Alice Weidel zeigte auf 𝕏 die Doppelstandards der Finanzpolitik der deutschen Regierung auf und fragte „Wo würdest du den Kanzler unterbringen?“:
1 Milliarde Euro: Das ist der Preis für den neuen Anbau des Kanzleramtes. Gleichzeitig wird über Steuererhöhungen debattiert und so getan, als ginge der Bundesregierung das Geld aus – trotz Rekordsteuereinnahmen von fast 1 Billion Euro! #DeshalbAfD pic.twitter.com/7WjNi6fT5W
— Alice Weidel (@Alice_Weidel) August 1, 2025
Unser Mandant soll folgendes geantwortet haben: „IN der Müllverbrennungsanlage!“.
Die Staatsanwaltschaft Kassel hat aufgrund dessen ein Ermittlungsverfahren wegen § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) eingeleitet.
Auf unsere Stellungnahme hin wurde das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Es war bereits zweifelhaft, ob der Kommentar tatsächlich von unserem Mandanten stammt.
Auch die Billigung einer Straftat war hier nicht ersichtlich. Bei der Auslegung der Äußerung ist der gesamte Kontext zu berücksichtigen, also auch der Ausgangstweet von Frau Weidel. Die „Müllverbrennungsanlage“ bezog sich eindeutig auf die Finanzpolitik der Regierung und darauf, wie sie Unsummen von Geld verschwendet, mit Bundeskanzler Merz als „Betreiber“ dieser „Müllverbrennungsanlage“. Mit dem Kommentar wurde somit an der Finanzpolitik der Regierung Machtkritik geübt und keine etwaige Straftat gebilligt.