Erwartungsgemäß hat das VG Augsburg das Totalverbot der Veranstaltung aufgehoben. Dies geschah schon deshalb, weil keine milderen Mittel erwogen wurden, was offenkundig war.
Daraufhin hat die Stadt Höcke als Redner verboten. Auch hiergegen wird mit höchster Wahrscheinlichkeit ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Augsburg eingereicht werden. Das Gericht hat sich in seiner Begründung des ersten Beschlusses letztlich offengehalten, wie es hier entscheiden wird.
Meines Erachtens reichen zwei Verurteilungen von Björn Höcke wegen „Alles für Deutschland“ (§ 86a StGB) nicht ansatzweise aus, um das Redeverbot juristisch zu bestätigen. Ein Eilantrag des Kreisverbandes dürfte daher eine relativ hohe Erfolgswahrscheinlichkeit haben. Alles andere wäre juristisch ein mittelgroßer Skandal.
4 Antworten
Welche Messverfahren für Skandal-Reichweite
konkurrieren miteinander oder gegeneinander?
Ich empfehle Einreichung der Frage bei einer auf SEO-Kompetenz trainierten KI.
„Ein Redeverbot für einen spezifischen Redner ist jedoch ein massiver Eingriff in dessen Grundrechte. Selbst wenn die Veranstaltung in Seybothenreuth am 15. Februar ohne den Redner Höcke stattfinden sollte (ein Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist immer noch möglich), wird sie die Gerichte noch lange danach beschäftigen.
Die Änderung in der Bayerischen Gemeindeordnung jedenfalls dürfte gerade den Kommunalwahlkampf zum Ziel gehabt haben. Denn mit dem Stichwort „Antisemitismus“ lassen sich alle Veranstaltungen untersagen, die sich kritisch mit Israel auseinandersetzen, und die übrigen Gründe richten sich vor allem gegen die AfD, wie am aktuellen Fall zu beobachten.“
behauptet vermutlich als Redaktionsmeinung RT-DE in
https://rtde.org/inland/270038-neuer-trick-gegen-afd-veranstaltungen-redeverbot-fuer-hoecke/
Müsste Dr. Josef Schuster vom Zentralrat dem nicht sofort aus 2 Gründen widersprechen? Aus seiner Sicht vermutlich:
1. Hetze vom Feindbild Russland.
2. Suggestive Unterstellung der Existenz einer Antisemitismuskeule.
Neee …, is nich wahr … oder doch?
Weil Herr Höcke am 4. Februar 2026 pädagogisch wertvoll, die allgemeine Rechtsunsicherheit senkend und somit die öffentliche Ruhe, den öffentlichen und privaten Frieden steigernd, nochmals oder erstmalig glasklar, sachlich die Öffentlichkeit darüber aufgeklärt hat, dass er nicht für
„Alice für Deutschland.“, sondern wegen „Alles für …“ zum Kriminellen gestempelt wurde, deshalb werden jetzt die überlasteten Gerichte nochmals damit überlastet ihn nochmals für „Alles für …“ zu verurteilen?
Siehe und staune:
https://rumble.com/v75fcjw-zeigt-nur-wie-bedroht-die-meinungsfreiheit-ist-polizei-ermittelt-erneut-geg.html
Das erinnert mich stark an die (beheuptete?) Rechtspraxis, dass ein Strafverteidiger, der versucht einen Holocaust-Zweifler bzw. Holocaust-Detailzweifler ( = sogenannter, angeblicher Lügner / Leugner ) zu verteidigen, ebenfalls wie sein Mandant gleich mitverurteilt wird, in einem separaten Strafverfahren. Weil die Funktion und Aufgabe eines Verteidigers nun eben mal an die Berufspflicht gekoppelt ist, beim Täter oder „Täter“ strafmildernde Tatbewertungsmerkmale zu sehen und auszusprechen. Also eine Relativierung.
Ich habe sehr schlecht geschlafen!
Das ist sehr schlecht für das Immunsystem und dessen Abwehrkraft gegen die Impfdreck-Spritzen in der nächsten Impfdiktatur-Welle!
Grund:
Mir fiel im Bett siedendheiß ein, dass ich hier irgendwo Indemnität und Immunität verwechselte! Aber Meister Yoda war schneller und hat meinen Quatsch korrigiert — danke!
Selbstermahnung: Öfter Alice.yandex.ru nutzen ! [1]
Auszug:
[1] Hat nichts mit Frau Weidel zu tun:
https://xpert.digital/yandex-ki-und-robotik/