs.1 Satz 2 GVG«.

Eine umfassende gerichtliche Aufarbeitung der Verbrechen früherer Regierungen kann von der Justiz Sachsen-Anhalts somit auch nach etwaiger Regierungsübernahme durch die AFD nicht geleistet werden. Trotzdem wäre der Beitrag, welchen die Justiz noch leisten kann, selbstverständlich zu begrüßen. Das Gleiche gilt für die Aufarbeitung in etwaig einzusetzenden Untersuchungsausschüssen.

Wird die AFD versuchen, die Umsetzung der Gewaltenteilung zu verbessern?

Die AFD beabsichtigt nun auch eine Umstrukturierung der Justiz dergestalt, dass die Richterwahl künftig durch einen »Richterwahlausschuss« erfolgen solle, welcher von einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitgliedern des Landtags gewählt werden müsste. Dieses Mittel ist von der Landesverfassung (Sachsen-Anhalt) vorgesehen. Fraglich ist jedoch, ob die dafür erforderliche Mehrheit politisch erreicht werden kann. Auch wenn die Einsetzung eines Richterwahlausschusses zu begrüßen wäre, ist zu befürchten, dass dessen Umsetzung nicht zeitlich vor den anderen Regierungsvorhaben erfolgen wird, sondern bestenfalls nur gleichzeitig erfolgen könnte. Bis zur vollständigen Einrichtung solcher Richterwahlausschüsse durch die AFD bliebe es also weiter bei der Möglichkeit des Machtmissbrauchs durch den beschriebenen Systemfehler. Vielleicht bietet gerade dieses Drohszenario den nötigen politischen Druck zur Erreichung dieses Ziels.

Eine wirkliche Gewaltenteilung kann dieser neu zu gründende Richterwahlausschuss meines Erachtens aber trotzdem noch nicht etablieren, da die Richterwahl damit immer noch vom Landtag und damit der gesetzgebenden Gewalt abhinge. Das Ziel sollte eine vollständige Unabhängigkeit der Justiz sein, welche nur durch eine direkte Wahl der Richter durch das Volk erreicht werden kann.


Der Autor Michael Augustin ist Rechtsanwalt und spezialisiert u. a. auf Urheber-Medienrecht, Prozessrecht, und Strafrecht:
www.ra.michaelaugustin.de

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6 Antworten

  1. „ Ein solcher Übereifer könnte sich etwa darin ausdrücken, dass Straftaten nur behauptet werden und auch trotz tatsächlich fehlenden Anfangsverdachts durch alle Instanzen und mit jeder denkbaren unangenehmen Ermittlungsmaßnahme verfolgt werden.“
    Das machen doch UnsereDemokraten permanent.

  2. Die sogenannte “ Weisungsbefugnis “ ist ein Euphemismus der eine fakultative, selten und hochverantwortungsbewusst genutzte Option suggeriert, die aber in Wirklichkeit nicht erst seit 2015 [1], aber ganz besonders seit 11 Jahren eine wild um sichschlagende Weisungsgebundenheit ist — chronisch. Und auch dieses Wort ist noch eine Beschönigung.

    Denn noch näher an der Praxis des übergriffigen, nicht mehr ausreichend das Volk vertretenden Staates ist der militärische Begriff der Befehlsgewalt.
    Das hat mit Rechtsstaat und Demokratie so viel zu tun, wie in
    Haintz.media/artikel/deutschland/ausschalten-kritischer-denker-als-kriegsvorbereitung-ulrike-guerot-und-markus-haintz-im-bundestag/ geschildert wird: nämlich fast nichts.

    Das ganze System — mit der Justiz als eines der wichtigsten Systemmodule — ist ein ziemlich straff militärisch-mafiös strukturiertes und organisiertes Netzwerk [2]. Also faktisch fast eine kriminelle Organisation in allen gesellschaftlichen Bereichen: Pharmamafia, Zuckermafia [3], Gehirnwasch-Monopol GEZ, frei drehende Rüstungskonzerne, …

    Der Vergleich hinkt insofern, dass das zweitwichtigste Systemmodul — die Gehirnwäsche — durch die Sklavenmentalität des vorauseilenden Kadavergehorsams (siehe auch Angstgesellschaft, Dr. Maaz) dafür sorgt, dass direkte Befehlsketten wie in der Militärdiktatur bzw. unmissverständliche Mafiabotschaften, wie tote Katze vor der Tür oder Pistole morgens auf dem Schreibtisch, vermutlich nicht mehr benötigt werden.

    Punktuelle, Millionen einschüchternde Disziplinierungsmaßnahmen, wie z. B. Debanking, werden von den umerzogenen Herrscher*innen nicht als kriminell-diktatorisch empfunden, sondern als „klare Kante der wehrhaften Demokratie und Menschenwürde“.

