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»Die Berliner Justiz hat entschieden«, dass der frühere Bundesgesundheitsminister und heutige Unionsfraktionschef Jens Spahn strafrechtlich nichts zu befürchten hat. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin erklärte, eine Prüfung habe keinen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht ergeben. Damit endet ein Vorgang, der sich um die milliardenschwere Beschaffung von Schutzmasken während der Corona-Zeit drehte. Die Behörde stellte fest, dass die strafprozessuale Prüfung „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben“ habe. Ermittlungen wurden deshalb nicht einmal aufgenommen.
»Mehr als 170 Strafanzeigen« waren seit Juni 2025 bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden eingegangen. Sie richteten sich gegen Spahn wegen möglicher Vorteilsannahme und Untreue während seiner Zeit als Gesundheitsminister. Wegen seiner parlamentarischen Immunität wurden diese Anzeigen zunächst lediglich als Prüfvorgänge behandelt. Für die juristische Bewertung zog die Generalstaatsanwaltschaft verschiedene Dokumente heran, »darunter Berichte der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof« sowie Analysen des Bundesrechnungshofs. Diese Unterlagen wurden vor allem unter strafrechtlichen Gesichtspunkten ausgewertet, insbesondere im Hinblick auf Direktvergaben, Logistikaufträge und das sogenannte Open-House-Verfahren des Gesundheitsministeriums. Das Ergebnis dieser Prüfung sei eindeutig, zumindest im juristischen Sinne. Politische Kritik und wirtschaftliche Fehlentscheidungen reichen offenbar nicht aus, um strafrechtliche Konsequenzen auszulösen.
Der Milliardenrausch der Pandemie
Um die Dimensionen dieses Vorgangs zu verstehen, muss man in das Jahr 2020 zurückgehen. Zu Beginn der Corona-Krise stand Deutschland unter enormem politischen Druck. Masken wurden zu einem strategischen Gut erklärt; Regierungen weltweit begannen hektisch einzukaufen. Unter Jens Spahn bestellte das Bundesgesundheitsministerium schließlich 5,8 Milliarden Schutzmasken im Gesamtwert von etwa 5,9 Milliarden Euro. Die Beschaffung entwickelte sich jedoch zu einer finanziellen Eskalation. Ein erheblicher Teil der Masken wurde nie gebraucht. »Der Bundesrechnungshof stellte fest«, dass nur ein Bruchteil tatsächlich verteilt wurde. In einem Bericht heißt es:
„Es fehlte jegliche Mengensteuerung. Mehr als zwei Drittel der Masken wurden nie verwendet, mehr als die Hälfte ist bereits vernichtet oder dafür vorgesehen. Der Nutzen für die Pandemiebekämpfung war entsprechend gering.“
Weniger als ein Drittel der OP-Masken und weniger als ein Viertel der FFP-Masken gelangten überhaupt in den Einsatz. Der Rest landete in Lagern oder später in Verbrennungsanlagen. Die Kosten verschwanden jedoch nicht mit dem Rauch der Müllverbrennung. Allein Lagerung und Vernichtung verursachten zusätzliche Ausgaben. Parallel liefen »juristische Auseinandersetzungen« mit Maskenhändlern, denen zunächst Abnahmezusagen erteilt wurden, die später jedoch nicht eingehalten wurden. Der Bundesrechnungshof rechnet vor:
„Die Folgekosten für Lagerung, Logistik, Qualitätsprüfung, externe Beratung und somit die Verwaltung der Überbeschaffung summierten sich bis Ende 2023 auf 460 Millionen Euro.“
Für 2024 kalkulierte das Bundesministerium für Gesundheit mit zusätzlichen Kosten von bis zu 534 Millionen Euro.
