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Willkür gegen die AfD siegt vor Gericht: Martin Sichert scheitert mit Eilantrag

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Kündigung wegen politischem Engagement
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La Tonca Kandidaten gesucht
Der Ausschluss von Martin Sichert in Friesland wirft grundsätzliche Fragen zum passiven Wahlrecht auf. Ein behördliches Dossier, ein politisch besetzter Wahlausschuss und ein Gericht, das auf die Grenzen des Eilverfahrens verweist, ergeben ein Verfahren mit explosiver demokratischer Sprengkraft. Die Bürger sollen erst dann entscheiden, wenn der Staat die Auswahl längst getroffen hat.
Zusammengefasst

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Die Fassade der deutschen Parteiendemokratie bröckelt nicht mehr nur, sie wird von den regierenden Funktionären eigenhändig eingerissen. »Was sich im niedersächsischen Landkreis Friesland im Vorfeld« der Landratswahl am 13. September abspielt, stellt keinen Betriebsunfall des Rechtsstaates dar, sondern zeigt die eiskalte Systematik, mit der unliebsame politische Konkurrenten aus dem Feld geräumt werden. Der gewählte Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wurde vom dortigen Kreiswahlausschuss schlichtweg von der Landratswahl ausgeschlossen.

Das »Verwaltungsgericht Oldenburg« verweigerte nun im Eilverfahren den vorläufigen Rechtsschutz und billigte damit ein Verfahren, das das passive Wahlrecht zur Disposition politischer Seilschaften stellt. Es herrscht das Prinzip der vollendeten Tatsachen: Erst wird gewählt, dann darf der Ausgeschlossene klagen. Wenn der Urnengang längst gelaufen und die Pfründe verteilt sind, darf der Betroffene hinterher prüfen lassen, ob man ihm unrechtmäßig das demokratische Kernrecht entzogen hat.

Das Weisungsgefüge der Exekutive als Richter über die Opposition

Das Muster hinter dieser Praxis verrät die politische Handschrift der regierenden Akteure. Federführend bei der Demontage von Direktkandidaten ist »das SPD-geführte Innenministerium unter Daniela Behrens«. Das Ministerium agiert als Kommunalaufsicht und bedient sich exakt jener Behörde, die ihm strikt weisungsgebunden untersteht: Dem Landesamt für Verfassungsschutz. Dieser politisch steuerbare Apparat liefert die gewünschten Dossiers gegen Oppositionelle. Das Ministerium reicht die Handreichung an den Kreiswahlleiter weiter, wo lokalpolitische Funktionäre in den Wahlausschüssen das Todesurteil über die Kandidatur vollstrecken. Dass die Mitgliedschaft in einer legalen, nicht verbotenen Partei nach verfassungsrechtlichen Maßstäben keinesfalls für einen Wahlausschluss ausreicht, betonen ausgewiesene Staatsrechtler seit jeher. Der Verfassungsrechtler »Volker Boehme-Neßler brachte den rechtlichen Skandal treffend auf den Punkt«:

„Die bloße Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei kann keine Zweifel an der Verfassungstreue begründen.“

Anstatt sich an rechtsstaatliche Grundsätze zu halten, akzeptierten die lokalen Akteure das vorgelegte Dossier als Handlungsanweisung. Ein durch Apollo News veröffentlichtes Video aus der entscheidenden Sitzung im Kreis Friesland dokumentiert eindrücklich, dass die Ausschussmitglieder der behördlichen Vorgabe ohne jede inhaltliche Debatte folgten.

»Apollo News | 𝕏«

In der Landeshauptstadt Hannover zeigte sich dagegen ein anderes Bild: Dort setzte sich der Wahlausschuss über die Empfehlung aus dem Innenministerium hinweg und »ließ die AfD-Politikerin Jessica Schülke zur Oberbürgermeisterwahl zu«. Diese Beliebigkeit entlarvt den Willkürcharakter des gesamten Konstrukts, das 2026 im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz verankert wurde. Welcher Kandidat auf dem Stimmzettel steht, hängt somit nicht vom Gesetz ab, sondern von der parteipolitischen Zusammensetzung provinzieller Gremien.

