Haintz.Media

Bild:
Julia Neigels Verteidiger verhindert
Quelle:
KI-generiert

Update zum Normenkontrollverfahren von Julia Neigel

Bild:
Quelle:

Beitrag teilen:

Mehr aus der Kategorie:

Nord Stream und 9:11 Aufklärungsarbeit
Nicaragua vs
Unternehmensbeteiligungen von Richtern
Im Normenkontrollverfahren von Julia Neigel findet die mündliche Verhandlung zur Zulässigkeit des Antrags trotz Verhinderung eines Prozessbevollmächtigten statt.
Zusammengefasst

Ein Kommentar von Prof. Dr. Martin Schwab.

Dieser Beitrag als Audio

„Liebe Community,

morgen, am 29.1.2026 um 11 Uhr findet die mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren von Julia Neigel vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen statt. Im Streit steht die Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen vom 5.11.2021 und dort insbesondere die darin seinerzeit enthaltenen 2G-Regeln.

1. Sach- und Streitstand

Das OVG hat angeordnet, dass über die Zulässigkeit des Antrags von Julia Neigel abgesondert verhandelt wird. Dabei geht es namentlich um die Frage, ob Julias Normenkontrollantrag rechtzeitig beim OVG eingegangen ist.

Die Sächsische Staatsregierung behauptet, die Corona-Schutz-Verordnung (im Folgenden: Schutz-VO), die ursprünglich bis zum 25.11.2021 befristet gewesen sei, sei vorzeitig durch eine andere Verordnung abgelöst worden, nämlich durch die Corona-Notfall-Verordnung des Freistaates Sachsen vom 19.11.2021. Letztere sei in Ausgabe 40/2021 des Sächsischen Gesetzes- und Verordnungsblattes, ausgegeben am 20.11.2021, enthalten gewesen und am 22.11.2021 in Kraft getreten. Julia habe ihren Normenkontrollantrag aber erst am 24.11.2021 und damit zu spät eingereicht. Außer Kraft getretene Rechtsverordnungen könnten nämlich nicht mehr mit einem Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO angegriffen werden. 

Julia trägt demgegenüber vor:

1. Die Notfall-Verordnung sei schon gar nicht ordnungsgemäß ausgefertigt worden. Denn die Sächsische Staatsregierung habe sich noch nicht einmal an ihre eigenen Regularien für den Erlass von Rechtsverordnungen gehalten.

2. Jedenfalls aber könne die Notfall-Verordnung, wenn überhaupt, nicht vor dem 25.11.2021 wirksam verkündet worden sein. Die Sächsische Staatsregierung hat bereits einräumen müssen, dass das Gesetzes- und Verordnungsblatt zwar das Ausgabedatum 20.11.2021 trägt, aber frühestens am 23.11.2021 den Herrschaftsbereich der Sächsischen Staatskanzlei verlassen haben kann, meint aber, jedenfalls am 23.11.2021 sei dies gelungen, sodass Julias Antrag am 24.11.2021 immer noch zu spät eingegangen sei. Julia ist der Meinung, dass noch nicht einmal diese Behauptung der Sächsischen Staatsregierung stimmt, und trägt weiter vor, das ursprünglich vorgesehene Datum des Inkrafttretens (22.11.2021) sei am 23.11.2021 bereits zeitlich überholt gewesen. Stattdessen gelte Art. 76 Abs. 3 Satz 2 Verfassung des Freistaates Sachsen: Die Notfall-Verordnung sei danach zwei Wochen nach Verkündung, mithin frühestens am 7.12.2021 in Kraft getreten und habe daher die hier im Streit stehende Schutz-VO nicht vorzeitig ablösen können.

Sollte die morgige Verhandlung ergeben, dass der Antrag von Julia zulässig ist, kann es morgen ggf. auch schon um die Frage gehen, ob die angegriffene Schutz-VO inhaltlich rechtens war.

