Unser Mandant soll durch den folgenden Kommentar auf 𝕏 Frau Strack-Zimmermann und somit eine Person des politischen Lebens beleidigt haben (§ 188 StGB):

In der Hauptverhandlung verurteilte ihn das AG Köln zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen, und zwar wegen der sog. „Majestätsbeleidigung“ (§ 188 StGB). Die Argumentation der Verteidigung und die bereits ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 188 StGB interessierten das Amtsgericht offenbar nicht.
Das Landgericht Köln sah das richtigerweise anders und sprach unseren Mandanten von den Vorwürfen frei. Unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes ist die Äußerung in dem konkreten Fall von der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gedeckt.
Das Gericht wollte in der Hauptverhandlung der Staatsanwaltschaft wohl einen Ausweg geben und hat angeregt, das Verfahren nach § 153 Abs. 2 StPO einzustellen. Doch die Staatsanwaltschaft verweigerte die Zustimmung. Die StA musste dann aber doch einsehen, dass eine Strafbarkeit wegen „Majestätsbeleidigung“ wohl fernliegend sei. Sie sah aber im Gegensatz zum Landgericht eine Strafbarkeit wegen einfacher Beleidigung nach § 185 StGB als gegeben an.
Es lohnt sich also, sich gegen amtsgerichtliche Urteile zu wehren und Berufung einzulegen.
4 Antworten
Noch viel lohnender wäre einzelfallübergreifende Heilung von Arbeitsverweigerungen wie z. B.
„[…] interessierten das Amtsgericht offenbar nicht.“.
Dafür braucht man eine relevant wirksame, also über den schönen, formaljuristisch korrekten Rahmen hinausgehende Definition der Politikerhaftung ( zur Durchsetzung einer echten Gewaltenteilung / Gewaltentrennung ).
Und dafür braucht man eine Volksmenge, die lieber wieder Montags spazieren geht, statt den Fluchtrucksack zu packen. [1]
https://deutsche-stimme.de/politikerhaftung/
Deutschland-steht-auf.de/ueber-uns/
[1] Haintz.media/artikel/deutschland/deutschland-ein-land-das-seine-besten-vertreibt/
Frau Dannenmaier [1], Redaktion,
hier ein weiterer Arbeitsverweigerungsbeweis für den großen Gesamtzusammenhang:
„Die Staatsanwaltschaft Augsburg, die inzwischen die Ermittlungen leitet, hat gegenüber Achgut keine Auskünfte zum Verfahren erteilt, nicht einmal ein Aktenzeichen.“
Achgut ist Gegenstand einer Staatsschutzermittlung im SPD- und
Björn-Höcke-Zusammenhang nach einer Anzeige durch „HessenGegenHetze“ bei der Zentralen Meldestelle zur Formulierung „Alles für Deutschland“ [2].
Quelle: https://rtde.online/inland/275361-achgut-gegenstand-staatsschutzermittlung/
[1] in Haintz.media/author/viktoria/ steht immer noch Dannemaier mit nur zwei n.
[2] Noch mehr Gemelde für den Marsch in die orwellsche Volldiktatur via Yandex.com –> Meldestellen site:haintz.media
Bitte für die Gesamtgestaltung und Übersichtlichkeit des
Haintz-Media-Freiheits-Blogs
die Prioritäten aus Bürgersicht („krasse Hämmer“) übersichtlicher gestalten und auch aktualisieren.
StraZi gehört durchaus zu den Großkalibern die es verdienen mit besonders auffälligen, _ausgewählten_ Fällen in einer Prio-1-Kategorie a la „Superhämmer“ fokussiert zu werden.
Aber auch der Lappen-Fall braucht dringendst bessere Sichtbarkeit.
Haintz.media/tag/lappen/
Aktueller:
️ „Kein Rechtsstaat mehr“, erklärt Markus Haintz in
https://germany.news-pravda.com/germany/2026/03/18/245038-amp.html
Ich wünsche allen Gerechtigkeitskämpfern gesunde Osterfeiertage.
Bitte im Kriegstreiber-Zusammenhang [1] auch den aktuellen Weltbrandherd Nr. 1 im Auge behalten und beten, dass die Staatsräson-Forderer keine Atombombe zünden — für die „wehrhafte, jüdisch-christliche Wertegemeinschaft“ unter dem Führungs- und Freundespaar Donald & Benjamin: https://de.topwar.ru/
Pünktlich zur Ostermesse der Gegenstimmenchor der EU-Systemmedien aus den letzten Stunden:
„Obwohl Trump ein nahes Ende der Attacken verspricht, … Baldiger Abzug aus Iran … Trump verspricht schnelle Erfolge … Trump claimed near-victory … US-Ziele seien «bald» erreicht … TV-Ansprache: alles geschafft … very shortly …“
[1] Strack-Zimmermann:
„Der Iran ist die Pestbeule auf dieser Erde“
RTde.org/kurzclips/video/273832-strack-zimmermann-iran-ist-pestbeule/