Die Staatsanwaltschaft Pforzheim hat ein Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, obwohl unser Mandant den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier angeblich durch folgenden Kommentar auf 𝕏 beleidigt haben soll:
„Steinmeier, Du bist zwar ein Bundespräsident, aber nicht von mir gewählt, und menschlich, verbal ein Riesen Arschloch! Du bist nicht mein Präsident, solltest Du aber in einer Demokratie sein!!!!!!“.
Der Bundespräsident wollte jedoch keinen Strafantrag stellen. Da die Staatsanwaltschaft eine Strafbarkeit nach § 188 StGB (sog. „Majestätsbeleidigung“) ausschloss, stellte sie das Verfahren aufgrund des fehlenden Strafantrags ein.