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Björn Höcke beim HM-exklusiven Interview am 03.05.24 in Halle
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ETVC / Elijah Tee

Nach Beschluss des VG Augsburg: Stadt Lindenberg erteilt Höcke Redeverbot am 15. Februar

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Verweisungsprivileg
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Der AfD-Kreisverband Westallgäu-Lindau plant für Sonntag, den 15. Februar, eine Veranstaltung im städtischen Löwensaal in Lindenberg im Allgäu. Zuerst wurde die Veranstaltung verboten, nun wurde Höcke ein Redeverbot erteilt. Uns liegt der Beschluss des VG Augsburg vor.
Zusammengefasst

Erwartungsgemäß hat das VG Augsburg das Totalverbot der Veranstaltung aufgehoben. Dies geschah schon deshalb, weil keine milderen Mittel erwogen wurden, was offenkundig war.

Daraufhin hat die Stadt Höcke als Redner verboten. Auch hiergegen wird mit höchster Wahrscheinlichkeit ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Augsburg eingereicht werden. Das Gericht hat sich in seiner Begründung des ersten Beschlusses letztlich offengehalten, wie es hier entscheiden wird.

Meines Erachtens reichen zwei Verurteilungen von Björn Höcke wegen „Alles für Deutschland“ (§ 86a StGB) nicht ansatzweise aus, um das Redeverbot juristisch zu bestätigen. Ein Eilantrag des Kreisverbandes dürfte daher eine relativ hohe Erfolgswahrscheinlichkeit haben. Alles andere wäre juristisch ein mittelgroßer Skandal.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

4 Antworten

  1. Welche Messverfahren für Skandal-Reichweite
    konkurrieren miteinander oder gegeneinander?

    Ich empfehle Einreichung der Frage bei einer auf SEO-Kompetenz trainierten KI.

  2. „Ein Redeverbot für einen spezifischen Redner ist jedoch ein massiver Eingriff in dessen Grundrechte. Selbst wenn die Veranstaltung in Seybothenreuth am 15. Februar ohne den Redner Höcke stattfinden sollte (ein Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist immer noch möglich), wird sie die Gerichte noch lange danach beschäftigen.

    Die Änderung in der Bayerischen Gemeindeordnung jedenfalls dürfte gerade den Kommunalwahlkampf zum Ziel gehabt haben. Denn mit dem Stichwort „Antisemitismus“ lassen sich alle Veranstaltungen untersagen, die sich kritisch mit Israel auseinandersetzen, und die übrigen Gründe richten sich vor allem gegen die AfD, wie am aktuellen Fall zu beobachten.“

    behauptet vermutlich als Redaktionsmeinung RT-DE in
    https://rtde.org/inland/270038-neuer-trick-gegen-afd-veranstaltungen-redeverbot-fuer-hoecke/

    Müsste Dr. Josef Schuster vom Zentralrat dem nicht sofort aus 2 Gründen widersprechen? Aus seiner Sicht vermutlich:
    1. Hetze vom Feindbild Russland.
    2. Suggestive Unterstellung der Existenz einer Antisemitismuskeule.

  3. Neee …, is nich wahr … oder doch?

    Weil Herr Höcke am 4. Februar 2026 pädagogisch wertvoll, die allgemeine Rechtsunsicherheit senkend und somit die öffentliche Ruhe, den öffentlichen und privaten Frieden steigernd, nochmals oder erstmalig glasklar, sachlich die Öffentlichkeit darüber aufgeklärt hat, dass er nicht für

    „Alice für Deutschland.“, sondern wegen „Alles für …“ zum Kriminellen gestempelt wurde, deshalb werden jetzt die überlasteten Gerichte nochmals damit überlastet ihn nochmals für „Alles für …“ zu verurteilen?

    Siehe und staune:

    „AfD-Fraktionsvorsitzender Björn Höcke hat im Thüringer Landtag dargelegt, dass er seiner Meinung nach zu Unrecht verurteilt wurde, als er „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ sagte.

    Aus dieser Erklärung zu seiner Verurteilung strickten die Medien „Höcke wiederholt SA-Losung in Thüringer Landtag“.
    Die Kriminalpolizei Erfurt hat nun unter dem Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Ermittlungen gegen Höcke aufgenommen.“

    https://rumble.com/v75fcjw-zeigt-nur-wie-bedroht-die-meinungsfreiheit-ist-polizei-ermittelt-erneut-geg.html

    Das erinnert mich stark an die (beheuptete?) Rechtspraxis, dass ein Strafverteidiger, der versucht einen Holocaust-Zweifler bzw. Holocaust-Detailzweifler ( = sogenannter, angeblicher Lügner / Leugner ) zu verteidigen, ebenfalls wie sein Mandant gleich mitverurteilt wird, in einem separaten Strafverfahren. Weil die Funktion und Aufgabe eines Verteidigers nun eben mal an die Berufspflicht gekoppelt ist, beim Täter oder „Täter“ strafmildernde Tatbewertungsmerkmale zu sehen und auszusprechen. Also eine Relativierung.

    1. Ich habe sehr schlecht geschlafen!
      Das ist sehr schlecht für das Immunsystem und dessen Abwehrkraft gegen die Impfdreck-Spritzen in der nächsten Impfdiktatur-Welle!

      Grund:
      Mir fiel im Bett siedendheiß ein, dass ich hier irgendwo Indemnität und Immunität verwechselte! Aber Meister Yoda war schneller und hat meinen Quatsch korrigiert — danke!

      Selbstermahnung: Öfter Alice.yandex.ru nutzen ! [1]
      Auszug:

      Indemnität schützt gegen rechtliche Konsequenzen für parlamentarische Äußerungen und Abstimmungen, während Immunität einen Schutz vor Strafverfolgung außerhalb des Parlaments darstellt, der aber im Gegensatz zur Indemnität durch … aufgehoben werden kann.

      [1] Hat nichts mit Frau Weidel zu tun:
      https://xpert.digital/yandex-ki-und-robotik/

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