    Zu
    „… welche nur durch eine direkte Wahl der Richter durch das Volk erreicht werden kann.“

    Direktwahlen — genauer: direktere Wahlen — sind die richtige / rechtere Denk- und Umsetzungsrichtung. Aber wieviel Direktwahl-Arbeit dem „faulen“, infantilisierten, verwöhnten, bequemen, verfetteten „Pack“ [4] sofort und schnell zugemutet werden kann, ohne dass dadurch alle Räder zum Stillstand kommen, sollte schonend im Detail geklärt werden, sobald die dafür nötige Machtstruktur erreicht ist.

    Aber was ist das wichtigste Systemmodul? Was ist die Ursache hinter der Gehirnwäsche? Die Antwort ist einfach und seit über 100 Jahren bestens bekannt. Doch sie wird regelmäßig und mit Fleiß von 99,999 Prozent des oppositionellen Widerstands totgeschwiegen.

    Und deshalb werdet ihr langfristig alle scheitern. So, wie man eben scheitern muss, wenn man in einem kaputten Haus immer wieder die undichten Dachziegel und rissigen Wände auswechselt, aber den folgenden Hinweis ignoriert: Der Fehler ist im Fundament, das Haus ist auf Sand gebaut.

    Auch todesmutige Symptommurkser scheitern. Z. B. mit
    „Hierzu schrecke ich nicht davor zurück, Maßnahmen der sogenannten Konfliktverteidigung zu ergreifen, …“ (RA Michael Augustin)

    Und hier ist er, der Fundamentalfehler, den bis jetzt nur RA Chris Moser mit dem Stichwort Geldsystem angedeutet hat: Zinseszins. Der exponentiell, wie ein Krebsgeschwür funktionierende Wucherhebel für gottähnliche Allmacht, mit der sich nicht „nur“ Regierungen, sondern ganze Kontinente kaufen lassen.
    https://userpage.fu-berlin.de/roehrigw/geitmann/

    Peter Hahne [5] ist einer der wenigen, die offen aussprechen, dass auch die AfD mit dieser Nagelprobe gemessen werden muss.

    [1] „Es bleibt dabei: Die große Masse der Flüchtlinge kommt illegal nach Deutschland und hält sich hier illegal auf.
    Berlin, 2. Januar 2016, Karl Albrecht Schachtschneider“
    // Wissensmanufaktur.net/Asylrecht/

    [2] Alexander-Wallasch.de/gesellschaft/nicht-merkel-allein-das-netzwerk-hinter-der-offenen-grenze
    [3] «Sugar Shock: The Hidden Dangers of the Global Sugar Industry» (Michael Moss)
    [4] MichaelGrandt.de > Stinkefinger-Gabriel-was-dahinter-steckt
    [5] TichysEinblick.de/kolumnen/vorwort-zum-sonntag/evangelische-wochenzeitung-peter-hahne/

  3. Ich muss mein Hausgleichnis vom 16-Uhr-Kommentar verbessern. Mit etwas, was auch im Artikel von Herrn Augustin fehlt: Einordnug ins große Gesamtbild, international, global, weltweit.
    Die Welt ist ein Boot im All, ein Hausboot. Everything and everyone is interconnected, Transatlantik-Brücke, Staatsräson, … alles.

    Denn sogar der L-Fritz hat richtig erkannt oder bekam richtig vorgesagt, dass der (viel zu schwache) Nationalismus (BRD-Kraftsprache: Rechtsruck) keine BRD-Spezialität ist, sondern weltweit stattfindet.

    Aktuelle Stimmen aus dem Ausland:
    „Die Forderung, sich dem Verfall hinzugeben und sich gleichzeitig „auf alle viere zu begeben und an die Ostfront zu rennen“, wirkt auf jeden, der noch ein wenig Vernunft besitzt, wie völliger Wahnsinn.“
    (deutschland-regionalwahlen-und-das-scheitern-von-merz-koalition)

    „Und wenn in Europa gerissene Geschäftemacher an der Macht wären, die ihre eigenen räuberischen Ziele geschickt hinter der Maske des Kampfes für Gerechtigkeit verbergen, wäre es einfacher, sich mit ihnen zu einigen. Das Problem ist jedoch, dass sie (die „Elite“-Europäer) offenbar wirklich an das [ihren Schwach- und Wahnsinn] glauben, was sie sagen.“
    (europa-weiss-es-immer-besser)

    Mein Hausarzt sagt: „Man kann Wahnkranke auch mit den besten, rationalsten Argumenten nicht von ihrem Wahn überzeugen und heilen.“

    Ich glaube nicht, dass Merkel, Scholz, Merz, … im klinischen Sinne wahnsinnig sind (psychotisch). Aber vermutlich andere, von denen sie ihre Aufträge zum Schaden der Völker bekommen. Eine Apokalypse-Sekte, die man niemals kritisch beim Namen nennen darf.