2. Aktuelle Ungereimtheiten im Verfahren

Julia wird von drei Prozessbevollmächtigten vertreten: von Rechtsanwalt Kiril Stawrew, von Rechtsanwalt Ralf Ludwig und von mir. Einer allein kann dieses Mandat unmöglich alleine stemmen. Wir arbeiten als Team zusammen und beteiligen uns auch alle an der Schriftsatzarbeit. Ich selbst habe in meinen Schriftsätzen ausführlich sowohl zu den oben beschriebenen juristischen Formalien als auch zur Frage vorgetragen, ob die  Schutz-VO inhaltlich rechtens war. Zu letzterem Aspekt habe ich insbesondere (unter tatkräftiger Mitwirkung von Annette, auf deren Expertise ich meinerseits angewiesen war) die Pandemie-Erzählung, die die Basis aller Corona-Maßnahmen bildete, unter Hinweis auf zahlreiche offizielle Quellen (Bundesgesundheitsministerium, RKI etc.) von Grund auf in Zweifel gezogen.

Nun hat das OVG Bautzen aber bei der Terminierung der morgigen Verhandlung keinerlei Rücksicht darauf genommen, dass ich – wie ich dem OVG auch mitgeteilt hatte – morgen im Hörsaal meiner Lehrverpflichtung nachkommen muss und daher an der Teilnahme an der Verhandlung in Bautzen am 29.11.2021 verhindert bin. Ich hatte zudem deutlich gemacht, dass ich in der anstehenden vorlesungsfreien Zeit (9.2.2025 bis 10.4.2025) zeitlich wesentlich flexibler bin. Auch der Antrag, mich per Video zuzuschalten, wurde abgelehnt. Ich kann das nur so deuten, dass meine Teilnahme an der Verhandlung aus Sicht des Gerichts nicht erwünscht ist. Das OVG weigert sich also offenbar, den Umstand zu respektieren, dass Julia sich bewusst dafür entschieden hat, sich nicht von einem einzigen, sondern von drei Prozessbevollmächtigten vertreten zu lassen.

In der Pressevorschau des OVG Bautzen ist der morgige Termin nicht erwähnt – obwohl dem Gericht klar sein muss, dass das Verfahren von erheblicher Bedeutung für die Corona-Aufarbeitung ist. Offenbar wollte das OVG den Verhandlungstermin vor der Presse verheimlichen, was umso mehr verwundert, als einer der für unser Verfahren zuständigen Richter zugleich Pressesprecher des OVG ist.

Das alles verheißt für den morgigen Termin nichts Gutes.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab“

Haintz.media berichtete bereits über diesen Fall und Sie können den »426-Seiten-Schriftsatz«, den wir dem Gericht vorgelegt hatten als PDF nachlesen.

Neuer Schriftsatz im Normenkontrollverfahren von Julia Neigel, weiterlesen auf Haintz.media.

Beitrag teilen:

Unterstützen Sie uns!

Helfen Sie mit, freien Journalismus zu erhalten

5

10

25

50

No posts found
Picture of Redaktion

Redaktion

Redaktionelle Beiträge aller Art z.B. von Agenturen, Lesern oder anderweitigen Quellen außerhalb unserer Redaktion, markieren wir entsprechend.

Eine Antwort

  1. Sehr geehrter Herr Neitzke, die Informationen, die Sie in meinen Texten vermissen, finden Sie bei anderen Akteuren. Die Jagd der Landesmedienanstalten auf Alternativmedien können Sie bei Alexander Wallasch beobachten, der sehr engmaschig zu diesem Thema informiert, namentlich zu seiner eigenen juristischen Gegenwehr gegen diese Übergriffe. Im Übrigen bildet gerade auch Haintz Media das politische Tagesgeschehen sehr breitflächig ab. Ihre Kommentare zu meinem Text kann ich mir daher nur so erklären, daß Sie unglaublich viel Zeit haben, um sich über Medienbeiträge zu ärgern, die Ihnen nicht gefallen. Um diese zeitlichen Ressourcen beneide ich Sie. Mit freundlichen Grüßen, Martin Schwab

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

No posts found

Buch-Empfehlung

137848