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Masernimpfpflicht vor Gericht

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Masern: OLG Oldenburg stellt Entscheidung über Rechtsbeschwerde in einem weiteren Ordnungswidrigkeitenverfahren zurück.
Zusammengefasst

Das OLG Oldenburg hat in einem unserer Verfahren am 05.02.2026 die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Masern-Impfnachweispflicht in Bezug auf Schulkinder zurückgestellt.

Begründet wurde diese Entscheidung mit einer Verfügung des OLG Celle und des OLG Rostock, die die Entscheidung in ähnlichen Verfahren ebenfalls zurückgestellt haben. Mein Mandant wurde erstinstanzlich zu einem Bußgeld in Höhe von 250 € verurteilt, da er bezüglich seines Kindes keinen Masern-Impfnachweis vorgelegt hat.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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