Das mag man aufgrund des Hinweises links am Container, „geistiger Müll“, noch nachvollziehen können. Allerdings habe ich erhebliche Zweifel daran, dass die Gerichte ebenso entschieden hätten, wenn in dem Müllcontainer Luisa Neubauer, Annalena Baerbock und Robert Habeck abgebildet worden wären.
Der Verfasser dieses geistreichen Posts steht übrigens inzwischen unter Betreuung. Ich verzichte auf seine namentliche Nennung, wenngleich mir dieses Recht zustünde. Betreuung wird bei Erwachsenen üblicherweise angeordnet, wenn sie aufgrund von psychischen Erkrankungen, geistigen oder körperlichen Behinderungen bzw. Abhängigkeitserkrankungen ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Die Posts des Herrn haben das schon lange nahegelegt. Wir haben angeregt, dass ihm sein X-Account entzogen wird.
Das Landgericht Hamburg (Urteil vom 05.04.2024, 324 O 281/23), bestätigt durch das Oberlandesgericht Hamburg, hält die nachfolgende Abbildung von Stefan Homburg, Bodo Schiffmann und mir für zulässig.
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) June 21, 2026
Das mag man aufgrund des Hinweises links am Container, "geistiger Müll", noch… pic.twitter.com/paSOX8Db20