Der 𝕏-Beitrag wurde lediglich 27-mal aufgerufen und ist über 2 Jahre alt. Gefunden wurde bei der Durchsuchung nichts. Eine Hausdurchsuchung wegen eines alten Posts mit derart wenigen Aufrufen ist unverhältnismäßig. Dies gilt auch angesichts der Tatsache, dass immer mehr dieser Verfahren gegen teils äußerst geringe Geldauflagen eingestellt werden.
Unabhängig davon muss man feststellen, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) in Deutschland nicht mehr besteht. Derartige Durchsuchungen dienen der Einschüchterung der Bevölkerung. Das Verfahren ist die Strafe, nicht das spätere Urteil.
2 Antworten
Das Problem ist nicht, dass Entschädigung an eine Einstellung geknüpft ist –
sondern dass massive Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen möglich sind,
ohne dass ihre Rechtswidrigkeit allein bereits eine staatliche Verantwortung auslöst.
Wer § 153a StPO annimmt, verzichtet oft genau auf diese Klärung.
Da gibt es nicht viel zu klären. Es ist eine „Wunschvorstellung“ zu glauben, dass man einfach jede Naziparole äußern kann, ohne dass irgendwas passiert.