Das OLG Oldenburg hat in einem unserer Verfahren am 05.02.2026 die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Masern-Impfnachweispflicht in Bezug auf Schulkinder zurückgestellt.
Begründet wurde diese Entscheidung mit einer Verfügung des OLG Celle und des OLG Rostock, die die Entscheidung in ähnlichen Verfahren ebenfalls zurückgestellt haben. Mein Mandant wurde erstinstanzlich zu einem Bußgeld in Höhe von 250 € verurteilt, da er bezüglich seines Kindes keinen Masern-Impfnachweis vorgelegt hat.
