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Straßenschilder
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Shutterstock / Straßenschild des Bundesverfassungsgerichts / Firn; Shutterstock / Straßenschild Bundestag / philip1234; Bildkomposing / Janine Beicht

Gefährdet die Ampel-Regierung die Unabhängigkeit der Justiz?

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Morgens um 6:00 Uhr in Deutschland
Michael Wendler
Boris Pistorius
Sind die Säulen der Demokratie unerschütterlich? Das besagt die Theorie. Jedoch werfen jüngste Berichte Fragen auf, die das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands erschüttern könnten.
Zusammengefasst

Seit ihrem Amtsantritt haben sich Mitglieder der Ampel-Regierung über 40-mal mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts und anderen obersten Gerichten wie dem Bundesgerichtshof oder dem Bundesfinanzhof getroffen. Dies geht aus einer Antwort der Ampel-Regierung auf eine „Kleine Anfrage“ der AfD-Fraktion hervor. Darüber hinaus gab es zahlreiche Telefonate und E-Mail-Korrespondenzen zum Austausch. Bereits im November 2023 berichtet die Welt von einem gemeinsamen Abendessen mit Richtern und Politikern, das hinter verschlossenen Türen stattfand. Auch während der sog. Corona-Pandemie wurde das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Richter durch derlei intransparente Treffen stark beeinträchtigt.

Der Austausch zwischen den Gewalten ist ein grundlegender Bestandteil einer funktionsfähigen Demokratie. Jedoch wird die Häufigkeit dieser hinter verschlossenen Türen stattfindenden Treffen diskutiert. Verfassungsexperte Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg äußert Besorgnis und betrachtet die Vielzahl der Kontakte als hoch problematisch. Er sieht darin „eine Nähe und Vernetzung, die zwei wichtige Grundsätze des Rechtsstaats bedrohen: die Gewaltenteilung und die richterliche Unabhängigkeit,“ wie er sich gegenüber der Bild äusserte.

„Der Rechtsstaat funktioniert nur, wenn die Richter völlig unabhängig arbeiten können. Einflüsse der Regierung auf die Gerichte bedrohen die richterliche Unabhängigkeit. Regelmäßige Kontakte schaffen Nähe und gegenseitiges Verständnis. Das macht es für Richter schwierig, die Regierung dann unparteiisch und objektiv zu kontrollieren.“

Die Weltwoche, Boehme-Neßler

Politikprofessor der TU Dresden, Hans Vorländer, sieht den Dialog als Teil einer verantwortungsvollen Staatsleitung an. Er sehe in diesem Treffen keine Kungelei, zumal das auch unzulässig sei. So wie auch CDU-Rechtsexperte Günter Krings sieht er Vorteile eines solchen Dialogs für das Verständnis des politischen Prozesses.

„Die Vorstellung, dass Richter und Politiker ‚unter einer Decke stecken‘, ist grundverkehrt.“

Bild, Vorländer

Uni Augsburgs Verfassungsexperte, Josef Franz Lindner, teilt die Ansicht, dass solche Treffen nicht zwangsläufig problematisch sind. Er sieht sogar einen Nutzen darin, dass Politiker sich mit Experten austauschen, insbesondere bei der Planung von Änderungen im Prozessrecht. Allerdings gäbe es klare Grenzen. „Inhaltliche Treffen mit einem konkreten Bezug zu aktuellen politischen oder verfassungsgerichtlichen Entscheidungen“ seien ein Tabu, wie er der Bild sagt.

Doch solche Vorkommnisse können durchaus Zweifel an der Unparteilichkeit der Justiz wecken und das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat weiter untergraben.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

Eine Antwort

  1. Von 40 Treffen zwischen Ampel-Politikern und Richtern ist die Rede. Mir ist ein Treffen bekannt, welches man als problematisch erachten könnte, das Abendessen mit Frau Merkel und den Richtern des Bundesverfassungsgericht vor der Entscheidung über die „Bundesnotbremse“. Man sollte sich also mal ansehen, in welchem Zusammenhang mit welchen Entscheidungen der Ampel die Treffen jeweils stattgefunden haben und ob die betroffenen Richter dazu eine Entscheidung getroffen haben.
    Generell sollte man darüber nachdenken, wie die jeweiligen Richter in ihr Amt kommen. Mir fällt spontan der Präsident des Bundesverfassungsgerichts ein.

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