    Auch Oliver Janich sagte schon — nicht ganz, aber fast wortwörtlich: „Die … glauben tatsächlich an das, was sie sagen. Und das macht sie so gefährlich.“

    Alle Schweinerei-Spuren führen zu Big Money, dem Geldsystem und deren Maximalprofiteuren. Das hat auch schon der … vor 19… richtig erkannt, aber völlig falsch therapieren wollen.

    https://monneta.org/media/monneta-fehler-im-geldsystem/

  4. Zur Ergänzung des Nettoeinkommens (Spenden + Honorare) eine Geschäftsidee für RA Michael Augustin, RA Markus Haintz, … alle Gerechtigkeits- und Gesundheitsförderer.

    Flucht- und Standortberatung von weltweit nach weltweit anbieten, also nicht nur für die germanischen Ureinwohner und Schnauze-Voll-Bürger Mitteleuropas. Besonders dringend und evtl. sogar die Debanking-Gefahr reduzierend:
    Flüchtlings- oder Durchhalteberatung für Juden und sonstige Israelis. Aktueller Anlass laut Internet:

    „Nicht iranische Raketen sind mittel- und langfristig die größte Gefahr für Israel, sondern die bereits verdoppelte Netto-Auswanderung, verbunden mit einer stark zunehmenden Bereitschaft unter gut ausgebildeten, jüngeren jüdischen Israelis in ihren produktivsten Lebensjahren, ihr Land zu verlassen.“
    (de-…israels-gefaehrliche-auswanderungsspirale/)

  5. Wenn man LTO (Legal Tribune Online) betrachtet, erkennt man, dass auch die einseitige juristische Propaganda sehr forciert wird. Es werden massgeblich anti-konservative Berichte und Meinungen von Juristen dargestellt.
    Sie beschreibt letztendlich auch die etablierten „Instanzen“, die von Linker Seite besetzt sind und aufs Messer verteidigt werden.
    Eine Strafverfolgung zur Corona-Spritze darf als Beispiel dienen: Wenn alleine die falsche Aussage der „Nebenwirkungsfreiheit“ eines Arztes Lauterbach, entsprechend des Heilmittelwerbegesetzes und bzgl. der eigentlichen Falschaussage weder eine staatsanwaltliche Verfolgung noch eine Reaktion der Standesorganisation/Aerztekammer zur Folge hat, bestaetigt nur die „besetzten Instanzen“.
    Die formulierte Gewaltenteilung der Staatsgruender wurde zu einem Maerchen mutiert. Es besteht keine „Unabhaengigkeit“, sondern eine enge Zusammenarbeit zwischen den Gewalten, unter besonderer Aufsicht und Anweisung der politischen Linke.
    Leider haben Waehler dies (bisher?) nicht erkannt.

    1. Zu
      „Leider haben Waehler dies (bisher?) nicht erkannt.“

      Vermutlich meinen Sie: „… noch nicht genug Wähler …“
      Daran kursieren Zweifel.

      Die Anzahl derer, die hinter vorgehaltener Hand Mutti und Vati Staat bzw. die Regierung („die ganze Politik“) seit vielen Jahren als eine „irgendwie korrupte, ungerechte, überbezahlte Verbrecherbande“ sehen, liegt weit über der Prozentschwelle, die für eine radikal konsequente Kurskorrektur bzw. echte Wende nötig ist.

      Das Wort Scheindemokratie konnte man schon vor 10 Jahren auf YouTube-Kanälen hören, die mehr Reichweite hatten als Haintz-Media.

      Das eigentlichere Problem ist der geduldete Gehirnwasch-Terror mit der Extremismus-Keule gegen alles und alle Abweichler — also die echten Pluralismusdemokraten die doch in der angeblichen Aufklärungs-, Bunt- und Vielfalt-Demokratie so erwünscht sind — kombiniert mit der Degenerierung, die Herr Haintz neulich Nehmermentalität nannte.

      Das „Pack“ ist so kommunistisch verweichlicht, verwöhnt und gleichzeitig eingeschüchtert, dass es harte Worte (angebliche „Ehrdelikte“), unbequemes Informieren, Nachdenken, Querdenken und Vorausdenken über die Ursachen hinter den Ursachen scheut. Damit meine ich die Frage:
      Warum wurde der Lobby- und Klüngel-Staat so mafiös wie er ist? Ist das evtl. ein weltweites Problem?

      Es sind immer noch zu viele die sich ins gemachte Nest setzen wollen und deshalb hier abwarten oder glauben durch Auswanderflucht in ein (derzeit) kleineres Übel den Great-Reset-Kampf für sich erfolgreich aussitzen zu können.

      Die Masse will nicht dumm sterben, sie will gut informiert sterben und wissen von wem sie lebenslänglich verarscht und ausgebeutet wurde. Das beweisen die Bestseller-Auflagen von Büchern wie z. B.
      — Fremdbestimmt
      — Der Links-Staat
      https://links-enttarnt.de/wp-content/uploads/2020/09/Der-Links-Staat.pdf
      — Die große Täuschung
      — Das offene Geheimnis
      — Streck.info/Der-letzte-Mythos
      usw.

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