Haintz.Media

Bild:
Freispruch Strack-Zimmermann
Quelle:
KI-generiert

Freispruch! – „Kriegstreiberin und Schreibtisch Mörderin“ keine Beleidigung von Strack-Zimmermann

Bild:
Quelle:

Beitrag teilen:

Mehr aus der Kategorie:

Sparkasse Berlin verliert gegen Markus Haintz
HAINTZ.media und HAINTZ
HAINTZ.media und HAINTZ
Die StA Köln beantragte gegen unseren Mandanten den Erlass eines Strafbefehls, den das Amtsgericht Köln auch erlassen hatte. Das Landgericht Köln hat unseren Mandanten nun in der Berufungsinstanz freigesprochen.
Zusammengefasst

Unser Mandant soll durch den folgenden Kommentar auf 𝕏 Frau Strack-Zimmermann und somit eine Person des politischen Lebens beleidigt haben (§ 188 StGB):

In der Hauptverhandlung verurteilte ihn das AG Köln zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen, und zwar wegen der sog. „Majestätsbeleidigung“ (§ 188 StGB). Die Argumentation der Verteidigung und die bereits ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 188 StGB interessierten das Amtsgericht offenbar nicht. 

Das Landgericht Köln sah das richtigerweise anders und sprach unseren Mandanten von den Vorwürfen frei. Unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes ist die Äußerung in dem konkreten Fall von der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gedeckt. 

Das Gericht wollte in der Hauptverhandlung der Staatsanwaltschaft wohl einen Ausweg geben und hat angeregt, das Verfahren nach § 153 Abs. 2 StPO einzustellen. Doch die Staatsanwaltschaft verweigerte die Zustimmung. Die StA musste dann aber doch einsehen, dass eine Strafbarkeit wegen „Majestätsbeleidigung“ wohl fernliegend sei. Sie sah aber im Gegensatz zum Landgericht eine Strafbarkeit wegen einfacher Beleidigung nach § 185 StGB als gegeben an.

Es lohnt sich also, sich gegen amtsgerichtliche Urteile zu wehren und Berufung einzulegen.

Beitrag teilen:

Unterstützen Sie uns!

Helfen Sie mit, freien Journalismus zu erhalten

5

10

25

50

No posts found
Picture of Viktoria Dannenmaier

Viktoria Dannenmaier

Viktoria Dannenmaier ist Rechtsanwältin bei Haintz Legal und fungiert ab und an als Gastautorin für HAINTZ.media, wo sie von den Fällen berichtet, die sie für die Kanzlei vor Gericht betreut.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

No posts found

Buch-Empfehlung

seelischeursachenderkrankheiten