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Hausdurchsuchung
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AG Tiergarten ordnet Hausdurchsuchung wegen 27 Aufrufen auf 𝕏 an

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Die Berliner Polizei hat heute eine Durchsuchung bei unserem Mandanten durchgeführt, dem vorgeworfen wird, vor über 2 Jahren ein Bild von Adolf Hitler mit Hitlergruß auf der Plattform 𝕏 gepostet zu haben.
Zusammengefasst

Der 𝕏-Beitrag wurde lediglich 27-mal aufgerufen und ist über 2 Jahre alt. Gefunden wurde bei der Durchsuchung nichts. Eine Hausdurchsuchung wegen eines alten Posts mit derart wenigen Aufrufen ist unverhältnismäßig. Dies gilt auch angesichts der Tatsache, dass immer mehr dieser Verfahren gegen teils äußerst geringe Geldauflagen eingestellt werden.

Unabhängig davon muss man feststellen, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) in Deutschland nicht mehr besteht. Derartige Durchsuchungen dienen der Einschüchterung der Bevölkerung. Das Verfahren ist die Strafe, nicht das spätere Urteil.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

2 Antworten

  1. Das Problem ist nicht, dass Entschädigung an eine Einstellung geknüpft ist –
    sondern dass massive Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen möglich sind,
    ohne dass ihre Rechtswidrigkeit allein bereits eine staatliche Verantwortung auslöst.
    Wer § 153a StPO annimmt, verzichtet oft genau auf diese Klärung.

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