Ein Mandant von mir ist im Alter von 42 Jahren verstorben. Er litt bereits seit Jahren unter psychischen Problemen. Dazu kam dann ein Strafverfahren und im Ergebnis eine Verurteilung wegen § 86a StGB aufgrund eines 𝕏-Posts. Die Berufung wurde meinerseits auf Wunsch meines Mandanten zurückgenommen, weil er die zusätzliche psychische Belastung nicht mehr ertrug und sie ihn an seiner Genesung hinderte bzw. diese massiv erschwerte.
Dann, ein paar Monate später, hat die Generalstaatsanwaltschaft München aufgrund seines Beamtenstatus ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Dieses Verfahren brachte eine noch größere psychische Belastung mit sich, da mein Mandant ständig mit der Angst zu kämpfen hatte, dass man ihm sein Ruhegehalt kürzen oder gar komplett streichen würde. Die Gesamtumstände wurden der Generalstaatsanwaltschaft München ausführlich dargelegt und mehrmals auf die schlechte Verfassung meines Mandanten hingewiesen. Doch die GStA hielt eine Kürzung des Ruhegehalts trotzdem für angemessen, die jedoch glücklicherweise sehr gering war. Man hat den Eindruck, dass man den Mandanten einfach zusätzlich zu der Geldstrafe aus dem Strafverfahren bestrafen wollte.
Doch dieser wurde durch die enorme (zusätzliche) psychische Belastung des Strafverfahrens und des Disziplinarverfahrens genug bestraft. Man kann den Tod natürlich nicht auf die beiden Verfahren zurückführen, jedoch kann man sich dem Gedanken nicht verschließen, ob er vielleicht ohne die beiden Verfahren noch leben würde …