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Frustration auf leeren Plätzen
Jan Josef Liefers
Nachrichtenüberblick
Die Bundesregierung plant eine weitere Verschärfung des ohnehin in der Welt einmalig strengen deutschen Waffengesetzes.
Zusammengefasst

Ein Kommentar von Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Moser

Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes vorgelegt, der es in sich hat. Einen guten Überblick zu dessen Inhalt liefert ein Interview mit der Kollegin Naske.

Zwar sieht der Entwurf nicht mehr die Längenbegrenzung für das Führen von Messern im öffentlichen Raum auf 6 cm vor, dafür aber weitere weitreichende Einschränkungen für die Bürger und Erweiterungen der Befugnisse der Ordnungsbehörden.

Keine Messer mehr in Waffenverbotszonen

In Zukunft dürfen in Waffenverbotszonen und im öffentlichen Personenverkehr gar keine Messer mehr mitgeführt werden. Wohlgemerkt fallen hierunter auch Alltagsmesser wie Taschenmesser, Kleinstmesser, Besteckmesser, Kinder- und Babymesser. In den Waffenverbotszonen dürfen auch keine Tierabwehrsprays mehr geführt werden. Das Führverbot bedeutet, dass solche Gegenstände nur in verschlossenen, also mit Vorhängeschloss gesicherten, Behältnissen transportiert werden dürfen.

Wahllose Durchsuchungen, verstärkt gegen Deutsche

Zur Durchsetzung dieses Verbotes darf in den Waffenverbotszonen jeder anlasslos durchsucht werden, um mögliche Verstöße gegen das Führverbot festzustellen.

Bei Auswahl dieser Stichproben sind die Behörden ausdrücklich angewiesen, nicht zu diskriminieren, also kein „Racial Profiling” anzuwenden. Das bedeutet, dass die Beamten, um dem Vorwurf des Rassismus zu entgehen, verstärkt äußerlich einheimisch anmutende Menschen – Deutsche – durchsuchen müssen und werden. Dass allein die Anwendung dieses „antirassistischen” Maßstabes ihrerseits rassistisch ist, weil er eben „rassische” Kriterien anlegt und nun zum umgekehrten Verhalten führt, scheint keine Rolle zu spielen.

Rechtlich bedeutsamer ist jedoch, dass eine anlasslose Kontrolle generell grundgesetzwidrig ist. Der hier einschlägige Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes gebietet es vielmehr, dass nur solche Personen überprüft werden, die konkret verdächtig erscheinen. Wenn wir nun eine signifikant hohe Anzahl von Straftaten zu verzeichnen haben, die von bestimmten ethnischen Gruppen verübt werden, dann hat die Behörde nach dem Grundgesetz eben diese Erkenntnisse zum Anlass zu nehmen und nicht etwa wahllos zu kontrollieren. Mit Rassismus hat das nichts zu tun. Dahinter steht nicht die Annahme, dass alle Angehörigen dieser bestimmten Ethnie etwa gewaltbereit oder kriminell seien. Dahinter steht lediglich die Erkenntnis, dass aus dieser Gruppe heraus bestimmte Kriminelle vorzugsweise nach Deutschland eingewandert sind.

Gezielte Entwaffnung oppositioneller Bürger

Die Waffenbehörde wird ermächtigt, jederzeit bei Legalwaffenbesitzern eine Hausdurchsuchung durchzuführen, um die Aufbewahrung der Waffen zu überprüfen oder die Waffen gleich zu beschlagnahmen, falls die Behörde den Verdacht hat, der Betreffende könnte unzuverlässig sein. Parallel wird den Behörden erlaubt, mit Hilfe von KI das Netz und die sozialen Medien nach politischen Äußerungen zu durchforsten, die der Regierung nicht genehm sind. Werden solche bei Legalwaffenbesitzern gefunden, reicht dies bereits aus, um eine solche Hausdurchsuchung durchzuführen. Der Betreffende muss dann im Nachgang seine Rechte wieder erkämpfen.

Entwurf richtet sich gegen rechtstreue Bürger

Diese Verschärfung wird keinen Messerstecher abschrecken, weil der sich schon von der Strafdrohung für Mord nicht abschrecken lässt. Stattdessen wird die Verschärfung des Waffengesetzes nahezu ausschließlich rechtstreue deutsche Bürger weiter belasten und ins Fadenkreuz der Behörden stellen. Insbesondere ermächtigt die neue Änderung des Waffengesetzes die Behörden dazu, Bürger, die sich im Internet kritisch gegen die Regierung äußern, zugleich Legalwaffenbesitzer sind, mit Hausdurchsuchungen zu überziehen.

Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass die Hausdurchsuchung das Lieblingsinstrument des Bundesinnenministeriums ist. Die Kollegin Naske weist jedoch sehr richtig darauf hin, dass nach dem Grundgesetz und der Unverletzlichkeit der Wohnung Hausdurchsuchungen grundsätzlich verboten sind und nur ganz ausnahmsweise mit richterlichem Beschluss erlaubt werden dürfen. Die derzeitige Rechtspraxis verläuft jedoch genau umgekehrt.

All das sind Anzeichen dafür, dass sich unser Staat vom Recht immer weiter entfernt und sich hin zur Willkür entwickelt, deren Zweck einzig darin besteht, die Herrschaft einer in Panik geratenen Regierung weiter zu sichern. Wesentliches Element und Unterscheidungsmerkmal der Demokratie ist es aber, dass die jeweils im Amt befindliche Regierung vollumfänglich kritisiert werden darf und jederzeit die Möglichkeit besteht, durch demokratische Entscheidungen diese Regierung aus dem Amt zu entfernen. Das ist keine „Delegitimierung des Staates”, sondern die Ausübung der Demokratie.

Frauen werden wehrlos gemacht

Und, liebe Frauen, Ihr habt richtig gelesen: Dass Messerattacken, Vergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen immer mehr an der Tagesordnung sind, veranlasst unsere Bundesregierung nicht etwa dazu, gegen die betreffenden Täter vorzugehen, sondern dazu, Euch nun auch das Pfefferspray zu verbieten. Ihr sollt den Tätern in Zukunft völlig wehrlos ausgeliefert sein.

Da ich unsere Regierung nicht für dumm halte, muss ich, was deren Intention betrifft, leider Schlimmes befürchten.

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