Teure Entscheidungen gegen fachlichen Rat
Besonders brisant ist die Art und Weise, wie die Beschaffung organisiert wurde. Interne Empfehlungen aus dem Ministerium wurden mehrfach übergangen. Während »der durchschnittliche Marktpreis« für FFP2‑Masken bei etwa 2,83 € (netto) lag, setzte Spahn eigenmächtig einen Festpreis von 4,50 Euro fest. Diese Entscheidung verursachte nach Berechnungen zusätzliche Kosten von über einer halben Milliarde Euro für die Steuerzahler. Die Unterabteilungsleiterin im Innenministerium »kommentierte dies wie folgt«:
„Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es sich bei diesem Vorgehen insgesamt um eine politische Entscheidung handelt.“
Hinzu kam das sogenannte Open-House-Verfahren. Dabei konnten Lieferanten zum festgelegten Preis praktisch unbegrenzt Masken anbieten. Das Resultat war eine gewaltige Flut an Angeboten und Lieferungen. »262 Millionen Masken« überschwemmten schließlich die Lager des Bundes. Das Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte »(KRiSta) veröffentlichte dazu«:
„Öffentliche Aufträge sind grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Das BMG hat sich hieran nicht gehalten. Schon am 9. März 2020 hat es eigene Kaufverträge zur Anschaffung von PSA und daneben Rahmenvereinbarungen mit deutschen Unternehmen geschlossen, die namens und in Vollmacht des Bundes ihre Einkaufsstrukturen zur Maskenbeschaffung einsetzen sollten. Gegenüber einem Logistikunternehmen erklärte das BMG sogar eine Abnahmegarantie für bis zu 350 Millionen PfH und 700 Millionen MNS mit einem möglichen Verpflichtungsvolumen von 1,4 Milliarden Euro. Es ermöglichte Zuschläge für Lieferungen von Schutzmasken im sog. Open-House-Verfahren und setzte dabei wirtschaftlich unsinnige Standards zum Lieferanreiz.“
Die Folgen waren absehbar. Ein staatlicher Einkauf ohne Mengenbegrenzung, mit politisch gesetzten Preisen und ohne funktionierende Bedarfskontrolle. Der Staat verpflichtete sich faktisch selbst zu gigantischen Ausgaben.
Verbindungen, persönliche Kontakte und ein teurer Deal
Zusätzliche Kritik entzündete sich an einzelnen Verträgen. Besonders umstritten war »ein Geschäft mit der Schweizer Firma Emix-Trading«. Spahn genehmigte persönlich einen Auftrag über 100 Millionen Masken zum Stückpreis von 5,40 Euro. »Mit 9,90 Euro für eine FFP2-Maske zahlte NRW« sogar einen Spitzenpreis über diese Firma. Zuvor waren günstigere Angebote zu 4,50 Euro abgebrochen worden. Die Vermittlung dieses Deals erfolgte über »Andrea Tandler«, Tochter des verstorbenen CSU-Politikers Gerold Tandler, die wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung im Jahr 2023 verurteilt wurde. Parallel dazu traf Spahn eine weitere Entscheidung, die bis heute für Kopfschütteln sorgt. Der Logistikauftrag für die Lagerung und Verteilung der Masken ging »an das Unternehmen Fiege« aus dem Münsterland, Spahns Heimatregion. Eine öffentliche Ausschreibung fand nicht statt. »Der damalige Minister erklärte« diese Entscheidung erstaunlich offen mit persönlichen Kontakten zum Firmenchef:
„Ja klar habe ich in der Notlage zuerst mit Leuten geredet, die ich kannte, um zu fragen, wer helfen kann. Und ja, wir haben alles ohne Ausschreibung gemacht. Wie hätte das gehen sollen mit einem Ausschreibungsverfahren, das drei oder sechs Monate dauert? Fiege hatte damals ein fertiges Konzept für den Umgang mit der Pandemie.“
Fachliche Empfehlungen aus anderen Behörden hatten hingegen andere Logistikunternehmen vorgeschlagen. Das Ergebnis dieser Personalentscheidung war ein organisatorisches Chaos bei der Lagerung und Verteilung der Maskenbestände. Die politische Aufarbeitung dieser Affäre bleibt jedoch lückenhaft. Der Bericht der Sonderermittlerin Sudhof liegt vor, doch er soll nicht vollständig veröffentlicht werden.
Milliardenverlust ohne Konsequenzen
Die Bilanz dieser Affäre ist ernüchternd. Etliche Milliarden wurden ausgegeben, große Teile der beschafften Ware blieben ungenutzt, zusätzliche Milliarden entstanden durch Gerichtsverfahren. Politisch wurde das Vorgehen mehrfach kritisiert. Wirtschaftlich gilt die Beschaffung als schwerer Fehler, strafrechtlich hingegen bleibt alles folgenlos. Das Gegenteil ist der Fall, denn der frühere Gesundheitsminister bleibt politisch einflussreich und führt heute die Unionsfraktion im Bundestag.
Der Staat hat Milliarden verbrannt, doch in der juristischen Logik des Systems existiert kein Verantwortlicher. Die Pandemie hat vieles verändert. In diesem Fall zeigt sie vor allem eines: In Deutschland können politische Fehlentscheidungen in historischer Größenordnung getroffen werden, ohne dass daraus jemals eine strafrechtliche Verfolgung hervorgeht.