Scheinargumente und rhetorische Verschiebungen zur Gesinnungsprüfung

Um den Ausschluss nachträglich zu rechtfertigen, konstruieren Innenministerium und Justiz ein Gebilde aus Äußerungsdelikten und Haltungsnoten. In der Bewertung der Behörde »wird dem Kandidaten Sichert vorgeworfen«, den Nationalsozialismus zu verharmlosen, ein ethnopluralistisches Weltbild zu vertreten und eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit aufzuweisen. Als Kronzeuge dient der Bürokratie ein Beitrag auf der Plattform 𝕏 aus dem Jahr 2025, in dem Sichert die Regenbogenfahne mit der Hakenkreuzfahne verglichen haben soll. Er schrieb:

»Martin Sichert | 𝕏«

Zudem verweist das Ministerium auf Auftritte mit dem Journalisten Jürgen Elsässer, die Verwendung von Begriffen wie „Kartellparteien“ sowie das Teilen kritischer Beiträge. Auf dieser Basis attestieren Beamte dem Politiker fehlende Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Das Verwaltungsgericht Oldenburg folgte dieser Argumentation im Eilverfahren und stützte die behördliche Einschätzung »wie BILD berichtet«:

„Die Prüfung habe sich nach Angaben des Gerichts nicht allein auf Sicherts AfD-Mitgliedschaft und seine Funktionen als Kreisvorsitzender sowie sein Bundestagsmandat gestützt.“

»Ebenso erging es am selben Tag dem AfD-Politiker Stephan Bothe« vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg, dessen Eilantrag gegen die Abweisung durch den dortigen Kreiswahlausschuss mit identischen Textbausteinen abgelehnt wurde.

Sichert selbst verwies vergebens auf seine jahrzehntelange Loyalität im Staatsdienst sowie sein Engagement für Grundrechte während der Corona-Maßnahmenpolitik. »Martin Sichert beschrieb gegenüber WELT« die Atmosphäre in den Ausschusssitzungen als kafkaeskes Tribunal, bei dem Argumente keine Rolle spielten.

„Es wirkte, als wäre das alles längst entschieden, und selbst wenn ich Jesus persönlich gewesen wäre, hätten sie mich ausgeschlossen.“

Das Justiz-Dilemma: Prozessuale Paragraphenreiterei statt Grundrechtsschutz

Anstatt einer offensichtlichen Rechtsverletzung sofort einen Riegel vorzuschieben, zieht sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf verfahrensrechtliche Formalien zurück. »Die Richter der 6. Kammer in Oldenburg erklärten« schlicht, dass gerichtliche Eingriffe in ein laufendes Wahlverfahren aus organisatorischen Gründen stark eingeschränkt bleiben müssten. Das Interesse an einem geordneten, termingerechten Ablauf der Wahl am 13. September, zu der der bisherige SPD-Amtsinhaber Sven Ambrosy nicht mehr angetreten ist, wird über das verfassungsmäßig garantierte Wahlrecht gehoben. Weder die sofortige Zulassung noch eine erneute Befassung des Wahlausschusses vor der Wahl wurden gewährt. Dass damit Fakten geschaffen werden, die sich nach dem Wahltag nicht mehr rückgängig machen lassen, wird billigend in Kauf genommen. Sichert reagierte auf den Gerichtsbeschluss umgehend über die sozialen Medien und kündigte die nächste Instanz an.

»Martin Sichert | 𝕏«

Die juristische Begründung, warum im Eilverfahren kein Durchgreifen erfolgte, offenbart eine gefährliche Verschiebung der Maßstäbe. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Entscheidung des Wahlausschusses »keine offensichtlichen Verfahrensfehler« aufweise, da die Mitglieder formal darauf hingewiesen wurden, an die Stellungnahme des Landes nicht gebunden zu sein. »Die WELT zitierte« die wesentliche Argumentation der Kammer zur behördlichen Materialsammlung:

„Es sei jedenfalls nicht offensichtlich unzulässig gewesen, diese Äußerungen bei der Entscheidung zu berücksichtigen.“

Entmündigung der Bürger und die Aushöhlung des aktiven Wahlrechts

Der eigentliche Skandal dieser Praxis liegt in der systematischen Entmündigung der Wählerschaft. Kommunalwahlen und insbesondere Landratswahlen sind Personenwahlen, bei denen die Bürger vor Ort die Kandidaten direkt bewerten und durch ihre Stimmabgabe sanktionieren oder bestätigen können. Wenn staatliche Organe und Parteienfunktionäre den Bürgern diese Entscheidung abnehmen, indem sie Oppositionskandidaten im Vorfeld aussortieren, wird das aktive Wahlrecht aller Betroffenen beschnitten. Den Wählern wird pauschal die Urteilsfähigkeit abgesprochen, politische Aussagen selbstständig zu bewerten. Wer das passive Wahlrecht auf administrativem Wege verengt, verwandelt Wahlen in eine bloße Bestätigungsshow des vorgegebenen Personaltableaus. Wenn dieser Präzedenzfall Schule macht, entscheidet künftig nicht mehr der Souverän an der Wahlurne über die Besetzung öffentlicher Ämter, sondern der Weisungsstrang ministerialer Bürokratie.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

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