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Björn Höcke beim HM-exklusiven Interview am 03.05.24 in Halle
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ETVC / Elijah Tee

Nach Beschluss des VG Augsburg: Stadt Lindenberg erteilt Höcke Redeverbot am 15. Februar

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Der AfD-Kreisverband Westallgäu-Lindau plant für Sonntag, den 15. Februar, eine Veranstaltung im städtischen Löwensaal in Lindenberg im Allgäu. Zuerst wurde die Veranstaltung verboten, nun wurde Höcke ein Redeverbot erteilt. Uns liegt der Beschluss des VG Augsburg vor.
Zusammengefasst

Erwartungsgemäß hat das VG Augsburg das Totalverbot der Veranstaltung aufgehoben. Dies geschah schon deshalb, weil keine milderen Mittel erwogen wurden, was offenkundig war.

Daraufhin hat die Stadt Höcke als Redner verboten. Auch hiergegen wird mit höchster Wahrscheinlichkeit ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Augsburg eingereicht werden. Das Gericht hat sich in seiner Begründung des ersten Beschlusses letztlich offengehalten, wie es hier entscheiden wird.

Meines Erachtens reichen zwei Verurteilungen von Björn Höcke wegen „Alles für Deutschland“ (§ 86a StGB) nicht ansatzweise aus, um das Redeverbot juristisch zu bestätigen. Ein Eilantrag des Kreisverbandes dürfte daher eine relativ hohe Erfolgswahrscheinlichkeit haben. Alles andere wäre juristisch ein mittelgroßer Skandal.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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